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ArbG Kaiserslautern, 04.06.2003 - 9 Ca 41/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 04.06.2003 - 9 Ca 41/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 5 Sa 1009/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2003 - 5 Sa 1009/03
Darlegungslast bei betriebsbedingter Kündigung wegen Auftragsrückgangs
Kammern Pirmasens- vom 04.06.2003 - 9 Ca 41/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Kammern Pirmasens- vom 04.06.2003 - 9 Ca 41/03 - (dort Seite 3 ff = Bl. 45 ff d.A.).
Das Arbeitsgericht hat jeweils nach näherer Maßgabe des Urteilstenors - 9 Ca 41/03 - (Bl. 44 d.A.) .
Gegen das ihr am 04.07.2003 zugestellte Urteil vom 04.06.2003 - 9 Ca 41/03 - hat die Beklagte am 04.08.2003 Berufung eingelegt und diese am 06.10.2003 innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist (s. dazu den Verlängerungsbeschluss vom 02.09.2003, Bl. 64 d.A.) begründet.
Kammern Pirmasens- vom 04.06.2003 - 9 Ca 41/03 - abzuändern und die Klage abzuweisen.