Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 21.06.2007 - 9 Ca 42/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 3 Sa 510/07
- BAG, 09.07.2008 - 5 AZN 462/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 3 Sa 510/07
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - Duldungsvollmacht - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 21.06.2007 - Az: 9 Ca 42/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 - (dort S. 3 ff. = Bl. 296 ff. d.A.).
Die Aussagen sind festgehalten in der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 -, worauf zwecks Darstellung des Inhalts der Beweisaufnahme verwiesen wird (S. 3 ff. = Bl. 243 ff. d.A.: Aussage des Zeugen J.; S. 9 ff. und S. 21 = Bl. 249 ff. und Bl. 261 d.A.: Aussage des Zeugen L.; S. 18 ff. = Bl. 258 ff. d.A.: Aussage des Geschäftsführers S.).
Deswegen kann letztlich dahingestellt bleiben, wann genau die Klägerin die Vertragsurkunde "unbefristeter Arbeitsvertrag ..." (gemäß Anlage K 3) unterschrieben hat (- vgl. zu den in Frage kommenden Zeitpunkten das Vorbringen der Klägerin auf S. 11 der Berufungsbegründung und gemäß S. 2 f. der Sitzungsniederschrift vom 18.12.2007 - 3 Sa 510/07 - sowie die Aussage des Zeugen L. gemäß S. 14 der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 -).
Immerhin ist L., wie dieser gemäß Seite 10 der Vernehmungsniederschrift vom 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 - erklärt hat, sehr gut mit der Klägerin befreundet.
Diese Vollmacht datiert vom 20.06.2002 - also aus einer Zeit als die Klägerin noch in einem Arbeitsverhältnis mit der Fa. E. P. stand (vgl. dazu den Vertrag der Klägerin vom 31.08.2001, den der Zeuge L. bei seiner Vernehmung vom 21.06.2007 vorgelegt hat und der an seine [des Zeugen] Anschrift zurückgesandt werden sollte; Sitzungsniederschrift vom 21.06.2007 - 9 Ca 42/07 - dort S. 11 = Bl. 251 d.A.; Kopie des Vertrages = Bl. 288 ff. d.A.).