Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 08.07.2008 - 9 Ca 481/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,59289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 08.07.2008 - 9 Ca 481/07
- LAG Hamburg, 19.11.2008 - 4 Ta 20/08
- BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 19.11.2008 - 4 Ta 20/08
Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Beendigung …
Die sofortige Beschwerde des Klägers (Beschwerdeführers) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juli 2008 - 9 Ca 481/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 8. Juli 2008 - 9 Ca 481/07 - den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für unzulässig erklärt, indem es den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten als nicht eröffnet angesehen hat und den Rechtsstreit an das Landgericht Hamburg - Kammer für Handelssachen - verwiesen.