Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 06.06.2018 - 9 Ca 6/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.06.2018 - 9 Ca 6/18
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
- BAG, 17.08.2021 - 1 AZR 50/20
- BAG - 5 AZR 50/20 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
Auf die Berufung des Klägers und auf die Anschlussberufung der Beklagten sowie unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom6. Juni 2018 - 9 Ca 6/18 - teilweise abgeändert und wie folgt klarstellend neu gefasst:.Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszugs und der dort gestellten Anträge wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juni 2018 - 9 Ca 6/18 -, Bl. 166 bis 168 d. A., Bezug genommen.
Wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juni 2018 - 9 Ca 6/18 -, Bl. 168 bis 170 d. A., Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juni 2018 - 9 Ca 6/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger.
die Berufung des Klägers zurückzuweisen und im Wege der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juni 2018 - 9 Ca 6/18 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juni 2018 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main - 9 Ca 6/18 - ist gemäß der §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, §§ 517, 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.