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ArbG Mainz, 13.09.2006 - 9 Ca 615/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 13.09.2006 - 9 Ca 615/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 963/06
- BAG, 28.08.2007 - 5 AZN 702/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 9 Sa 963/06
Bezugnahme auf Tarifvertrag in allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB-Kontrolle
Die Berufung der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.09.2006, Az.: 9 Ca 615/06, werden jeweils zurückgewiesen.Zur weiteren Darstellung des Sachverhalts, des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien sowie wegen der erstinstanzlichen Entscheidungsbegründung wird gem. § 69 ArbGG Bezug genommen auf das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.9.2006, Az.: 9 Ca 615/06 (Bl. 103 ff. d.A.).
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.9.2006, Az.: 9 Ca 615/06 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 13.9.2006, Az.: 9 Ca 615/06 teiweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 1.559,15 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinsatz seit dem 31.12.2004 zu zahlen.