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   ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20   

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https://dejure.org/2020,52803
ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20 (https://dejure.org/2020,52803)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 19.05.2020 - 9 Ca 8/20 (https://dejure.org/2020,52803)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 9 Ca 8/20 (https://dejure.org/2020,52803)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20
    Die Tatsache der Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit ist geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung zu begründen (vgl. BAG, Urteil vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262-274, Rn. 22).
  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16

    Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft -

    Auszug aus ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20
    Schreibt der Arbeitgeber eine Stelle entgegen § 11 AGG unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG aus, kann dies die Vermutung nach § 22 AGG begründen, dass der erfolglose Bewerber im Stellenbesetzungsverfahren wegen eines Grundes iSv. § 1 AGG benachteiligt wurde (vgl. BAG, Urteil vom 23. November 2017 - 8 AZR 372/16 -, Rn. 21 - 23, juris).
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Auszug aus ArbG Gießen, 19.05.2020 - 9 Ca 8/20
    Unterlässt es der öffentliche Arbeitgeber entgegen dieser Vorschrift, den schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so ist dies eine geeignete Hilfstatsache nach § 22 AGG, die für das Vorliegen einer diskriminierenden Benachteiligung spricht (vgl. BAG vom 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14, Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21

    Entschädigung, Diskriminierung, Geschlecht, Mehrgeschlechtlichkeit,

    Es genügt, dass der Gesamtkontext der Ausschreibung ergibt, dass eine Geschlechtsdiskriminierung nicht beabsichtigt ist (vgl. ArbG Gießen v. 19.05.2020 - 9 Ca 8/20, Rn. 27; MüKoBGB/Thüsing, 8. Aufl. 2018, AGG § 11 Rn. 5).

    (4) Die Verwendung des sogenannten "Gendersternchens" in der Stellenausschreibung diskriminiert zweigeschlechtlich geborene Menschen nicht (so auch ArbG Gießen v. 19.05.2020 - 9 Ca 8/20, LS 1 und Rn. 26).

  • LAG Hessen, 05.11.2021 - 3 Sa 840/20
    19. Mai 2020 - 9 Ca 8/20 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Mai 2020 -9 Ca 8/20- abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die klagende Partei eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, die jedoch 5.000,00 Euro nicht unterschreiten sollte.

    sowie hinsichtlich der versäumten Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 19. Mai 2020 -9 Ca 8/20- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren.

  • ArbG Hamburg, 06.08.2021 - 25 Ca 64/20
    Es genügt, dass der Gesamtkontext der Ausschreibung ergibt, dass eine Geschlechtsdiskriminierung nicht beabsichtigt ist (vgl. ArbG Gießen v. 19.05.2020 - 9 Ca 8/20, Rn. 27; MüKoBGB/Thüsing, 8. Aufl. 2018, AGG § 11 Rn. 5).
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