Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 20.06.2008 - 9 Ca 981/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,51210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 20.06.2008 - 9 Ca 981/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 9 Sa 454/08
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 9 Sa 454/08
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen - …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 20.06.2008, Az.: 9 Ca 981/07, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Zur Darstellung des unstreitigen Sachverhalts und des streitigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 20.06.2008, Az: 9 Ca 981/07.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - vom 20.06.2008, Az: 9 Ca 981/07, abzuändern und die Klage abzuweisen.