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   VG Frankfurt/Main, 22.01.1996 - 9 E 3967/94 (2)   

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https://dejure.org/1996,48115
VG Frankfurt/Main, 22.01.1996 - 9 E 3967/94 (2) (https://dejure.org/1996,48115)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.01.1996 - 9 E 3967/94 (2) (https://dejure.org/1996,48115)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 9 E 3967/94 (2) (https://dejure.org/1996,48115)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1996 (9 E 3967/94 (2)) -.

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 1996 (9 E 3967/94 (2)) - 2 BvL 10/96 hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Broß, Osterloh.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2000 - 12 A 369/99

    Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. habe in seinem Vorlagebeschluss im Verfahren 9 E 3967/94 die Erhebung von Widersprüchen als ausreichende Geltendmachung für einen vier Jahre zurückliegenden Zeitraum angesehen, dies habe das Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet.

    Der vom Kläger zitierten Auffassung des VG Frankfurt a.M, dass bei einer vergleichbaren Fallgestaltung eine Rückwirkung eines Widerspruchs bis zum Verjährungsbeginn stattfinde, vgl. VG Frankfurt a.M., Vorlagebeschluss in dem Verfahren - 9 E 3967/94 -, schließt sich der Senat nicht an.

  • VG Saarlouis, 16.05.2006 - 3 K 13/05

    Zur Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern; Vollstreckungsanordnung

    Eine vergleichbare Auffassung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in seinem Vorlagebeschluß vom 22.1.1996 (9 E 3967/94(2)) geäußert.
  • VG Hamburg, 22.06.2005 - 10 K 6262/04

    Kein Anspruch auf Familienzuschlag für ein drittes Kind mangels zeitnaher

    Eine vergleichbare Auffassung hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main in seinem Vorlagebeschluß vom 22.1.1996 (9 E 3967/94(2)) geäußert.
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