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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12 (https://dejure.org/2012,105605)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.03.2012 - 9 E 58/12 (https://dejure.org/2012,105605)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. März 2012 - 9 E 58/12 (https://dejure.org/2012,105605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 3 L 615/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
    vgl. zum Erlass von Gebührenbescheiden durch eine GmbH: BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, ZKF 2011, 284.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
    Auch wenn unter Bewilligungsreife nach herrschender Rechtsauffassung nicht - wie die Antragstellerin wohl meint - der Zeitpunkt der Antragstellung oder der vollständigen Vorlage der PKH-Unterlagen zu verstehen ist, sondern auf das Ende der dem Antragsgegner nach § 118 Abs. 1 Satz 1 ZPO regelmäßig einzuräumenden Anhörungsfrist abzustellen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2010 - 5 E 1700/09 -, NWVBl. 2011, 73, m.w.N., war das PKH-Gesuch der Antragstellerin jedenfalls vor Eintritt der vom Verwaltungsgericht angenommenen Erledigung durch Vollziehung der Verfügung - hier: Überweisung des gepfändeten Betrags durch die Stadtsparkasse Q. X. am 6. Dezember 2011 - entscheidungsreif.
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, und vom 11. März 2010 - 1 BvR 3031/08 -, NJW 2010, 1658.
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, und vom 11. März 2010 - 1 BvR 3031/08 -, NJW 2010, 1658.
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 9 E 58/12
    BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, 334 = juris Rn. 17 m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 19.01.2021 - 20 K 3518/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne

    , F. , I. , N. , Q. und T. für die Jahre 2007 bis 2008 zu gewähren, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2013 - 9 E 1060/12

    Vorliegen der Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d.

    Die Klägerin wendet sich allein gegen die tatsächlichen und rechtlichen Bewertungen, auf denen die Zurückweisung ihrer Beschwerde im Verfahren 9 E 58/12 beruht.
  • VG Minden, 01.10.2012 - 3 K 2636/11

    Rechtmäßigkeit einer Pfändungsverfügung

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird analog § 117 Abs. 5 VwGO Bezug genommen auf die zutreffenden Ausführungen des OVG NRW in den Beschlüssen vom 09.03.2012 - 9 E 58/12 -, insb.

    S. 5 ff. des amtlichen Abdrucks, und vom 10.07.2012 - 9 E 58/12 -, denen der gleiche Sachverhalt zu Grunde lag und denen die Kammer folgt.

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2021 - 20 K 2697/20

    Informationszugang, Geschäftsverteilungspläne, Aufbewahrung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem sinngemäßen Antrag, die Präsidentin des Landgerichts F. zu verpflichten, mitzuteilen, wer wann die Vernichtung der Geschäftsverteilungspläne von 1999 vorgenommen hat, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 20 K 5442/19

    Informationszugang, Qualifikation, Familienrichter, personenbezogene Daten,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit dem Antrag, 1. den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 VwGO zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 19. Oktober 2019 die entsprechende Auskunft über die Qualifikation der benannten Senatsmitglieder zu erteilen, 2. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. gemäß § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtslage entsprechend neu zu bescheiden, 3. hilfsweise den Präsidenten des Oberlandesgerichts I. zu verpflichten, das Gesuch vom 19. Oktober 2019 rechtsfehlerfrei und ermessensfehlerfrei zu bescheiden, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12; Bayrischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2012 - 1 E 433/11

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen einen

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juli 2012 - 9 E 58/12 - und vom 28. August 2012 - 12 E 1264/11 -, jeweils n.v.; zum Rechtszustand vor Einführung der Anhörungsrüge vgl. - gerade bezogen auf Beschlüsse, mit denen das Beschwerdegericht auf die Streitwertbeschwerde hin über den Streitwert förmlich entschieden hat - etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. März 2001 - 22 C 01.97 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2020 - 20 K 998/20

    Informationsfreiheit, Informationszugang, Vernichtung, Aussonderung,

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den Anträgen, 1. das XX zu verpflichten, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen und dem Kläger gemäß seinem Gesuch vom 10. Januar 2020 die entsprechenden Auskünfte betreffend die Vernichtung, die Aufbewahrung und die Archivanbietung der Geschäftsverteilungspläne zu erteilen, 2. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung der vom Kläger zur Einsicht erbetenen Geschäftsverteilungspläne, 3. das XX zu verpflichten, die beantragte Akteneinsicht in Vorgänge zu gewähren betreffend die Vernichtung weiterer Geschäftsverteilungspläne, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2021 - 20 K 3058/20

    Informationszugang Geschäftsverteilungspläne Archivanbietung

    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung mit den sinngemäßen Anträgen, 1. festzustellen, dass der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts F. in Rechtssachen für das Geschäftsjahr 1999 gemäß dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen (ArchivG NRW) dem Landesarchiv hätte angeboten werden müssen und ohne vorherige Anbietung nicht hätte vernichtet werden dürfen, 2. die Präsidentin des Landgerichts F. zu verurteilen, die Geschäftsverteilungspläne des Landgerichts F. in Rechtssachen für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010 dem Landesarchiv anzubieten, bietet im für die Beurteilung der Erfolgsaussichten maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungs- und Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags, die regelmäßig nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme eintritt, vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, und Beschluss vom 9. März 2012 - 9 E 58/12 -, n.v.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 10 C 17.2195 -, juris, und Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26. September 2019 - 2 D 48/19.NC -, juris, keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VG Minden, 05.05.2015 - 3 K 312/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, juris, Rdn. 12 f.; OVG NRW, Beschluss vom 09.03.2012 - 9 E 58/12 -, UA S. 5.
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