Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7140
VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97 (1) (https://dejure.org/1998,7140)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.02.1998 - 9 E 991/97 (1) (https://dejure.org/1998,7140)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 9 E 991/97 (1) (https://dejure.org/1998,7140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigten; Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit; Rentensystem einer öffentlichen Einrichtung; Anwendbarkeit des EG-Vertrages auf Regelungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 329
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2004 - 9 E 707/00

    BeamtVG § 14 a.F. ist mit EG § 141, EWGRL 117/75 nicht vereinbar.

    Insoweit nimmt die Klägerin auf das Urteil der Kammer vom 02.02.1998 (9 E 991/97 (1) - ZBR 19998, 358 ff.) Bezug.

    Die Kammer hat hierzu in ihrem Urteil vom 02.02.1998 (9 E 991/97(1) - ZBR 1998, 358 ff.) mit Bezug auf den damals noch anzuwendenden Art. 119 EGV folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 19.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei ehemals

    BVerwG 2 C 19.98 VG 9 E 991/97 .
  • VG Frankfurt/Main, 05.04.2004 - 9 E 707/03

    Zur Vereinbarkeit der Regelungen über den Versorgungsabschlag bei

    Insoweit nimmt die Klägerin auf das Urteil der Kammer vom 02.02.1998 (9 E 991/97 (1) - ZBR 1998, 358 ff.) Bezug.

    Die Kammer hat hierzu in ihrem Urteil vom 02.02.1998 (9 E 991/97(1) - ZBR 1998, 358 ff.) mit Bezug auf den damals noch anzuwendenden Art. 119 EGV folgendes ausgeführt:.

  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2007 - 9 E 3021/05

    Versorgungsabschlag für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung vor dem 17. Mai 1990

    Dies ist schon dann zu bejahen, wenn eine erheblich höhere Zahl von Angehörigen eines bestimmten Geschlechts von einer Maßnahme oder Regelung betroffen ist, es sei denn, die Maßnahme oder Regelung ist durch objektive Gründe gerechtfertigt, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04; Urteile der Kammer vom 02.02.1998 - 9 E 991/97 - ZBR 1998, 358 ff., und vom 22.03.2004 - 9 E 6192/00(2) - Juris - mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH und des BAG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht