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   VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04 (V)   

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VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04 (V) (https://dejure.org/2004,8019)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.10.2004 - 9 E 993/04 (V) (https://dejure.org/2004,8019)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 9 E 993/04 (V) (https://dejure.org/2004,8019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines außerhalb der Europäischen Union ansässigen Unternehmens auf die Kapitalfreiheit für die gewerbsmäßig betriebene Vergabe von Krediten an Einwohner eines Mitgliedstaates der Europäischen Union; Gewährung und Vermittlung von Konsumentenkrediten im Ausland ...

  • Wolters Kluwer

    (Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, §§ 6, 32 Abs. 1 Satz 1, § 33 Abs. 1 Nr. 6, §§ 37, 44c, 53, 53a, 53b, 53c, 54; EGV Art. 56, 58
    EuGH-Vorlage zur Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit bei Erlaubnispflichtigkeit von Bankgeschäften im Inland durch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU (Schweiz)

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf mündliche Verhandlung im Verfahren der Firma Fidium Finanz AG gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 11.10.2004

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinweis auf mündliche Verhandlung im Verfahren der Firma Fidium Finanz AG gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 11.10.2004

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2323
  • WM 2005, 503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Eine ähnliche Betrachtung hat der EuGH in seinem Urteil v. 14.12.1986 (Rs. 205/84 - E 1986, 3755, 3801 Rn. 22 - "Kommission/Deutschland") angestellt.

    Im Übrigen hat der EuGH, wenn auch mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit, für den vergleichbaren Bereich der Versicherungen angenommen, dass eine Regelung über die Notwendigkeit, sich vor einer Betätigung als Versicherungsunternehmen eine Zulassung zu besorgen, durch ein zwingendes Allgemeininteresse gerechtfertigt ist, wobei dieses Allgemeininteresses vor allem auf dem notwendigen Verbraucherschutz beruhte (EuGH Urteil v. 4.12.1986, a.a.O. S. 3807 f. Rn. 44 ff.).

    In seinem Urteil v. 14.12.1986 (a.a.O. S. 3810 f. Rn. 54 ff.) ist der EuGH zu dem Schluss gekommen, dass - nach dem damaligen Stand des Gemeinschaftsrechts - das Sitzerfordernis als Erlaubnisvoraussetzung nicht zu beanstanden war.

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Ebenso hat er Regelungen zum Verbot der Telefonwerbung der Dienstleistungsfreiheit zugeordnet (EuGH U. v. 10.5.1995 - Rs. C- 384/93 - EuZW 1995, 404, 405 Rn. 19 ff. - "Alpine Investments BV").

    Ebenso wenig hält es die Kommission für sinnvoll, die Werbung oder Angebote bereits als grenzüberschreitende Dienstleistung einzustufen (dagegen aber wohl EuGH U. v. 10.5.1995, a.a.O.).

  • EuGH, 16.01.2003 - C-462/01

    Hammarsten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Andererseits hat er in seinem Urteil v. 23.9.2003 (Rs. C-462/01 - Rn. 38 ff., 54 - "Ospelt u. a.") entschieden, dass die Notwendigkeit einer vorherigen Genehmigung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel gerechtfertigt sein kann.

    Der EuGH hat in seinem Urteil v. 23.9.2003 (a.a.O. Rn. 47 ff.) ausdrücklich zwischen der Genehmigungspflichtigkeit als solcher und den konkreten Voraussetzungen ihrer Erteilung unterschieden.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Der EuGH hat z. B. die Ausstrahlung von Fernsehsendungen in andere Länder als dem Sitzland als Dienstleistung angesehen, obwohl im anderen Land keine konkrete Leistung vor Ort durch entsprechendes Personal erbracht wurde (EuGH U. v. 5.10.1994 - Rs. C- 23/93 - EuZW 1994, 60, 61 Rn. 13 ff. - "TV 10 SA").

    Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit hat der EuGH im Urteil v. 5.10.1994 (Rs. C-23/93 - EuZW 19945, 60, 62 Rn. 20 ff. - "TV 10SA") ebenfalls anerkannt, dass ein Unternehmen, das seinen Sitz gezielt so wählt, dass es sich der Aufsicht des Landes entzieht, in dem es seine Dienstleistung, seinerzeit Ausstrahlung von Fernsehsendungen, erbringt, nicht dagegen wehren kann, mit einem Unternehmen gleichstellt zu werden, das seinen Sitz tatsächlich im jeweiligen Land genommen hat und folglich schon deshalb der Aufsicht dieses Landes untersteht.

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03

    Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäfte im Inland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Für diese Art der Bankgeschäfte und für die Anforderungen ihres Betriebs im Inland hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 9.5.2004 (9 G 6406/03 (V) - WM 2004, 1917 = ZIP 2004, 1259) unter anderem Folgendes ausgeführt:.

    Allerdings hat der EuGH sich bislang noch nicht ausdrücklich mit einer Fallgestaltung befasst, die derjenigen ähnelt, wie sie die Kammer in diesem Verfahren oder in dem Finanzkommissionsgeschäfte betreffenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 9 G 6496/03 (V) zu beurteilen hatte.

  • EuGH, 07.02.2002 - C-279/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Schließlich hat der EuGH im Urteil v. 7.2.2002 (Rs. C-279/00 - E 2002 I, 1425, 1456 ff. Rn. 31 ff. - "Kommission/Italien") eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit angenommen, wenn ein Zeitarbeitsunternehmen bei der von ihm zu stellenden Sicherheitsleistung dazu gezwungen ist, diese Sicherheit bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen, das seinen Sitz im betreffenden Mitgliedstaat hat.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-416/93

    Auslegung der Art. 30 und 59 des Vertrages über die Europäische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Insoweit hatte der EuGH in seinem Urteil v. 23.2.1995 (Rs. C-416/93 - WM 1995, 1176, 1178 Rn. 23 ff- "Bordessa u. a.") eine Regelung für unzulässig erachtet, mit der die Ausfuhr von Hartgeld, Banknoten oder Inhaberschecks dem Erfordernis der vorherigen Genehmigung unterworfen worden war.
  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Dies genügt, um nach der Rechtsprechung des EuGH eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit anzunehmen (EuGH U. v. 14.11.1995 - Rs. C-484/93 - E 1995 I, S. 3955, 3976 Rn. 12 ff. - "Svensson u. Gustavsson"; 14.10.1998 - Rs. C-439/97 - E 1998 I, S. 7041, 7075 Rn. 18 ff. - "Sandoz"), zumal diese nach dem Wortlaut von Art. 49 EG ohnehin der Dienstleistungsfreiheit vorgeht, die nach Art. 50 EG nur einschlägig ist, wenn der Sachverhalt nicht durch andere Grundfreiheiten des EG erfasst ist.".
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    Sie erfasst auch die Wertpapierdienstleistungen, da sie sich in ihrem Grundcharakter nicht von Versicherungsdienstleistungen unterscheiden, die vom EuGH der Dienstleistungsfreiheit zugeordnet werden (EuGH U. v. 28.4.1998 - Rs. C-118/96 - E 1998 I, S. 1897, 1926 Rn. 22 - "Safir").
  • BVerwG, 25.06.1980 - I C 13.74

    Erlaubnispflicht von Kreditinstituten - Bankgeschäfte - Kaufmännische

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04
    In der Rechtsprechung ist deshalb - in Übereinstimmung mit der Literatur - anerkannt, dass Bankgeschäfte i. S. d. § 1 Abs. 1 S. 2, § 32 Abs. 1 S. 1 KWG schon dann betrieben werden, wenn sich die Betätigung auf das Kreditgeschäft beschränkt (BVerwG U. v. 25.6.1980 - 1 C 13.74 - GewArch 1981, 70; VG Berlin U. v. 19.8.1996 - VG 25 A 41.94 - WM 1997, 218, 221 m. w. N.).
  • VG Berlin, 19.08.1996 - 25 A 41.94

    Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen; Anwendbarkeit des

  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

    Wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt - wie im Streitfall - im Ausland hat, werden nach dem markt- oder vertriebsbezogenen Ansatz, den die BaFin vertritt (Merkblatt vom 1. April 2005), Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen auch dann im Inland betrieben, wenn er sich im Inland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmern oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten (der BaFin folgend etwa OLG Dresden, IPRspr 2007, Nr. 140, 392, 396 ff.; OLG München, IPRspr 2008, Nr. 139, 467, 469 f.; ZinsO 2014, 785, 787; OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2013 - 16 U 29/12, juris Rn. 60; VG Frankfurt, BKR 2007, 341, 345 ff.; NJOZ 2004, 4299, 4305 ff.; WM 2004, 1917, 1919 ff.; Albert in Reischauer/Kleinhans, KWG, § 32 Rn. 6 a. E. [Stand: Oktober 2012], § 53 Rn. 3 [Stand: Juli 2013]; Vahldiek in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 53 Rn. 174 f.; Häberle in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 195. EL 2013, § 32 KWG Rn. 3; Granzow, Die Aufsicht über den Handel mit Energiederivaten nach dem Gesetz über das Kreditwesen, S. 69 ff.; Voge, WM 2007, 381, 383 ff.; Freiwald in Schwintowski, Handbuch Energiehandel, 3. Aufl., Rn. 1396 ff.; dies., WM 2008, 1537, 1541 ff.; Christoph, ZBB 2009, 117, 118 ff.; Ohler, EuZW 2006, 691, 693; ebenso bereits ders., WM 2002, 162, 166, 168 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04

    Kreditaufsicht; Finanzdienstleistung; Nachweistätigkeit; Call-Center;

    Dieses frühe Einsetzen der Erlaubnispflicht entspricht im Übrigen gerade in einem Fall wie dem vorliegenden dem Zweck des Anlegerschutzes sowie der Stabilität des Finanzsystems, da das das Hauptgeschäft betreibende Unternehmen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft tätig ist und sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - unter Umständen verbietet (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2005, 6 TG 1568/04; vgl. auch Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main an den Europäischen Gerichtshof in der Sache 9 E 993/04 (V), Beschluss v. 11.10.2004).
  • VG Frankfurt/Main, 06.06.2007 - 1 G 1016/07

    Besicherung von Darlehen mit einer Schiffshypothek; Erlaubnispflichtigkeit von

    Auch aus dem Vorlagebeschluss der 9. Kammer des VG Frankfurt vom 11.10.2004 (9 E 993/04 -, WM 2005, 503, 507 linke Sp.), das die Antragstellerin zu ihren Gunsten glaubt anführen zu können, ergibt sich insoweit nichts anderes.
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