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AG Trier, 13.06.2001 - 9 F 208/99 |
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Verfahrensgang
- AG Trier, 13.06.2001 - 9 F 208/99
- AG Trier, 04.03.2009 - 9 F 432/08
- OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09
Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Maßgeblicher …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Trier vom 4. März 2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Trier vom 13. Juni 2001 - 9 F 208/99 - in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22. Januar 2003 - 9 UF 455/01 - wird dahingehend abgeändert, dass die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 1.402,50 EUR auf die Zeit bis einschließlich 31. Dezember 2011 begrenzt wird.