Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 12.11.2002 - 9 G 2603/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 S 1 VwGO
Eine unvollständige Information der zur Auswahlentscheidung berufenen Landesregierung durch Nichterwähnen einer ausführlichen Stellungnahme eines Beteiligungsorgans reicht nicht aus. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eine unvollständige Information der zur Auswahlentscheidung berufenen Landesregierung durch Nichterwähnen einer ausführlichen Stellungnahme eines Beteiligungsorgans reicht nicht aus.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2002 - 9 G 2603/02
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2002 - 9 G 2603/02(V
- VGH Hessen, 11.02.2003 - 1 TG 3256/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Frankfurt/Main, 29.08.2000 - 9 G 2391/00
Geltendmachung eines Anspruchs auf ein faires, chancengleiches …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.11.2002 - 9 G 2603/02
Es geht vielmehr darum, ob der vorschlagsberechtigte Minister im Rahmen der ihm bei der Ausübung des Vorschlagsrechts obliegenden Auswahlerwägungen die Stellungnahme des Bezirksstaatsanwaltsrates in seinem sachlichen und fachlichen Gewicht ausreichend in Rechnung gestellt und in die Abwägung hat einfließen lassen (so bereits für Beförderungen von Richtern Beschluss der Kammer v. 29.8.2000 - 9 G 2391/00 (2) - HGlG-ES E.I.2.1 Nr. 1 0, NVwZ-RR 2001, 45, 47).
- VGH Hessen, 11.02.2003 - 1 TG 3256/02
Auswahlentscheidung - abweichender Personalvorschlag
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2002 - 9 G 2603/02 (V) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.