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   VG Frankfurt/Main, 08.12.2003 - 9 G 4437/03   

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https://dejure.org/2003,23269
VG Frankfurt/Main, 08.12.2003 - 9 G 4437/03 (https://dejure.org/2003,23269)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.12.2003 - 9 G 4437/03 (https://dejure.org/2003,23269)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Dezember 2003 - 9 G 4437/03 (https://dejure.org/2003,23269)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 Abs 1 KredWG, § 44c Abs 1 KredWG, § 44c Abs 6 KredWG
    Bankaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen "einbezogene" Unternehmen oder Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bankaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen "einbezogene" Unternehmen oder Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11

    Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts

    Die Antragsgegnerin ist, nachdem die Antragstellerin entgegen ihrer sich aus § 44 Abs. 1 KWG ergebenden Pflicht zur vollständigen Auskunftserteilung der Antragsgegnerin erkennbar unvollständige Auskünfte über die Anzahl der geschlossenen Darlehensverträge gegeben hatte und auch im Klageverfahren diesbezüglich keine konsistenten Angaben macht - im Antwortschreiben der früheren Bevollmächtigten vom 02.03.2011 werden fünf konkrete Darlehensverträge aufgezählt, im Klageschriftsatz ist in unspezifizierter Weise lediglich von vier Verträgen die Rede (Bl.19 GA - Az. 9 K 2544/11), tatsächlich liegen der Antragsgegnerin noch Kopien weiterer Darlehensverträge vor (Bl.137 ff. BA I) - auch zu Recht davon ausgegangen, dass die Geschäftstätigkeit der - hier zu Recht als natürliche Person in Anspruch genommenen (vgl. zum funktionalen Unternehmensbegriff des KWG VG Frankfurt a.M., B. v. 08.12.2003, Az. 9 G 4437/03) - Antragstellerin die Tatbestandsvoraussetzungen des Einlagengeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG erfüllt, insbesondere auch das Merkmal der "Vielzahl" von Geldgebern (vgl. Serafin/Weber in: Luz/Neus/Scharpf/Schneider/Weber (Hrsg.), KWG, Rdn.11; Schwennicke/Auerbach, KWG, "§ 1 Rdn. 17, jeweils m.w.N.) vorliegt.
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