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   AG Helmstedt, 05.07.2010 - 9 II 315/09   

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AG Helmstedt, 05.07.2010 - 9 II 315/09 (https://dejure.org/2010,33302)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 05.07.2010 - 9 II 315/09 (https://dejure.org/2010,33302)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 9 II 315/09 (https://dejure.org/2010,33302)
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Wird zitiert von ...

  • AG Leverkusen, 19.03.2012 - 16 II 80/12

    Subsidiarität der Bewilligung von Beratungshilfe bzgl. des Unterhaltsanspruchs

    Eine vollständige Gleichstellung wird von Art. 3 GG nicht verlangt, sondern nur eine weitgehende Angleichung (AG Helmstedt, Beschluss vom 05.07.2010, 9 II 315/09, AGS 2010, 391).

    Ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch würde sich bei Abwägung seines Kostenrisikos zunächst für die kostenlose Rechtsberatung durch das Jugendamt entscheiden (so auch AG Helmstedt, Beschluss vom 05.07.2010, 9 II 315/09, AGS 2010, 391) - es sei denn, es liegt ein atypischer Sonderfall vor.

    So ist es nach Ansicht des AG Helmstedt (AG Helmstedt, Beschluss vom 05.07.2010, 9 II 315/09, AGS 2010, 391) beispielsweise dann unzumutbar, sich vorab an das Jugendamt zu wenden, wenn durch die dortige Beratung lediglich ein Teil eines komplexen familiären Sachverhaltes abgedeckt werden kann und der mit der Beratungshilfe beauftragte Rechtsanwalt bereits in anderen Teilbereichen des Gesamtsachverhalts tätig war.

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