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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10 (https://dejure.org/2011,15875)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.10.2011 - 9 K 10/10 (https://dejure.org/2011,15875)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 9 K 10/10 (https://dejure.org/2011,15875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 15 FlurbG, § 60 FlurbG, § 64 FlurbG, § 1 Abs 5 WoEigG, § 10 Abs 1 WoEigG
    Beteiligung der WoEigG im Flurbereinigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens; Klagebefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle der Anfechtung eines Flurbereinigungsplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 20 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 1; VwGO § 42 Abs. 2
    Wohnungseigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens; Klagebefugnis eines einzelnen Mitglieds einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Falle der Anfechtung eines Flurbereinigungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Erhebung; Teilnehmer; Widerspruch; Wohnungseigentümergemeinschaft

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 585
  • DÖV 2012, 286
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Als teilrechtsfähige Vereinigung ist sie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligtenfähig (vgl. VGH München, U. v. 12.09.2005 - 1 ZB 05.42 - BauR 2006, 501 = NVwZ-RR 2006, 430).

    In einem solchen Fall wird der Notgeschäftsführer - wie der Verwalter, wenn er als Organ der Gemeinschaft handelt - Namens der Gemeinschaft tätig wird (VGH München, B. v. 12.09.2005 - 1 ZB 05.42 - NVwZ-RR 2006, 430).

  • BVerwG, 04.06.1997 - 11 B 17.97

    Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage für das anzufechtende

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Denn er kommt nur solchen Flächen zugute, die zu dem nach § 44 Abs. 1 Sätze 3 und 4 FlurbG maßgebenden Zeitpunkt in der in der einschlägigen Schutznorm bezeichneten Weise genutzt werden oder die dort angeführten Anlagen aufweisen (BVerwG, U. v. 04.06.1997 - 11 B 17/97 - juris).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Anders als bei einer Bruchteilsgemeinschaft (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 WEG, § 744 Abs. 2, § 1011 BGB) ist der einzelne Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 21 Abs. 1 WEG nicht berechtigt, aufgrund seines ideellen Anteils am gemeinschaftlichen Eigentum wegen Beeinträchtigungen dieses Eigentums Abwehrrechte geltend zu machen (vgl. BGH, U. v. 11.12.1992 - V ZR 118/91 - BGHZ 121, 22 = NJW 1993, 727).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Insoweit treffen § 60 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 Satz 2 und § 64 FlurbG, was die Befugnis der Flurbereinigungsbehörde zur Änderung des Flurbereinigungsplans anlangt, spezielle Regelungen, die einen Rückgriff auf allgemeine Verfahrensgrundsätze ausschließen (BVerwG vom 12.6.1986 Buchholz 424.01 § 64 Nr. 5 = RzF 17 zu § 60 Abs. 1; vom 16.9.1975 BVerwGE 49, 176/184; Schwantag in Schwantag/Wingerter, a.a.O., Rn. 1 zu § 64).
  • BVerwG, 01.11.1976 - V B 82.74

    Erwerb von im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken während eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Der Rechtsnachfolger wird Teilnehmer des Verfahrens; ebenso wie er die Rechtsmittel des Rechtsvorgängers weiterverfolgen kann, muss er die hinsichtlich des Rechtsvorgängers bestandskräftig gewordenen Teile des Flurbereinigungsplans und der Nachträge gegen sich gelten lassen (BVerwG, B. v. 01.11.1976 - V B 82.74 -, Buchholz 424.01 § 15 FlurbG Nr. 3, zit. nach juris).
  • BVerwG, 03.03.1988 - 5 B 125.86

    Verpachtungsmöglichkeit für Teilflächen von Abfindungsflurstücken aus einem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Dass die Verletzung von Beteiligungsrechten einen derartigen schwerwiegenden Fehler grundsätzlich nicht darstellt, wird auch aus § 45 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG M-V deutlich, der hier anwendbar ist (vgl. BVerwG, B. v. 03.03.1988 - 5 B 125/86 - Buchholz 424.01 § 57 FlurbG Nr. 2 ), wonach eine erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt werden kann (vgl. Hk-VerwR/Schwarz, 2. Aufl. 2010, § 44 VwVfG Rn. 8).
  • BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74

    Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Dies setzt eine Prüfung im Einzelfall voraus, ob dem mit der Änderung der betreffenden Fläche angestrebten Zweck der Vorrang gegenüber dem besonderen Interesse des Eigentümers an der Wiederzuteilung der Fläche in den alten Grenzen zukommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.11.1977 - 5 C 80.74 - BVerwGE 55, 48 ).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Soweit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum verwaltet und dabei am Rechtsverkehr teilnimmt, ist sie nämlich rechtsfähig (§ 10 Abs. 6. S 5 WEG; BGH, U. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 - BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt die spezifische Verknüpfung der planerischen Abwägung nach § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG mit dem Gebot wertgleicher Abfindung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für eine gesonderte Abwägungskontrolle neben der Prüfung, ob ein Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abgefunden worden ist, nur ausnahmsweise Raum, soweit es um Faktoren geht, denen ein über den Anspruch auf wertgleiche Abfindung hinausgehender Eigenwert zukommt und deren ordnungsgemäße Berücksichtigung deshalb durch eine wertgleiche Abfindung noch nicht gewährleistet ist (BVerwG, U. v. 17.01.2007 - 10 C 1.06 - BVerwGE 128, 87 Rn. 37).
  • BVerwG, 04.02.1987 - 5 B 39.85

    Annahme einer Gebäudefläche bei einer notwendigen Abstandsfläche - Annahme einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 9 K 10/10
    Indes können Flächen die nicht bebaut sind, nur dann als Gebäudeflächen angesehen oder einer solchen gleichgestellt werden, wenn ihren für das Wohngebäude eine unentbehrliche Funktion zukommt (BVerwG, U. v. 04.02.1987 - 5 B 39/85 - RdL 1988, 42).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht oder lediglich hilfsweise beantragt hat (Beschluss vom 12. Januar 2012 - BVerwG 4 B 35.11 - RdL 2012, 167).
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