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   FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18   

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https://dejure.org/2019,29502
FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18 (https://dejure.org/2019,29502)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2019 - 9 K 101/18 (https://dejure.org/2019,29502)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 9 K 101/18 (https://dejure.org/2019,29502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Hilfsleistungen im Bereich Pflege und Betreuung

  • IWW

    § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 2009, § 22 Nr. 3 EStG 2009, § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1997, EStG VZ 2016
    EStG 2009, EStG VZ 2016

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarschaftlichen Hilfsleistungen, Pflege und Betreuung, Besteuerung von Geldzuwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Hilfsleistungen im Bereich Pflege und Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Hilfsleistungen im Bereich Pflege und Betreuung

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Erledigung von Bankgeschäften und Behördengängen für die Nachbarin

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Besteuerung von Geldzuwendungen im Zusammenhang mit nachbarschaftlichen Hilfsleistungen im Bereich Pflege und Betreuung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 33/07

    Prozesskostenzuschuss als sonstige Leistung - Tatbestand des § 22 Nr. 3 EStG -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Sie muss vielmehr das Ergebnis einer Erwerbstätigkeit oder Vermögensnutzung sein und setzt damit ein erwerbswirtschaftliches Verhalten im Sinne von § 2 EStG voraus (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253 unter II.2.c).

    Ausreichend ist vielmehr, dass er eine im wirtschaftlichen Zusammenhang mit seinem Verhalten gewährte Gegenleistung als solche annimmt (BFH-Urteil vom 25. Februar 2009 IX R 33/07, BFH/NV 2009, 1253).

  • BFH, 14.09.1999 - IX R 88/95

    Keine Einkünfte bei häuslicher Pflege

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Solche Dienste sind der einkommensteuerlich unbeachtlichen Privatsphäre zuzuordnen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 88/95, BStBl. II 1999, 776 m.w.N.).
  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Zwar schließt die Versteuerung als sonstige Einkünfte nicht aus, wenn als Freundschaftsdienst gedachte Leistungen später vergütet werden und diese Vergütung als Gegenleistung angenommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BStBl. II 2005, 44 betr. als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision).
  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Zu Unrecht geht das Finanzamt davon aus, dass der Kläger im Streitfall Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit als Berufsbetreuer erzielt (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09, BStBl. II 2010, 906).
  • BFH, 24.04.2012 - IX R 6/10

    "Projektgewinn" als Entgelt für Mitwirken an TV-Sendeformat - Steuerbarkeit des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Einnahmen außerhalb dieses Erwerbsgeschehens sind nicht steuerbar (BFH, Urteil vom 24. April 2012 IX R 6/10, BStBl. II 2012, 581).
  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 5 K 671/00

    Ererbte Guthaben aus Sparbüchern der jahrelang gepflegten Nachbarin als sonstige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Diese Hilfeleistungen gehören dann nicht dem Bereich steuerlicher Einkünfteerzielung an, wenn die Handlungen nach dem Gesamtbild der Umstände nicht mit Pflegeleistungen gleichzusetzen sind, die typischerweise um des Entgeltes Willen erbracht werden, eine Entgeltvereinbarung nicht vorliegt und die im Wege der Erbeinsetzung erfolgte Zuwendung den Wert der erbrachten Leistungen übersteigt (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 12. Mai 2004 5 K 671/00, juris).
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2019 - 9 K 101/18
    Auch eine nur einmalige Tätigkeit kann den Tatbestand erfüllen (BFH-Urteil vom 28. November 2007 IX R 39/06, BStBl II 2008, 469 m.w.N.).
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