Rechtsprechung
FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Rückforderung von Kindergeld; Berücksichtigung des Einwands der Weiterleitung von Kindergeld im Erhebungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 218 Abs. 1; AO § 47; AO § 37 Abs. 2
Kindergeld; Rückforderungsanspruch; Weiterleitung; Erhebungsverfahren - Berücksichtigung des Einwands der Weiterleitung von Kindergeld im Erhebungsverfahren. - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung des Einwands der Weiterleitung von Kindergeld im Erhebungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
- BFH, 30.12.2002 - VIII R 66/00
Papierfundstellen
- EFG 2001, 407
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 22.07.1999 - VI B 344/98
Rückforderung von Kindergeld in sog. Weiterleitungsfällen
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Etwaige zivilrechtliche Einwendungen können dem Rückforderungsanspruch nicht entgegengehalten werden (…Bundesfinanzhof -BFH - Beschluß vom 30.3.2000 - VI B 59/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1190 m.w.N.; s.a. BFH-Beschluß vom 22.7.1999 - VI B 344/98, BFH/NV 2000, 36 ; Tipke/Kruse Kommentar zur AO und Finanzgerichtsordnung - FGO - Tz. 25 zu § 37 AO ebenfalls m.w.N.).Die Berücksichtigung der Weiterleitung ist eine Billigkeitsmaßnahme der Behörde (BFH Beschluß, BFH/NV 2000, 36 ), die im Rahmen einer Ermessensentscheidung erfolgt (§§ 5, 163, 227 AO ).
Das Gericht darf eine, allein der Behörde vorbehaltene Ermessensentscheidung nicht selbst treffen, sondern diese nur im Rahmen des § 102 FGO überprüfen (…s. zur gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen Gräber/von Groll Kommentar zur FGO , 4. Aufl., Tz. 13 ff zu § 102 FGO m.w.N.;… s.a. BFH-Beschluß vom 19.5.1999 - VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 ; BFH Beschluß - BFH/NV 2000, 36 ).
- BFH, 19.05.1999 - VI B 364/98
Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Das Gericht darf eine, allein der Behörde vorbehaltene Ermessensentscheidung nicht selbst treffen, sondern diese nur im Rahmen des § 102 FGO überprüfen (…s. zur gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen Gräber/von Groll Kommentar zur FGO , 4. Aufl., Tz. 13 ff zu § 102 FGO m.w.N.; s.a. BFH-Beschluß vom 19.5.1999 - VI B 364/98, BFH/NV 1999, 1592 ;… BFH Beschluß - BFH/NV 2000, 36 ).Nur beiläufig weist das Gericht in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es im vorliegenden Fall bereits an der nach dem o.a. Erlaß erforderlichen schriftlichen Bestätigung der vollständigen Weiterleitung des Kindergeldes seitens des Klägers für den hier maßgeblichen Zeitraum ab September 1996 bis August 1997 fehlt (BFH Beschluß - BFH/NV 1999, 1592 ).
- BFH, 12.04.2000 - VI B 113/99
Kindergeld; sog. Weiterleitungsfälle
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Die Frage, ob die Behauptung der Weiterleitung von Kindergeld in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides berücksichtigt werden muß, ist von grundsätzlicher Bedeutung und noch klärungsbedürftig (BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 182/99, veröffentlicht bei JURIS; BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1193 ).
- FG Hessen, 07.09.1999 - 9 K 6413/97
Rückforderung von Kindergeld in Trennungsfällen
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Da der Einwand der Weiterleitung in dem vorliegenden Verfahren, in dem es - wie ausgeführt - allein um die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheides geht, nicht zu berücksichtigen ist (s. rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 7.9.1999 - 9 K 6413/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 2 ), brauchte das Gericht keinen Beweis über die behauptete Weiterleitung zu erheben, wie dies der Kläger in seinem Schriftsatz vom 27.8.1999 beantragt hat. - BFH, 12.04.2000 - VI B 142/99
Kindergeld; türkischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Die Frage, ob die Behauptung der Weiterleitung von Kindergeld in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides berücksichtigt werden muß, ist von grundsätzlicher Bedeutung und noch klärungsbedürftig (BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 182/99, veröffentlicht bei JURIS; BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1193 ). - BFH, 12.04.2000 - VI B 182/99
PKH; hinreichende Erfolgsaussichten
Auszug aus FG Hessen, 23.10.2000 - 9 K 1120/99
Die Frage, ob die Behauptung der Weiterleitung von Kindergeld in dem Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides berücksichtigt werden muß, ist von grundsätzlicher Bedeutung und noch klärungsbedürftig (BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 182/99, veröffentlicht bei JURIS;… BFH Beschluß vom 12.4.2000 - VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1193 ).
- BFH, 30.12.2002 - VIII R 66/00
Wiedereinsetzung; Büroversehen
ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Revisionsfrist zu gewähren und unter Aufhebung des Urteils des Hessischen FG vom 23. Oktober 2000 9 K 1120/99 den Rückforderungsbescheid des Beklagten in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... aufzuheben. - BFH, 30.04.2001 - VI B 217/99
Voraussetzungen des Vorliegens der hinreichenden Aussicht auf Erfolg
In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist zwar noch nicht abschließend geklärt, in welchem Verfahren (Festsetzungs- und/ oder Erhebungsverfahren) bei der Weiterleitung von Kindergeld Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen sind (…BFH-Beschlüsse vom 12. April 2000 VI B 113/99, BFH/NV 2000, 1192, und VI B 182/99, BFH/NV 2000, 1325; Hessisches FG, Urteil vom 23 Oktober 2000 9 K 1120/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 407, m. Anm. Fumi). - VGH Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 11 S 1785/99
Keine Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit bei Bewährungsstrafe bzw …
Über die daraufhin am 28.4.1999 beim Verwaltungsgericht Freiburg erhobene Klage - 9 K 1120/99 - ist noch nicht entschieden. - FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01
Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter; …
Die Finanzgerichte haben sich dieser Auffassung weitgehend angeschlossen (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteile vom 19.04.1999 9 K 5154/98, Familienrechtszeitung -FamRZ- 1999, 1547, und vom 23.10.2000 9 K 1120/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 407; Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.1999 14 V 4590/99 A/Kg, Juris; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 31.05.2000 6 K 460/99 Kg, EFG 2000, 954; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 08.03.2001 9 K 437/97 Ki, EFG 2001, 829).