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   FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06   

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FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06 (https://dejure.org/2008,17096)
FG München, Entscheidung vom 02.04.2008 - 9 K 1126/06 (https://dejure.org/2008,17096)
FG München, Entscheidung vom 02. April 2008 - 9 K 1126/06 (https://dejure.org/2008,17096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers bei nichtselbständiger Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis - Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG i.d.F. AuslAnsprG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Kindergeldanspruchs auf legal in der BRD lebende und bereits in den deutschen Arbeitsmarkt integrierte Ausländer; Erwerbstätigkeit des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers trotz mangelnder Arbeitserlaubnis; Aussetzung eines finanzgerichtlichen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EStG § 62 Abs. 2; AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 4 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
    D (A), Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Erwerbstätigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz

  • Judicialis

    EStG § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers; Begriff der berechtigten Erwerbstätigkeit nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers - Begriff der berechtigten Erwerbstätigkeit nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Die Klägerin verweist auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BFH/NV 2005 Beilage 2, 114) und ist der Auffassung, aus den dort genannten Gründen einen Kindergeldanspruch ab Juli 2005 zu haben.

    Damit ist der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 6. Juli 2004 (1 BvL 4/97, BFH/NV 2005, 114) nachgekommen.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07

    Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Die Klage war nicht im Hinblick auf die Beschlüsse des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1689/07 (DStRE 2008, 160) und 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247), mit denen dieses dem BVerfG die Frage der Vereinbarkeit des § 62 Abs. 2 EStG n.F. mit dem Grundgesetz vorgelegt hat, auszusetzen.

    Soweit das FG Köln im Beschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG auf den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer generell für verfassungswidrig hält, hält der Senat diese Auffassung aus den in den BFH-Urteilen vom 22. November 2007 III R 60/99 und III R 54/02 genannten Gründen für unzutreffend (vgl. auch FG München, Urteil vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07 - [...] -) und die Vorlagen an das BVerfG für aussichtslos.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Die Klage war nicht im Hinblick auf die Beschlüsse des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1689/07 (DStRE 2008, 160) und 10 K 1690/07 (EFG 2007, 1247), mit denen dieses dem BVerfG die Frage der Vereinbarkeit des § 62 Abs. 2 EStG n.F. mit dem Grundgesetz vorgelegt hat, auszusetzen.

    Im Streitfall liegt jedoch eine gegenüber dem Beschluss des 10. Senats des FG Köln vom 9. Mai 2007 10 K 1689/07 andere Sacherverhaltskonstellation zugrunde.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 54/02

    Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Bei Ausländern, denen keine Erwerbstätigkeit gestattet ist, ging der Gesetzgeber davon aus, dass das Existenzminimum ihrer Kinder durch staatliche Fürsorgeleistungen in ausreichendem Maße gesichert ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 22. November 2007 III R 54/02, BFH/NV 2008, 457).

    Soweit das FG Köln im Beschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG auf den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer generell für verfassungswidrig hält, hält der Senat diese Auffassung aus den in den BFH-Urteilen vom 22. November 2007 III R 60/99 und III R 54/02 genannten Gründen für unzutreffend (vgl. auch FG München, Urteil vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07 - [...] -) und die Vorlagen an das BVerfG für aussichtslos.

  • BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

    Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Zur Begründung wird auf die Gründe des BFH-Urteils vom 22. November 2007 III R 60/99 Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt.

    Soweit das FG Köln im Beschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG auf den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer generell für verfassungswidrig hält, hält der Senat diese Auffassung aus den in den BFH-Urteilen vom 22. November 2007 III R 60/99 und III R 54/02 genannten Gründen für unzutreffend (vgl. auch FG München, Urteil vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07 - [...] -) und die Vorlagen an das BVerfG für aussichtslos.

  • FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04

    Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Der Senat ist auch nicht der Ansicht, die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle sei verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum 1. Januar 2006 befristeten Regelungsauftrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt habe (so FG Köln, Urteil vom 9. Mai 2007 10 K 983/04, EFG 2007, 1254 nrkr.).
  • FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld;

    Auszug aus FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
    Soweit das FG Köln im Beschluss vom 9. Mai 2007 10 K 1690/07 die Einschränkungen des § 62 Abs. 2 EStG auf den Kindergeldanspruch nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer generell für verfassungswidrig hält, hält der Senat diese Auffassung aus den in den BFH-Urteilen vom 22. November 2007 III R 60/99 und III R 54/02 genannten Gründen für unzutreffend (vgl. auch FG München, Urteil vom 5. Dezember 2007 9 K 3691/07 - [...] -) und die Vorlagen an das BVerfG für aussichtslos.
  • FG Münster, 20.05.2009 - 10 K 4209/06

    Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten, nicht erwerbstätigen Ausländers

    Vielmehr kann bei einer nach dem Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 6.7.2004 (Az. 1 BvL 4/97, a.a.O.) anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt lediglich geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 - 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden haben, wieder heimkehrt (vgl. BFH-Urteil vom 22.11.2007 III R 54/02, BFH/NV 2008, 457; Urteil des Finanzgerichts München vom 2.4.2008 9 K 1126/06, [...]Datenbank).
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