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   VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11.F   

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https://dejure.org/2013,15124
VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11.F (https://dejure.org/2013,15124)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.04.2013 - 9 K 1208/11.F (https://dejure.org/2013,15124)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F (https://dejure.org/2013,15124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 KWG, § 42 Abs 2 VwGO
    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der BaFin, einen anderen Prüfer zu bestellen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der BaFin, einen anderen Prüfer zu bestellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79

    Verpächter einer Gaststätte - Verwaltungsakt - Rechtsverletzung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn.20; BVerwG, B. v. 10.05.1993, 3 B 113/92 - juris Rdn. 9).

    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).

  • BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 113.92

    Arzneimittelgesetz - Handlungsfreiheit - Grundrechtsverletzung - Arzneimittel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn.20; BVerwG, B. v. 10.05.1993, 3 B 113/92 - juris Rdn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 16.02.2012 - 9 L 2445/11

    Untersagung gegenüber einem Finanzdienstleistungsinstitut, mit vertraglich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    In gleicher Weise wäre zu entscheiden, wenn sich ein gebundener Vermittler gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung gemäß § 2 Abs. 10 S. 8 KWG (Verbot der Einbindung vertraglich gebundener Vermittler, vgl. hierzu VG Frankfurt, B. v. 16.02.2012, 9 L 2445/11 - juris) klageweise zur Wehr setzen wollte.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1983 - 3 S 1684/82

    Klagebefugnis des Mieters gegen Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95

    Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).
  • BVerfG, 07.02.2013 - 1 BvR 639/12

    Belastung eines Notars mit Kosten eines Notarbeschwerdeverfahrens (§ 54 BeurkG)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Verstöße des Staates gegen das Willkürverbot lösen, weil sie zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes darstellen (BVerfG, B. v. 07.02.2013, 1 BvR 639/12, st. Rspr. seit BVerfG, U. v. 13.11.1990, 1 BvR 275/90 - BverfGE 83, 82 ff.), immer auch die Klagebefugnis des hiervon Betroffenen aus, selbst wenn er nicht im förmlichen Sinn Adressat der Maßnahme ist.
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art dann angenommen werden, wenn der Kläger plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (in diesem Sinn BSG, U. v. 29.09.1999, B 6 KA 30/98 - juris Rdn. 24 ff. - zur Klagebefugnis niedergelassener Vertragsärzte gegen Bescheide, mit denen Krankenhausärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt werden).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11
    Verstöße des Staates gegen das Willkürverbot lösen, weil sie zugleich eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes darstellen (BVerfG, B. v. 07.02.2013, 1 BvR 639/12, st. Rspr. seit BVerfG, U. v. 13.11.1990, 1 BvR 275/90 - BverfGE 83, 82 ff.), immer auch die Klagebefugnis des hiervon Betroffenen aus, selbst wenn er nicht im förmlichen Sinn Adressat der Maßnahme ist.
  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

    Möge auch eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen oder zumindest seine Rechtsstellung in einem Räumungsprozess verbessern, so handele es sich hierbei für den Mieter doch nur um mittelbare Folgen der Nutzungsuntersagung, die zur möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht ausreichten (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris zur fehlenden Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einen anderen Prüfer zu bestellen; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 27. Mai 2019 - 5 K 1361/18.NW - zur fehlenden Klagebefugnis einer Person, die in einem arzneimittelrechtlichen Erlaubnisverfahren des antragstellenden Arzneimittelherstellers nicht als sachkundige Person im Sinne des Arzneimittelrechts berücksichtigt wurde).

    Ausnahmsweise kann eine Klagebefugnis des Nichtadressaten in Fällen dieser Art angenommen werden, wenn der Betroffene plausibel geltend machen kann, das behördliche Handeln sei willkürlich, weil es beispielsweise von der Absicht getragen sei, ihn gezielt zu benachteiligen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris; BSG, Urteil vom 29. September 1999 - B 6 KA 30/98 -, juris).

  • VGH Hessen, 22.07.2013 - 6 A 1260/13

    Abgabenangelegenheiten im Sinne von § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 VwGO

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F - wird verworfen.
  • VG Saarlouis, 08.01.2020 - 3 K 1888/18

    Klagebefugnis eines Dritten gegen die Ausgestaltung der Förderung nach dem

    Möge auch eine unanfechtbare Nutzungsuntersagung ein berechtigtes Kündigungsinteresse des Vermieters begründen oder zumindest seine Rechtsstellung in einem Räumungsprozess verbessern, so handele es sich hierbei für den Mieter doch nur um mittelbare Folgen der Nutzungsuntersagung, die zur möglichen Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO nicht ausreichten (vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 11. April 2013 - 9 K 1208/11.F -, juris zur fehlenden Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein Finanzdienstleistungsinstitut gerichtete Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, einen anderen Prüfer zu bestellen; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 27. Mai 2019 - 5 K 1361/18.NW - zur fehlenden Klagebefugnis einer Person, die in einem arzneimittelrechtlichen Erlaubnisverfahren des antragstellenden Arzneimittelherstellers nicht als sachkundige Person im Sinne des Arzneimittelrechts berücksichtigt wurde).
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