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   FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04 E   

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FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04 E (https://dejure.org/2007,5499)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.2007 - 9 K 1270/04 E (https://dejure.org/2007,5499)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 2007 - 9 K 1270/04 E (https://dejure.org/2007,5499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Schätzungsbescheids anlässlich der Veräußerung von Aktien und Aktienzertifikaten an Kapitalgesellschaften auf der Grundlage von Feststellungen einer Betriebsprüfung mangels Mitwirkung des Steuerpflichtigen; Rechtsprechung bzgl. der Schätzung von ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Feststellungen einer Betriebsprüfung bei einem Steuerschuldner und dessen Ehefrau; Anforderungen an das Begründungserfordernis eines Steuerbescheides; Erzielen von Einkünften nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus den Veräußerungen von Aktien und ...

  • Judicialis

    AO § 121 Abs. 1; ; AO § 121 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 159; ; AO § 162 Abs. 1 S. 1; ; AO § 162 Abs 2; ; AO § 169 Abs. 2 S. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 17; ; EStG § 23 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung von Beteiligungshöhe und Wert bei Gesellschaftsanteilen - Mitwirkungspflicht; Wesentliche Beteiligung; Wegzugsbesteuerung; Niederlassungsfreiheit; Rückwirkungsverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Beteiligungshöhe und Wert bei Gesellschaftsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 361
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Der Staatsbürger muss die ihm gegenüber möglichen staatlichen Eingriffe voraussehen und sich dementsprechend einrichten können (BVerfG Urteil vom 19.12.1961 2 BvL 6/59, BVerfGE 13, 261, 271 und Beschluss vom 26.2.1969 2 BvL 15, 23/68, BVerfGE 25, 269, 290).

    Soweit Steuertatbestände an Handlungen anknüpfen, muss also die Rechtsfolge bereits im Augenblick des Handelns gesetzlich vorgesehen sein (BVerfG Urteil vom 19.12.1961, 2 BvL 6/59 a.a.O. BVerfGE 13, 261, 271; vgl. auch BFH Beschluss vom IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II, 2004, 284).

  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    N - Freizügigkeit - Artikel 18 EG - Niederlassungsfreiheit - Artikel 43 EG -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH gilt das Verbot für Mitgliedstaaten, die Niederlassungsfreiheit zu beschränken, auch in Bezug auf steuerrechtliche Vorschriften und betrifft insbesondere die Fälle, in denen eine steuerrechtliche Norm aufgrund einer abschreckenden Wirkung geeignet ist, die Ausübung des Rechts zu beschränken (vgl. Urteil vom 11.3.2004 Rs C - 9/02, StRE 2004, 488).

    Nach den Entscheidungen des EuGH vom 11.3.2004 (Rs. C-9/02 a.a.O. ) und vom 7.9.2006 (Rs. C-470/04 Slg. der Rechtsprechung des EuGH 2006, S. 1-07409), welche vergleichbare Regelungen in Frankreich bzw. den Niederlanden betrafen, bestanden gegen die Vermögenszuwachsbesteuerung nach § 6 AStG a.F. erhebliche europarechtliche Bedenken.

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04

    Vereinbarkeit von § 6 Außensteuergesetz (AStG) und § 6 AStG a.F. mit Art. 43 des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Streitig sind die Feststellungen einer Betriebsprüfung bei dem Kläger und bei dessen Ehefrau, der Klägerin in dem Verfahren 9 K 1274/04 E.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach - und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch in den Verfahren 9 K 1274/04 K und der vom Beklagten vorgelegten Steuerakten einschließlich der Handakten der Betriebsprüfung Bezug genommen.

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Der Bürger wird in seinem Vertrauen auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung enttäuscht und in seiner Freiheit erheblich gefährdet, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Tatbestände im Nachhinein ungünstigere Folgen knüpft als diejenigen, von denen der Bürger bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (vgl. BVerfG Beschlüsse vom 10.3.1971 2 BvL 3/68, BVerfGE 30, 272, 285; vom 8.6.1977 2 BvR 499/74, 1042/75, BVerfGE 45, 142, 167 f.; vom 14.5.1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 257 f.; vom 3.12.1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 78).
  • FG Düsseldorf, 04.10.2001 - 16 K 3036/00

    Keine Abfindung bei Abgeltung erdienter Ansprüche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Dies ist nicht der Fall, wenn mit der Zahlung bis zum Zeitpunkt der Auflösung erdiente Ansprüche abgegolten werden, wie bei rückständigem Arbeitslohn (vgl. FG München, Urteil vom 28.11.2000, 13 K 1168/97, GmbH-Stpr 2001, 320 und FG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.2001, 16 K 3036/00, EFG 2001, 1592 m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1997 - I B 108/97

    Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Im Zeitpunkt des Wegzugs bestanden nach der Rechtsprechung des BFH auch keine europarechtlichen Bedenken an der Wegzugsbesteuerung (vgl. Beschluss vom 17.12.1997, I B 108/97, BFHE 185, 30, BStBl II 1998, 558).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Mit Hilfe der Schätzung sollen die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (vgl. BFH Urteil vom 18.12.1984, VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II, 1986, 226).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Soweit Steuertatbestände an Handlungen anknüpfen, muss also die Rechtsfolge bereits im Augenblick des Handelns gesetzlich vorgesehen sein (BVerfG Urteil vom 19.12.1961, 2 BvL 6/59 a.a.O. BVerfGE 13, 261, 271; vgl. auch BFH Beschluss vom IX R 46/02, BFHE 204, 228, BStBl II, 2004, 284).
  • FG München, 28.11.2000 - 13 K 1168/97

    Zahlungen nach Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zur Abgeltung rückständigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Dies ist nicht der Fall, wenn mit der Zahlung bis zum Zeitpunkt der Auflösung erdiente Ansprüche abgegolten werden, wie bei rückständigem Arbeitslohn (vgl. FG München, Urteil vom 28.11.2000, 13 K 1168/97, GmbH-Stpr 2001, 320 und FG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.2001, 16 K 3036/00, EFG 2001, 1592 m.w.N.).
  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1270/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH, von der abzuweichen keine Veranlassung bestehen dürfte, kann der Wert nicht börsennotierter Anteile ausnahmsweise an Hand des Wertes börsennotierter Anteile derselben Gesellschaft ermittelt werden (vgl. Urteil vom 9.3.1994, II R 39/90, BStBl II 1994, 394).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BFH, 15.03.1974 - VI R 25/70

    Nachlaß bei Provision - Kauf von Wertpapieren - Steuerpflichtiger Arbeitslohn -

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

  • EuGH, 26.10.1995 - C-151/94

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

  • EuGH, 07.09.2006 - C-470/04

    Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 61/96

    Private oder betriebliche Spekulationsverluste?

  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Die deswegen erhobenen Klagen hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit Urteilen vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E und 9 K 1274/04 E abgewiesen.

    Das erstgenannte, den Kläger betreffende FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 361 abgedruckt.

  • BFH, 23.09.2008 - I B 92/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit der sog. Wegzeugsteuer nach

    Dies geschah zum Vorteil des Steuerpflichtigen, der bei seinem Wegzug aufgrund der Regelungslage jederzeit mit einer --wenn auch ggf. gemeinschaftsrechtswidrigen-- Inanspruchnahme rechnen musste, und kann kein schützenswertes Vertrauen zerstört haben (im Ergebnis ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 361; anders Ettinger, IStR 2006, 747, 756).
  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

    Die deswegen erhobenen Klagen hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit Urteilen vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E und 9 K 1274/04 E abgewiesen.

    Das erstgenannte, den Kläger betreffende FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 361 abgedruckt.

  • FG Düsseldorf, 14.11.2007 - 9 K 1274/04

    Kommission / Luxemburg

    Streitig sind die Feststellungen einer Betriebsprüfung bei der Klägerin und bei deren Ehemann, dem Kläger in dem Verfahren 9 K 1270/04 E.

    Insoweit werde auf das Vorbringen des Ehemannes in dem Verfahren 9 K 1270/04 Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach - und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten auch in 9 K 1270/04 und der vom Beklagten vorgelegten Steuerakten Bezug genommen.

  • BFH, 04.07.2008 - II B 77/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Darlegung einer Divergenz - Einwendungen gegen

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage unter Bezugnahme auf die gleichzeitig ergangenen Urteile vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 361) und 9 K 1274/04 E wegen Einkommensteuer der Kläger für 1990 bis 1998 ab und führte ergänzend aus, in formeller Hinsicht begegneten die angefochtenen Bescheide keinen durchgreifenden Bedenken; insbesondere seien die Bescheide durch die Bezugnahmen auf den "Betriebsprüfungsbericht" vom 18. Juni 2003 hinreichend begründet.

    Es hat sich mit den Einwendungen der Kläger gegen die Bewertung der in den angefochtenen Vermögensteuerbescheiden angesetzten Anteile an Kapitalgesellschaften zwar nicht in der Vorentscheidung, aber in den in Bezug genommenen, zugleich zwischen den Beteiligten ergangenen Urteilen vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E (EFG 2008, 361) und 9 K 1274/04 E eingehend auseinandergesetzt.

  • FG München, 04.04.2008 - 11 V 1815/07

    Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 AStG a.F. bei Umzug in einen anderen

    9Der erkennende Senat ist bei summarischer Prüfung anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 361) der Auffassung, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S.1 AStG auch nach der Ergänzung durch § 6 Abs. 2 bis 7 AStG n.F. möglicherweise gegen höherrangiges Europa-Recht verstößt.
  • FG München, 04.04.2007 - 11 V 1815/07
    Der erkennende Senat ist bei summarischer Prüfung anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 14. November 2007 9 K 1270/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 361) der Auffassung, dass die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 S.1 AStG auch nach der Ergänzung durch § 6 Abs. 2 bis 7 AStG n.F. möglicherweise gegen höherrangiges Europa- Recht verstößt.
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