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   FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07 K   

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FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07 K (https://dejure.org/2011,20358)
FG Münster, Entscheidung vom 15.06.2011 - 9 K 1292/07 K (https://dejure.org/2011,20358)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 9 K 1292/07 K (https://dejure.org/2011,20358)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung einer Pensionsrückstellung nach der entgeltlichen Übertragung der zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen i.R.e. Betriebserwerbs

  • Betriebs-Berater

    Kein Erwerbsgewinn bei Übernahme von Pensionsrückstellungen im Zuge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pensionsrückstellung: - Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Pensionsrückstellungen können mit den Anschaffungskosten zu bewerten sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pensionsrückstellungen können mit den Anschaffungskosten zu bewerten sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Pensionsrückstellungen beim Betriebsübergang

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Pensionsrückstellungen können mit den Anschaffungskosten zu bewerten sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pensionsrückstellungen: Bei Betriebsübergang mit Anschaffungskosten zu bewerten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pensionsrückstellungen können mit Anschaffungskosten zu bewerten sein - Durch Betriebsübergang erworbene Pensionsverpflichtungen sind nicht mit Teilwert gemäß § 6 a Abs. 3 EStG zu bewerten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2800
  • BB 2012, 1127
  • EFG 2012, 638
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.12.2009 - I R 102/08

    Passivierung "angeschaffter" Drohverlustrückstellungen

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Ergänzend verweist die Klägerin auf weitere ihre Auffassung unterstützende Stellungnahmen in der Literatur (Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, § 6a EStG Rz 139 und 233; Ahrend/Förster/Rössler, 2. Teil, Rz 231) sowie jüngere Rechtsprechung zum Ansatz von Rückstellungen bei Übernahme der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Zuge eines entgeltlichen Betriebserwerbs (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 102/08, DStR 2010, 265 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 J 7287/00 K, EFG 2011, 34, Revision anhängig unter Az. I R 72/10).

    Die Anschaffungskosten der erworbenen aktiven Wirtschaftsgüter bestehen aus dem gezahlten Kaufpreis sowie den übernommenen betrieblichen Verbindlichkeiten bzw. sonstigen Passivpositionen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 102/08, BStBl II 2011, 566, unter II.2. und 3.).

    Hierbei sind auch solche übernommenen betrieblichen Verbindlichkeiten bzw. sonstigen Passivpositionen einzubeziehen, die einem steuerrechtlichen Ansatzverbot unterliegen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 566, unter II.3., zum Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG).

    Aus dem als wesentlicher Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung anzusehenden Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG) folgt, dass Anschaffungsvorgänge erfolgsneutral zu behandeln sind und eine Gewinnrealisierung erst aufgrund nachfolgender betrieblicher Umsatzakte eintreten kann (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 566, unter II.2.).

    Zwar hat der BFH in einer Entscheidung, der eine im Übrigen vergleichbare Konstellation betreffend das Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG zugrunde lag, darauf abgestellt, dass aufgrund der dort lediglich vereinbarten Erfüllungsübernahme statt der beim Veräußerer bestehenden und dem Ansatzverbot unterliegenden Drohverlustrückstellung i.S.v. § 249 Abs. 1 Satz 1 2. Fall HGB beim Erwerber eine Freistellungsverpflichtung begründet worden sei, für die eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten i.S.v. § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Fall HGB zu bilden sei, auf die sich das vorgenannte Ansatzverbot nicht erstrecke (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 566, unter II.3.).

    Ob das Ansatzverbot des § 5 Abs. 4a EStG beim Erwerber auch dann nicht eingegriffen hätte, wenn dieser im Wege einer Vertragsübernahme vollständig in die Rechte und Pflichten des Veräußerers eingetreten wäre, hat der BFH offen gelassen (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2011, 566, unter II.4.b).

    Folgte man der gegenteiligen Auffassung des FA, wonach die Bewertung der übernommenen Pensionsverpflichtungen in der ersten Folgebilanz nach dem Betriebserwerb nach § 6a Abs. 3 EStG vorzunehmen ist (ebenso das erst nach Ergehen der vorliegenden Entscheidung veröffentlichte BMF-Schreiben 24.6.2011, BStBl II 2011, 627; Förster in Blümich, § 6a EStG Rz. 387; wohl auch Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a EStG Rz 109), käme es nämlich nunmehr zu dem "Erwerbsgewinn", der nach den o.g. Grundsätzen bei einem Anschaffungsvorgang gerade nicht entsteht (ebenso BFH-Urteil in BStBl II 2011, 566, unter II.4.a, zum Ansatzverbot für Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG).

  • FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 7287/00

    Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb;

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Ergänzend verweist die Klägerin auf weitere ihre Auffassung unterstützende Stellungnahmen in der Literatur (Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, § 6a EStG Rz 139 und 233; Ahrend/Förster/Rössler, 2. Teil, Rz 231) sowie jüngere Rechtsprechung zum Ansatz von Rückstellungen bei Übernahme der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Zuge eines entgeltlichen Betriebserwerbs (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 102/08, DStR 2010, 265 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 J 7287/00 K, EFG 2011, 34, Revision anhängig unter Az. I R 72/10).

    offenlassend FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 K 7287/00 K, EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung Beiträge an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10), soweit die Vereinbarung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. zum entsprechenden Vorbehalt bei einer vertraglich vereinbarten Aufteilung eines Kaufpreises etwa Kulosa in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 6 EStG Rz 118; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 342, jeweils m.w.N.).

    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die vom BFH in der vorgenannten Entscheidung allgemein ausgeführten Grundsätze zur Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen auch dann gelten, wenn wie im Streitfall bei einem entgeltlichen Betriebserwerb eine Pensionsverpflichtung ohne jegliche sonstige Veränderung nach § 613a BGB vom Erwerber übernommen wird (so auch FG Düsseldorf in EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10; zu § 5 Abs. 4a EStG in diese Richtung auch Buciek, FR 2010, 426; anders und für einen "Erwerbsgewinn" oder "Anschaffungsertrag" in diesem Fall M. Prinz, FR 2010, 426, 428; nicht ganz klar Gosch, BFH-PR 2010, 123, 124, einerseits unter 6. zum hier gegebenen Fall des § 6a EStG, andererseits unter 4. zu § 5 Abs. 4a EStG).

  • BFH, 14.12.2011 - I R 72/10

    Keine Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung einer

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Ergänzend verweist die Klägerin auf weitere ihre Auffassung unterstützende Stellungnahmen in der Literatur (Hinweis auf Littmann/Bitz/Pust, § 6a EStG Rz 139 und 233; Ahrend/Förster/Rössler, 2. Teil, Rz 231) sowie jüngere Rechtsprechung zum Ansatz von Rückstellungen bei Übernahme der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Zuge eines entgeltlichen Betriebserwerbs (Hinweis auf BFH-Urteil vom 16.12.2009 I R 102/08, DStR 2010, 265 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 J 7287/00 K, EFG 2011, 34, Revision anhängig unter Az. I R 72/10).

    offenlassend FG Düsseldorf, Urteil vom 29.6.2010 6 K 7287/00 K, EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung Beiträge an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10), soweit die Vereinbarung von den wechselseitigen Interessen der Vertragsparteien getragen ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. zum entsprechenden Vorbehalt bei einer vertraglich vereinbarten Aufteilung eines Kaufpreises etwa Kulosa in Schmidt, EStG, 30. Aufl., § 6 EStG Rz 118; Ehmcke in Blümich, § 6 EStG Rz 342, jeweils m.w.N.).

    Der Senat geht jedoch davon aus, dass die vom BFH in der vorgenannten Entscheidung allgemein ausgeführten Grundsätze zur Erfolgsneutralität von Anschaffungsvorgängen auch dann gelten, wenn wie im Streitfall bei einem entgeltlichen Betriebserwerb eine Pensionsverpflichtung ohne jegliche sonstige Veränderung nach § 613a BGB vom Erwerber übernommen wird (so auch FG Düsseldorf in EFG 2011, 34, zur Übernahme von unter § 5 Abs. 4 EStG fallenden Verpflichtungen für Dienstjubiläen sowie der handels- und steuerrechtlich nicht rückstellungsfähigen künftigen Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen an den Pensionssicherungsverein, Revision anhängig unter dem Az. I R 72/10; zu § 5 Abs. 4a EStG in diese Richtung auch Buciek, FR 2010, 426; anders und für einen "Erwerbsgewinn" oder "Anschaffungsertrag" in diesem Fall M. Prinz, FR 2010, 426, 428; nicht ganz klar Gosch, BFH-PR 2010, 123, 124, einerseits unter 6. zum hier gegebenen Fall des § 6a EStG, andererseits unter 4. zu § 5 Abs. 4a EStG).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 84/03

    Nachträgliche Änderung des Organeinkommens

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Hierzu führte sie ergänzend aus, nach der Rechtsprechung des BFH werde das von der Organgesellschaft erzielte Einkommen zwar bei dieser ermittelt, jedoch beim Organträger im Rahmen der dort vorzunehmenden Veranlagung erfasst (Hinweis auf BFH-Urteil vom 28.1.2004 I R 84/03, BStBl II 2004, 539).

    Dies entspreche der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2004, 539.

  • BFH, 25.05.1988 - I R 10/84
    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Die Rechtsprechung des BFH lasse keinen Spielraum für eine Bewertung der Pensionsrückstellung mit den Anschaffungskosten (Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.5.1988 I R 10/84, BStBl II 1988, 720; Riemer, BetrAV 2000, 425, 428).

    Das von der Bp angeführte Urteil BFH, BStBl II 1988, 720 betreffe ebenfalls allein den Vorrang des Teilwertbegriffs nach § 6a EStG vor dem allgemeinen Teilwertbegriff des § 6 EStG, nicht aber vor der dort vorgesehenen und hier einschlägigen Bewertung mit den Anschaffungskosten.

  • BFH, 10.08.1994 - I R 47/93

    Bewertung von Pensionsrückstellungen; Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach §

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Aus diesem Grund hat bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB und dem hierbei gesetzlich angeordneten Übergang der Pensionsverpflichtungen der Übernehmer des Betriebs die beim bisherigen Betriebsinhaber anzusetzende Pensionsrückstellung i.S.v. § 6a EStG im Grundsatz unverändert fortzuführen, wobei bei der Ermittlung des Teilwerts nach § 6a Abs. 3 EStG auf den Dienstbeginn beim bisherigen Betriebsinhaber abzustellen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.8.1994 I R 47/93, BStBl II 1995, 250 zu einem Fall, in dem die übernommenen Pensionsverpflichtungen mit dem Buchwert den Pensionsrückstellung auf den Kaufpreis angerechnet wurden, außerdem etwa Dommermuth in Herrmann/Heuer/Raupach, § 6a EStG Rz 109).
  • BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtkenntnis einer

    Auszug aus FG Münster, 15.06.2011 - 9 K 1292/07
    Verbleibt nach Ansatz der erworbenen aktiven materiellen und - nicht im Geschäfts- oder Firmenwert enthaltener - einzelnen immateriellen Wirtschaftsgüter mit ihrem jeweiligen Teilwert noch ein Teil der Anschaffungskosten, ist dieser grundsätzlich als Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 27.2.1992 IV R 129/90, BStBl II 1992, 841).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 72/10

    Passivierung "angeschaffter" Rückstellungen bei steuerlichem Ausweisverbot

    Der Senat schließt sich damit der überwiegend vertretenen Rechtsauffassung an (z.B. FG Münster, Urteil vom 15. Juni 2011  9 K 1292/07 K, BB 2011, 2800, mit Zustimmung von Oser, BB 2011, 2802, --zur Pensionsrückstellung--; Schlotter, Unternehmensbesteuerung 2010, 635; Schlotter/Pinkernell, FR 2011, 689; U.Prinz, FR 2011, 1015, 1020 f.; U.Prinz/Adrian, BB 2011, 1646, dieselben, Steuer und Bilanz 2011, 171; Emig/Walter, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2010, 2124; Buciek, FR 2010, 426; Schönherr/Krüger, Deutsches Steuerrecht 2010, 1709; Schultz, Der Betrieb --DB-- 2011, 608; Geberth/Höhn, DB 2010, 1905; Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5 Rz 899; anders z.B. Meurer, BB 2011, 1259 und 1714; Pitzke/Klein, NWB 2011, 2276; Siegel, FR 2011, 781; M.Prinz, FR 2010, 426, und FR 2011, 445).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 28/11

    Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen - Ansatz mit den Anschaffungskosten -

    dd) Das alles gilt gleichermaßen --so auch die vorstehend zitierten Schrifttumsäußerungen-- für die durch § 6a Abs. 3 EStG 2002 sondergesetzlich vorgegebene Teilwertberechnung von Pensionsverpflichtungen (ebenso FG Münster, Urteil vom 15. Juni 2011  9 K 1292/07, EFG 2012, 638 und nachfolgend Senatsurteil vom 12. Dezember 2012 I R 69/11, BFHE 240, 34).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 69/11

    Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei

    Das Urteil des FG Münster vom 15. Juni 2011 9 K 1292/07 K wurde ausweislich der Empfangsbekenntnisse der Klägerin am 23. September 2011 und dem FA am 26. September 2011 zugestellt; es ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 638 abgedruckt.
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