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   FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12   

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FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12 (https://dejure.org/2014,2045)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.01.2014 - 9 K 135/12 (https://dejure.org/2014,2045)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - 9 K 135/12 (https://dejure.org/2014,2045)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Arbeitslöhne i.R.e. Ehegatten-Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater

    Ehegattenarbeitsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Arbeitslohnes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Ehegattenarbeitsverhältnis und überhöhter Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ehegattenarbeitsverhältnis und überhöhter Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegattenarbeitsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ehegattenarbeitsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Arbeitslohnes

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Betriebsausgabe: Nur der angemessene Teil des Ehegatten-Arbeitslohns mindert den Gewinn

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Überteuertes Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist trotzdem anzuerkennen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2014, 854
  • DB 2014, 512
  • EFG 2014, 822
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    In Bezug auf Arbeitsverhältnisse geht die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung davon aus, dass Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen als Betriebsausgaben abziehbar sind, wenn der Angehörige aufgrund eines wirksamen, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechenden Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (etwa BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFH/NV 2013, 1968).

    Die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft - sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt - in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den dem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFH/NV 2013, 1968; vgl. hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2012 9 K 2351/12 E, juris: Kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis in dem Fall, dass weder Arbeitszeiten vereinbart waren noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden noch die zu leistende Arbeit konkret festgelegt war).

    Etwas anderes gilt nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur, wenn die vereinbarte Vergütung im Verhältnis zur Arbeitsleistung so niedrig ist, dass sie schlechterdings nicht mehr eine Gegenleistung für die Tätigkeit des Angehörigen sein kann und deshalb angenommen werden muss, dass die Beteiligten sich nicht rechtsgeschäftlich haben binden wollen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFH/NV 2013, 1968).

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82

    1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns; Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).

    Danach können Angehörige nicht nur entscheiden, ob, sondern auch in welchem Umfang eine Mitarbeit auf arbeitsvertraglicher oder aber familienrechtlicher Grundlage geschehen soll; eine Aufteilung des Vorgangs im Sinne einer "Teilentgeltlichkeit" ist möglich (so ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a).

    Das Übermaß stellt keinen Arbeitslohn, also keine "Gegenleistung" für erbrachte Arbeitsleistungen, dar, sondern ist der privaten (familienrechtlichen) Sphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen (so zutreffend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1998 1 K 2490/98, EFG 1999, 230 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BStBl. II 1984, 60, 61; anderer Ansicht für überhöhte Pachtzahlungen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2005 13 K 392/02, EFG 2006, 251).

  • BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76

    Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Annahme von Telefongesprächen für den Ehegatten während dessen beruflicher Abwesenheit in aller Regel zu den Hilfeleistungen gehört, die üblicherweise unentgeltlich und auf familienrechtlicher Grundlage übernommen werden, selbst wenn die Ehegatten einen Arbeitsvertrag geschlossen haben (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, VI R 166/76, VI R 173/76, VI R 174/76, BStBl. II 1979, 80 für den Fall der Reinigung des Arbeitszimmers).
  • BFH, 26.08.2004 - IV R 68/02

    Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns; Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.1998 - 1 K 2490/98

    Überversorgung durch Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Das Übermaß stellt keinen Arbeitslohn, also keine "Gegenleistung" für erbrachte Arbeitsleistungen, dar, sondern ist der privaten (familienrechtlichen) Sphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen (so zutreffend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1998 1 K 2490/98, EFG 1999, 230 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BStBl. II 1984, 60, 61; anderer Ansicht für überhöhte Pachtzahlungen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2005 13 K 392/02, EFG 2006, 251).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76

    Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Annahme von Telefongesprächen für den Ehegatten während dessen beruflicher Abwesenheit in aller Regel zu den Hilfeleistungen gehört, die üblicherweise unentgeltlich und auf familienrechtlicher Grundlage übernommen werden, selbst wenn die Ehegatten einen Arbeitsvertrag geschlossen haben (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, VI R 166/76, VI R 173/76, VI R 174/76, BStBl. II 1979, 80 für den Fall der Reinigung des Arbeitszimmers).
  • FG Düsseldorf, 06.11.2012 - 9 K 2351/12

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Fehlende Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft - sofern nicht aus einem betriebsinternen Fremdvergleich Gegenteiliges folgt - in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den dem Steuerpflichtigen obliegenden Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen jedenfalls in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFH/NV 2013, 1968; vgl. hierzu auch FG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2012 9 K 2351/12 E, juris: Kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis in dem Fall, dass weder Arbeitszeiten vereinbart waren noch Regelungen zur Einhaltung der vereinbarten Arbeitsstunden bestanden noch die zu leistende Arbeit konkret festgelegt war).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2005 - 13 K 392/02

    Besteuerung im Fall eines Pachtvertrages zwischen Vater und Sohn; Ziel der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Das Übermaß stellt keinen Arbeitslohn, also keine "Gegenleistung" für erbrachte Arbeitsleistungen, dar, sondern ist der privaten (familienrechtlichen) Sphäre (§ 12 Nr. 2 EStG) zuzuordnen (so zutreffend FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 1998 1 K 2490/98, EFG 1999, 230 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BStBl. II 1984, 60, 61; anderer Ansicht für überhöhte Pachtzahlungen: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Februar 2005 13 K 392/02, EFG 2006, 251).
  • BFH, 22.03.1990 - IV R 115/89

    Zum Ansatz des Werts der Arbeitsleistung für Familienangehörige mit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Der BFH zieht die Ernsthaftigkeit eines solchen Angehörigen-Arbeitsvertrags nicht in Zweifel (Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60, unter 1.a, m.w.N.: Vergütung in Höhe von 25 % des Fremdvergleichslohns; Urteil vom 22. März 1990 IV R 115/89, BFHE 160, 463, BStBl II 1990, 776, unter 2.: Vergütung in Höhe von 1/3 des Tariflohns; Urteil vom 26. August 2004 IV R 68/02, BFH/NV 2005, 553, unter II.2.).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 173/76

    Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 07.01.2014 - 9 K 135/12
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Annahme von Telefongesprächen für den Ehegatten während dessen beruflicher Abwesenheit in aller Regel zu den Hilfeleistungen gehört, die üblicherweise unentgeltlich und auf familienrechtlicher Grundlage übernommen werden, selbst wenn die Ehegatten einen Arbeitsvertrag geschlossen haben (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, VI R 166/76, VI R 173/76, VI R 174/76, BStBl. II 1979, 80 für den Fall der Reinigung des Arbeitszimmers).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Ist das Angehörigenarbeitsverhältnis im Übrigen steuerlich anzuerkennen, wird eine überhöhte Gegenleistung auf ein angemessenes Maß beschränkt (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 7. Januar 2014 9 K 135/12, EFG 2014, 822, rkr).
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