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VG Stuttgart, 24.06.1999 - 9 K 1380/98 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.06.1999 - 9 K 1380/98
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2000 - 1 S 2624/99
Rüge eines Gemeinderatsmitglieds wegen Meinungsäußerung als angebliche …
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.06.1999 - 9 K 1380/98 - zu ändern und die Klage abzuweisen. - VG Sigmaringen, 21.07.2016 - 8 K 2/15
Erstattung von Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem …
Im Übrigen wird in dem vorangegangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.06.1999 - 9 K 1380/98 -, auf dessen Ausführungen zur Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 130 b VwGO verweist, ausdrücklich ausgeführt, dass für Klagen gegen Maßnahmen wie die angegriffene Rüge grundsätzlich die Gemeinde passiv legitimiert ist und nur in dem - dort nicht gegebenen Fall -, dass ein Mitgliedschaftsrecht des Gemeinderats im Streit ist, der Gemeinderat. - VG Stuttgart, 16.05.2007 - 7 K 3581/06
Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit wegen Ermahnung eines Gemeinderats im …
Die ernsthafte Mahnung ist kein Verwaltungsakt, weil es gerade ihr Sinn ist, unterhalb der Eingriffsebene des Ordnungsgeldes zu bleiben und ein solches nur warnend in Erinnerung zu rufen, ohne ihr unmittelbare Rechtswirkung im Sinne des § 35 S. 1 LVwVfG zu verleihen (VG Stuttgart, Urt. vom 14.06.1999 - 9 K 1380/98 -).