Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,103519
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08 (https://dejure.org/2011,103519)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.02.2011 - 9 K 15/08 (https://dejure.org/2011,103519)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 (https://dejure.org/2011,103519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,103519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Auszug; Bekanntgabe; Bekanntmachung, öffentliche; Flurbereinigungsplan; Nachsichtgewährung; Wirkung gegenüber Abwesenden

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2003 - 8 K 1/03

    Bodenordnungsplan

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08
    Wird der Widerspruch wie hier mehr als zwei Jahre nach Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes eingelegt, kann Nachsicht grundsätzlich nicht mehr gewährt werden; das Ermessen der Behörde ist in diesem Fall regelmäßig auf Null geschrumpft, weil eine Nachsichtgewährung unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgedankens des Flurbereinigungsrechts nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG U.v. 07.05.1965 - IV C 78.65 - E 21, 93 ; OVG Magdeburg U.v. 04.11.2003 - 8 K 1/03 -, RdL 2005, 154; Schwantag/Wingerter FlurbG, 8. Aufl.2008 § 134 Rn.7).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08
    Wird der Widerspruch wie hier mehr als zwei Jahre nach Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes eingelegt, kann Nachsicht grundsätzlich nicht mehr gewährt werden; das Ermessen der Behörde ist in diesem Fall regelmäßig auf Null geschrumpft, weil eine Nachsichtgewährung unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgedankens des Flurbereinigungsrechts nicht mehr gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG U.v. 07.05.1965 - IV C 78.65 - E 21, 93 ; OVG Magdeburg U.v. 04.11.2003 - 8 K 1/03 -, RdL 2005, 154; Schwantag/Wingerter FlurbG, 8. Aufl.2008 § 134 Rn.7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15

    Ausschlusswirkung gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Flurbereinigungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG).

    Das ist ein anderer Zweck als die mit der rechtzeitigen Ladung verbundene Information über den Anhörungstermin und die allein dort bestehende Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 16.02.2016 - 15 KF 16/15 -, juris RdNr. 43).

    Dies gilt auch für eine unterbliebene Übersendung eines Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan (vgl. OVG MV, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2018 - 15 KF 29/17

    Abfindung; Aufstockungsfläche; Auszug; Befreiung; öffentliche Bekanntgabe;

    Dies ist ein anderer Zweck als die mit der rechtzeitigen Ladung verbundene Information über den Anhörungstermin und die allein dort bestehende Möglichkeit der Einlegung des Widerspruchs (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8.6.2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 25; Senatsurteil vom 16.2.2016 - 15 KF 16/15 - RdL 2016, 211 = juris Rn. 43; OVG MV, Urteil vom 22.2.2011 - 9 K 15/08 - RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG).

    Der Teilnehmer ist nämlich auch bei unterbliebener vorheriger Übersendung des ihn betreffenden Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan nicht gehindert, vorsorglich Widerspruch einzulegen, um den Inhalt des Flurbereinigungsplans in Ruhe studieren und den Widerspruch begründen zu können (vgl. OVG LSA, Urteil vom 8.6.2017, a. a. O., Rn. 26; OVG MV, Urteil vom 22.2.2011, a. a. O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 11.13

    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters

    Unterbleibt die Zustellung des Auszugs aus dem Flurbereinigungsplan an einen Teilnehmer des Verfahrens, liegt darin nämlich ein - wenn auch nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Fehlerhaftigkeit des Bodenordnungsplans führender - Verfahrensfehler (Flurbereinigungsgericht Greifswald, Urteil vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 -, RzF - 23 - zu § 59 Abs. 2 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige

    Die Übersendung dieses Auszuges ist demnach nicht Teil des Ladungsvorganges, sondern dient - zwecks Beschleunigung des Verfahrens - der zusätzlichen Vorabinformation der Teilnehmer; die Präklusionswirkung setzt damit nicht die wirksame Zustellung der Auszugsübersendung oder gar über die öffentliche Bekanntmachung der Ladung hinaus zusätzlich noch eine individuelle Ladung voraus (vgl. zuletzt OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 22.2.2011 - 9 K 15/08 -, RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG unter Bezug auf BayVGH, Bescheid v. 26.11.1970 - 19 VII 70 -, RzF 3 zu § 59 Abs. 3 FlurbG sowie BVerwG, Beschl. v. 26.11.1962 - 1 B 142/62 -, RzF 1 zu § 59 Abs. 3 FlurbG und ergänzend Beschl. v. 17.2.1975 - 5 B 67/73 -, RzF 4 zu § 59 Abs. 3 FlurbG).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15

    Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier:

    Denn auch ohne Übersendung eines solchen Auszugs ist ein Teilnehmer bereits aufgrund der öffentlich bekanntgemachten Ladung nicht gehindert, vorsorglich Widerspruch einzulegen (vgl. FlurbG Greifswald, Urt. v. 22.02.2011 - 9 K 15/08 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22

    Die Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an einzelne Beteiligte ist durch §

    Es widerspräche Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Bodenordnungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 - RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG; OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht