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   VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13   

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https://dejure.org/2015,9957
VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13 (https://dejure.org/2015,9957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2015 - 9 K 1519/13 (https://dejure.org/2015,9957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 (https://dejure.org/2015,9957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 HeilprG, § 1 Abs 2 HeilprG, § 2 Abs 1 HeilprGDV 1, § 1 Abs 1 BeArbThG, § 2 Abs 1 Nr 1 BeArbThG
    Heilpraktikererlaubnis; Ausübung der Ergotherapie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Tierarzt, Fleischbeschauer - Beschränkte Heilpraktikererlaubnis; Ergotherapeut; Ärztliche Verordnung; Gesundheitsgefährdung; Abgrenzbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Ergotherapie

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Ergotherapie

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.05.2015)

    Ergotherapie als Heilberuf ist möglich

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 115 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Heilpraktiker | Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf Ergotherapie

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Begrenzte Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
    Für die Berufsgruppe der ausgebildeten Physiotherapeuten, die im Besitz einer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes - MPhG - erteilten Erlaubnis sind, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass diese Erlaubnis nicht zu Krankenbehandlungen ohne ärztliche Verordnung und somit nicht zur Ausübung der Heilkunde berechtigt (Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, BVerwGE 134, 345).

    Wenn dies nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1463/12 -, juris) nicht ausreicht, um bei Physiotherapeuten bereits aufgrund der ihnen erteilten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut von hinreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Erstdiagnose auszugehen, sind - erst Recht - Ergotherapeuten nicht bereits aufgrund ihrer Ausbildung zur eigenverantwortlichen Behandlung körperlicher oder seelischer Leiden befähigt.

    Ebenso wenig wie bei Physiotherapeuten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a. O.) bedeutet die nach alledem anzunehmende Ausgestaltung des Berufsbildes der Ergotherapeuten als Heilhilfsberuf allerdings keine Sperre für eine eigenverantwortliche Tätigkeit in diesem Bereich auf der Grundlage einer Heilpraktikererlaubnis.

    Eine uneingeschränkte Heilpraktikererlaubnis mit der Folge einer umfassenden Kenntnisüberprüfung ist zum Schutz der Volksgesundheit nicht erforderlich, wenn ein Antragsteller die Heilkunde nur auf einem abgrenzbaren Gebiet oder nur eine eindeutig umrissene Therapieform ausüben möchte (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a. a.O., m.w.N.).

    Seiner Auffassung, anders als bei der Psychotherapie und Physiotherapie fehle es an einem bestimmten und bestimmbaren Kreis von Leiden, die zu heilen in die Kompetenz des Ergotherapeuten fielen, ist unter entsprechender Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten (Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.) entgegenzuhalten, dass zwar die Ursachen für Störungen, deren Behebung in die Zuständigkeit des Ergotherapeuten fällt, vielfältig sein können, und dass die Erstdiagnose der für die Störung ursächlichen Krankheit über ein einzelnes Fachgebiet der Medizin hinausgehende Kenntnisse erfordern kann, dass dies für die Abgrenzbarkeit der Erlaubnis aber noch nichts besagt.

    Aus der Vielfalt der Ursachen für vom Physiotherapeuten zu behandelnde Störungen ergäben sich nur bestimmte Anforderungen an den Umfang der notwendigen Kenntnisse für eine eigenverantwortliche Anwendung der Therapieform (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.).

    Ohnehin hat eine derartige Kenntnisüberprüfung nicht formalisiert, sondern unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls zu erfolgen (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 3 C 28.09

    Synergetik-Therapie; Synergetik-Profiling; Ausübung der Heilkunde;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
    Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die in Rede stehende Heilbehandlung als eine die ärztliche Berufsausübung ersetzende Tätigkeit erscheint (BVerwG, Urteil vom 26.08.2010 - 3 C 28.09 -, NVwZ-RR 2011, 23, mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung des Gerichts).

    Die von der Klägerin angestrebte eigenverantwortliche Anwendung ergotherapeutischer Methoden zur Krankenbehandlung kann auch im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.08.2010, a.a.O.) nennenswerte Gesundheitsgefährdungen zur Folge haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1463/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
    Wenn dies nach der Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26.08.2009, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1463/12 -, juris) nicht ausreicht, um bei Physiotherapeuten bereits aufgrund der ihnen erteilten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut von hinreichenden Kenntnissen und Fähigkeiten für eine Erstdiagnose auszugehen, sind - erst Recht - Ergotherapeuten nicht bereits aufgrund ihrer Ausbildung zur eigenverantwortlichen Behandlung körperlicher oder seelischer Leiden befähigt.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
    Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn kein rechtsstaatlich unbedenklicher Versagungsgrund nach § 2 Abs. 1 der 1. DVO - HeilprG eingreift (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356).
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 5.92

    Waffen - Sicherheitsfachkräfte - Werkschutz - Fachschule

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.03.2015 - 9 K 1519/13
    Eine Sachkundeprüfung kann indessen das Gericht weder selbst noch unter Hinzuziehung eines Sachverständigen durchführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1992 - 1 C 5.92 -, NVwZ-RR 1993, 619; Eyermann, VwGO, 14. Auflage, § 113 Rdnr. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 9 S 1034/15

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis für eine ergotherapeutische Tätigkeit

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2022 - 9 S 684/20

    Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 3879/16

    Ergotherapie; Heilpraktikererlaubnis

    Der Kläger benötigt eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, weil er derzeit als Ergotherapeut einen Heilhilfsberuf ausübt, der ihn zwar zur Anwendung ergotherapeutische Behandlungsmethoden befugt, aber nur aufgrund ärztlicher Verordnung (vgl. ausführlich VG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 -, juris Rn. 17 ff.; Zur parallelen Problematik bei Physiotherapeuten vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19/08 - juris Rn. 12 ff.).

    Das Gebiet der Ergotherapie ist hinreichend abgrenzbar im Sinne dieser Entscheidung (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 21. Januar 2015 - 1 A 32/14 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 19. März 2015 - 9 K 1519/13 -, juris).

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