Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 9 K 1639/06 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung einer beschränkten Steuerpflicht i.S. des Außensteuergesetzes (AStG); Grundlagen der auf einen in Großbritannien anwesenden ("residence"), aber nicht über einen ständigen Wohnsitz verfügenden ("domicile") Steuerpflichtigen Anwendung findenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem AStG; Vorzugsbesteuerung i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG; Besteuerung auf sog. Remittance-Basis in Großbritannien; Erweiterte beschränkte Steuerpflicht; Vorzugsbesteuerung; Remittance-Basis; Großbritannien; Belastungsvergleich; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem AStG - Vorzugsbesteuerung i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG - Besteuerung auf sog. Remittance-Basis in Großbritannien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.11.1986 - I R 78/81
Vergleichsrechnung - Einkommen - Inländische Steuer - Ausländische Steuer - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 9 K 1639/06
Der Gesetzgeber hat durch die in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG gewählte Formulierung "zu entrichtenden Steuern" zu erkennen gegeben, dass für die Vergleichsrechnung nicht von Steuern auszugehen ist, die aufgrund der Steuerpflicht entstanden sind, sondern von der Steuer, die der Steuerpflichtige zu entrichten hätte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1986 I R 78/81, BStBl. II 1987, 363).
- BFH, 26.06.2013 - I R 4/12
Neue Tatsachen" und Vorzugsbesteuerung i. S. der erweitert beschränkten …
Genau Letzteres ist aber die Situation im Streitfall (in diesem Sinne auch FG Düsseldorf, Urteil vom 20. April 2010 9 K 1639/06 E, juris; Hahn, jurisPR-SteuerR 22/2012, Anm. 3; Angermann/Anger, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2005, 439, 440). - FG München, 21.11.2011 - 8 K 628/08
Vorzugsbesteuerung AStG Remittance-Base
Der Senat vermag anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 20. April 2010 9 K 1639/06 E, Juris) aus der Hinzufügung dieses Absatzes nicht abzuleiten, dass die Verwaltung vorher der Auffassung gewesen wäre, die Remittance-Base-Besteuerung jeglicher Art sei in Großbritannien von vorneherein keine Vorzugsbesteuerung. - FG München, 26.03.2021 - 8 K 883/17
Besteuerung auf remittance Basis
Entsprechend habe die Finanzverwaltung auch für die Streitjahre 1994 bis 1996 im Verfahren vor dem FG Düsseldorf mit dem Az. 9 K 1639/06 E argumentiert.