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   FG München, 29.10.2007 - 9 K 1805/06   

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https://dejure.org/2007,37435
FG München, 29.10.2007 - 9 K 1805/06 (https://dejure.org/2007,37435)
FG München, Entscheidung vom 29.10.2007 - 9 K 1805/06 (https://dejure.org/2007,37435)
FG München, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 9 K 1805/06 (https://dejure.org/2007,37435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Inanspruchnahme aus Sicherheiten im Rahmen einer Veräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG als rückwirkendes Ereignis oder nachträgliches Bekanntwerden steuermindernder Tatsachen; Grobes Verschulden des Steuerberaters????

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Inanspruchnahme aus Sicherheiten im Rahmen einer Veräußerung nach § 17 Abs. 1 EStG als rückwirkendes Ereignis oder nachträgliches Bekanntwerden steuermindernder Tatsachen - Grobes Verschulden des Steuerberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Saarland, 29.06.1999 - 1 K 50/98
    Auszug aus FG München, 29.10.2007 - 9 K 1805/06
    Dies gelte umso mehr, als die Lösung dieser Frage durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - gemessen an § 11 EStG - eher überraschend ausfalle, wie sich auch aus dem Urteil des Finanzgerichts Saarland vom 29. Juni 1999 1 K 50/98, EFG 1999, 1060 ergebe.
  • BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85

    Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer

    Auszug aus FG München, 29.10.2007 - 9 K 1805/06
    Dies setzt u.a. voraus, dass das Ereignis eingetreten ist, nachdem der Steueranspruch entstanden und der zu ändernde Steuerbescheid ergangen ist (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21. April 1988 IV R 215/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1988, 863).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG München, 29.10.2007 - 9 K 1805/06
    Geht man davon aus, dass der Kläger verpflichtet war, der Klägerin die Aufwendungen aus der Inanspruchnahme aus den zugunsten der S-GmbH hingegebenen Sicherheiten zu ersetzen und es sich damit um nachträgliche Anschaffungskosten des Klägers auf die GmbH-Beteiligung handelt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385 ), so war der Zeitpunkt, in dem mit einer Inanspruchnahme der Klägerin ernstlich zu rechnen war, spätestens dann, als sie am 5. Juni 2000 und am 17. Juli 2000 von der H-Bank in Anspruch genommen wurde.
  • FG Baden-Württemberg, 26.05.2008 - 8 K 232/04

    Nachträgliche Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Bürgschaft

    Die für die Entstehung und Höhe des Veräußerungsverlusts nach § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 EStG 1993 maßgebenden Ereignisse sind im Streitfall neben dem Veräußerungsvorgang im Jahre 1993 in der - wie im Streitfall bei Wertlosigkeit des Rückgriffsanspruchs gegen die Gesellschaft nach § 774 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) - dem Grunde nach zu nachträglichen Anschaffungskosten führende Inanspruchnahme aus der vom Kläger eingegangenen, eigenkapitalersetzenden Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der GmbH im Jahre 1994 zu sehen, soweit - wovon der Senat im Streitfall zugunsten des Klägers ausgeht - die Übernahme der Bürgschaft ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hatte (vgl. Finanzgericht - FG - München Urteil vom 29. Oktober 2007 9 K 1805/06, [...], m.w.N.; Weber-Grellet, in Schmidt, EStG, 27. Auflage, § 17 Rz. 175 m.w.N.).

    Hätte das Ereignis - im Streitfall die Bürgschaftsinanspruchnahme des Klägers 1994 - bei Erlass des zu ändernden Steuerbescheids - im Streitfall ist dies der Einkommensteuerbescheid 1993 vom 24. August 1995 - wie im Streitfall bereits berücksichtigt werden können, greift die Änderungsvorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO nicht ein (vgl. BFH-Urteil vom 10. Juli 2002 I R 69/00, BFH/NV 2002, 1545 m.w.N.; Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 29. Oktober 2007 9 K 1805/06, [...]; FG München, Urteil vom 6. Juli 2005 10 K 1395/02, [...]).

    Bei einer Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung ist es völlig unstreitig, dass der Gewinn bzw. Verlust im Zeitpunkt der Veräußerung entsteht und auch für zusätzliche Anschaffungskosten und Veräußerungskosten nicht der Abfluss, sondern das Bestehen der Schuld maßgebend ist (vgl. FG München, Urteil vom 29. Oktober 2007 9 K 1805/06, [...], m.w.N.).

  • FG Münster, 07.02.2008 - 6 K 4898/05

    Erforderlichkeit verfahrensrechtlicher Änderbarkeit des zugrundeliegenden

    Denn auch wenn es sich um einen Vorgang handeln mag, der für den Steuerberater des Klägers nicht zu seinem Tagesgeschäft gehört hat, wäre dieser umso mehr verpflichtet gewesen, die Rechtslage z.B. durch Nachschlagen in einem Einkommensteuerkommentar zu überprüfen (vgl. Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2007 9 K 1805/06 abgedruckt in [...]Datei).
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