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   FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17   

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https://dejure.org/2018,32731
FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17 (https://dejure.org/2018,32731)
FG Münster, Entscheidung vom 11.07.2018 - 9 K 2384/17 (https://dejure.org/2018,32731)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 9 K 2384/17 (https://dejure.org/2018,32731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Zulässigkeit eines Ortsbesuchs durch den Flankenschutz des Finanzamtes

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerfahnder im Flankenschutz | Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler überrumpeln?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ortsbesichtigung - Bloßes Betreten einer Wohnung als Realakt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1847
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Ein berechtigtes Interesse liegt in jedem konkreten, vernünftigerweise anzuerkennenden schutzwürdigen Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Voraussetzung ist aber des Weiteren, dass die begehrte Feststellung zu einer Verbesserung der Position des Rechtsschutzsuchenden führt, wobei dies von diesem substantiiert darzulegen ist (BFH-Urteil vom 29.7.2003 VII R 39, 43/02, BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828; von Beckerath in Gosch, § 41 FGO Rz. 66).

    Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz dem Richter vorbehalten hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.7.1998 - 2 BvR 446/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 273; BFH-Urteil in BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828).

  • BFH, 03.05.2010 - VIII B 71/09

    Kein Einspruch gegen Realakt - Betreten einer Wohnung durch ermittelnde

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Das Betreten der Wohnung von Steuerpflichtigen zu Ermittlungsmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts (Bartone in Gosch, § 347 AO Rz. 53; Güroff in Gosch, § 118 AO Rz. 10.3; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 99 AO Rz. 16; gebilligt durch BFH-Beschluss vom 3.5.2010 VIII B 71/09, BFH/NV 2010, 1415).

    Das bloße Betreten ist tatsächlicher Natur, solange dem Steuerpflichtigen kein bestimmtes Verhalten (Tun, Dulden oder Unterlassen) aufgegeben wird (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 25.2.2009 - 2 K 1386/08, juris, nachgehend: BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1415).

  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 5/10

    Verwertungsverbot - Rehabilitationsinteresse des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, der etwa vorliegt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben worden wäre (BFH-Urteile vom 27.7.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; BFH-Beschluss vom 15.5.2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).

    Es ist auch nicht vorgetragen worden oder anderweitig ersichtlich, dass der Besuch objektiv einen diskriminierenden Vorwurf oder eine diskriminierende Bewertung enthalten oder erweckt haben könnte, der für ein Rehabilitationsinteresse notwendig ist (vgl. BFH-Urteil vom 5.3.2013 VII R 24/11, BFH/NV 2013, 1423), zumal nicht vorgetragen worden ist, dass --wie beispielsweise bei einem Auskunftsersuchen an Dritte (hierzu BFH-Urteil in BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220)-- Dritte von der Ermittlungsmaßnahme des Flankenschutzes Kenntnis erlangt haben könnten, so dass ihnen gegenüber ein Bedürfnis für eine Richtigstellung bestehen könnte.

  • EGMR, 21.02.1990 - 11855/85

    H?KANSSON AND STURESSON v. SWEDEN

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Dieser ist auch bei den Rechten der Menschenrechtskonvention möglich, soweit er freiwillig und eindeutig erfolgt und öffentlichen Interessen nicht widerspricht (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21.2.1990 - 11855/85, 15/1988/159/215, Håkansson und Sturesson/Schweden, Europäische Grundrechte Zeitschrift 1992, 5 Rz. 66).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Ferner kann ein Feststellungsinteresse unabhängig von einer solchen Verbesserung der Position des Klägers in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe in Betracht gezogen werden, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz dem Richter vorbehalten hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.7.1998 - 2 BvR 446/98, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 273; BFH-Urteil in BFHE 202, 411, BStBl II 2003, 828).
  • BFH, 11.04.2006 - VI R 64/02

    Fristverlängerung für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen durch

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Die Klägerin meint, eine solche Wiederholungsgefahr sei jedenfalls deshalb gegeben, weil sie im Rahmen der jährlich abzugebenden Einkommensteuererklärung erneut Kosten für das Arbeitszimmer geltend machen werde und dann eine erneute Ortsbesichtigung zu befürchten sei (Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.4.2006, BFH/NV 2006, 1534).
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 160/04

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Durchsuchung bei dokumentiertem

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    aa) Dies beruht auf der Überlegung, dass Art. 13 GG das Selbstbestimmungsrecht des Wohnungsinhabers schützt und dieser daher auf sein Grundrecht gegenüber dem Staat wirksam verzichten kann (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26.10.2004 - 3Z BR 160/04, Bayerische Verwaltungsblätter 2004, 348), soweit dieser eine Zustimmung nicht durch Täuschung oder Drohung erwirkt hat (Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 3.8.2011 - 1 S 1391/11, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport 2011, 815; Anders, DStR 2012, 1779, 1783).
  • BFH, 15.05.2002 - I B 8/02

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, der etwa vorliegt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben worden wäre (BFH-Urteile vom 27.7.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; BFH-Beschluss vom 15.5.2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 15.05.2002 - I S 13/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Schattenveranlagung -

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, der etwa vorliegt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben worden wäre (BFH-Urteile vom 27.7.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; BFH-Beschluss vom 15.5.2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 109/91

    Erledigung eines Arrestverfahrens - Zulässigkeit einer

    Auszug aus FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
    Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre, der etwa vorliegt, wenn der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben worden wäre (BFH-Urteile vom 27.7.1994 II R 109/91, BFH/NV 1995, 322, und vom 4.12.2012 VIII R 5/10, BFHE 239, 19, BStBl II 2014, 220; BFH-Beschluss vom 15.5.2002 I B 8/02, I S 13/01, BFH/NV 2002, 1317).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

  • BFH, 05.03.2013 - VII R 24/11

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage - Offensichtliche Aussichtslosigkeit

  • BFH, 19.04.2016 - II B 66/15

    Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Verfahren der

  • BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19

    Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11.07.2018 - 9 K 2384/17 aufgehoben.

    Die von der Klägerin erhobene Klage auf Feststellung, dass die Besichtigung vom 11.05.2017 rechtswidrig war, wurde vom Finanzgericht (FG) aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1847 mitgeteilten Gründen als unzulässig abgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des FG Münster vom 11.07.2018 - 9 K 2384/17 aufzuheben und festzustellen, dass die Ortsbesichtigung vom 11.05.2017 rechtswidrig war.

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