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   FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19   

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FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19 (https://dejure.org/2021,37040)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2021 - 9 K 276/19 (https://dejure.org/2021,37040)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 9 K 276/19 (https://dejure.org/2021,37040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennen der vorgelegten Fahrtenbücher als ordnungsgemäß für die Berechnung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung eines Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs | Ein Fahrtenbuch mit kleineren Mängeln und Ungenauigkeiten kann noch ordnungsgemäß sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches - trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 16.03.2006 - VI R 87/04

    Erforderliche Angaben in ordnungsgemäßem Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Die Aufzeichnungen müssen Angaben zu den geschäftlichen Reisen enthalten, anhand derer sich die berufliche Veranlassung der Fahrten plausibel nachvollziehen und gegebenenfalls auch nachprüfen lässt (BFH, Urteil vom 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.b).

    Das schließt es nicht aus, im Fahrtenbuch gegebenenfalls auch Abkürzungen für bestimmte, häufiger aufgesuchte Fahrtziele und Kunden oder für einzelne regelmäßig wiederkehrende Reisezwecke zu verwenden, solange die gebrauchten Kürzel entweder aus sich heraus verständlich oder z.B. auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt sind und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625, unter II.1.d).

    Weisen die Fahrtenbücher inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben in Frage stellen (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625).

    Für ein Reiseziel muss nur dann keine Adresse angegeben werden, wenn diese Adresse aufgrund der Angaben zum Reiseziel unschwer zu ermitteln ist (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).

  • FG Düsseldorf, 07.11.2008 - 12 K 4479/07

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung einer Befugnis zur privaten Nutzung eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Für ein Reiseziel muss nur dann keine Adresse angegeben werden, wenn diese Adresse aufgrund der Angaben zum Reiseziel unschwer zu ermitteln ist (BFH-Urteil 16. März 2006 VI R 87/04, BFHE 212, 546, BStBl II 2006, 625; FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).

    Gerade im Hinblick auf die stark typisierende 1%-Regelung wäre dies aus verfassungsrechtlichen Gründen - es droht eine Übermaßbesteuerung - nicht zu rechtfertigen (vgl. Anmerk. Zimmermann zum Urteil des FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324).

    Kleinere vom Finanzamt aufgezeigte Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und Routenplaner sind nach Auffassung des Senats unschädlich (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 7. November 2008 12 K 4479/07 E, EFG 2009, 324: bis zu einer Größenordnung von 1, 5% der jährlichen Gesamtfahrleistung).

  • BFH, 13.11.2012 - VI R 3/12

    Mindestangaben eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Dazu genügt nicht, wenn nur allgemein und pauschal die betreffenden Fahrten als "Dienstfahrten" oder "Kundenbesuch" bezeichnet werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526; Schober in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Anm. 828).

    Die erforderlichen Mindestangaben können nicht durch anderweitige nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

    Nur diese erforderlichen Mindestangaben können nicht durch anderweitige, nicht im Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden (BFH, Urteil vom 13. November 2012 VI R 3/12, BFH/NV 2013, 526).

  • FG Köln, 15.09.2016 - 10 K 2497/15

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgrund der privaten Nutzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Dem Finanzamt ist zuzumuten, fehlende Angaben zu Hotelübernachtungen aus vorliegenden Reisekostenunterlagen zu ermitteln, sofern ist sich nur um vereinzelte Fälle handelt (Abgrenzung zu FG Köln, Urteil vom 15. September 2016 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081).

    Zu Unrecht geht der Beklagte davon aus, dass die Angabe "Hotel" in der Spalte "Besuchte Personen, Firmen, Behörden" auf den vereinzelten Dienstreisen (etwa in die Niederlande) zur Verwerfung des Fahrtenbuches führt, weil es für das Finanzamt nicht zumutbar sei, die Namen und Adressen aus weiteren Unterlagen wie Reisekostenunterlagen zu ermitteln (unter Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 15. September 2016 10 K 2497/15, EFG 2016, 2081).

  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Der BFH (etwa Urteil vom 13. Dezember 2012 - VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385) stützt die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung als "grober Klotz" mit teilweise stark belastender Wirkung u.a. auf die Möglichkeit, zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung ein Fahrtenbuch zu führen (sog. Escape-Klausel).

    Denn der BFH (etwa Urteil vom 13. Dezember 2012 - VI R 51/11, BFHE 240, 69, BStBl II 2013, 385) stützt die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung als "grober Klotz" mit teilweise stark belastender Wirkung u.a. auf die Möglichkeit, zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung ein Fahrtenbuch zu führen (sog. Escape-Klausel).

  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Eine große Anzahl von nicht aus sich heraus verständlichen und nicht hinreichend erläuterten Abkürzungen führt zur Verwerfung des Fahrtenbuches (BFH, Urteil vom 15. Juli 2020 III R 62/19, BFH/NV 2021, 704).

    Die Abkürzungen sind entweder aus sich heraus verständlich (...) oder Ort bzw. Kunden lassen sich leicht und eindeutig aus der vorhandenen Kunden- und Adressliste ermitteln (so auch BFH, Urteil vom 15. Juli 2020 III R 62/19, BFH/NV 2021, 704).

  • BFH, 24.04.2008 - V B 259/07

    Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner; keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

    Ebenso wie eine Buchführung trotz einiger formeller Mängel aufgrund der Gesamtbewertung noch als formell ordnungsgemäß erscheinen kann, führen jedoch auch kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten (im Streitfall: Verwendung von Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben; fehlende Ortsangaben bei Übernachtung im Hotel; Differenzen aus dem Vergleich zwischen den Kilometerangaben im Fahrtenbuch und laut Routenplaner; keine Aufzeichnung von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Anschluss an BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

    Ebenso wie eine Buchführung trotz einiger formeller Mängel aufgrund der Gesamtbewertung noch als formell ordnungsgemäß erscheinen kann, führen jedoch auch kleinere Mängel nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH, Urteil vom 10. April 2008 VI R 38/06, BFH/NV 2008, 1373).

  • BFH, 14.03.2012 - VIII B 120/11

    Nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Das FG Düsseldorf hält Abweichungen von der kürzesten Route erst bei mehr als 20 % für kennzeichnungspflichtig (ähnlich wohl BFH, Beschluss vom 14. März 2012 VIII B 120/11; BFH/NV 2012, 949, der eine Abweichung von 24% bei einer Entfernung von 232 km nicht mehr zuließ; differenzierend Schober in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6 EStG Anm. 828: Umwegfahrten von bis zu 5 km in der Innenstadt bis 100% möglich, Umwegfahrten bei Fahrten bis 100 km Überland bis 5% zulässig, d.h ab da erklärungsbedürftig).
  • FG Köln, 21.04.2008 - 15 K 3899/07

    Nichtheranziehung eines eingereichten Fahrtenbuches i.R.d.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 276/19
    Eine Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide 2014 bis 2016 konnte daher auf Grundlage des § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung -AO- nicht durchgeführt werden, denn es fehlen neue (steuererhöhende) Tatsachen, die eine solche Änderung rechtfertigen könnten (vgl. FG Köln, Urteil vom 21. April 2008 15 K 3899/07, EFG 2009, 120).
  • BFH, 01.03.2012 - VI R 33/10

    Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

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