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   VG Sigmaringen, 25.10.2005 - 9 K 284/04   

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https://dejure.org/2005,14646
VG Sigmaringen, 25.10.2005 - 9 K 284/04 (https://dejure.org/2005,14646)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25.10.2005 - 9 K 284/04 (https://dejure.org/2005,14646)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 9 K 284/04 (https://dejure.org/2005,14646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Neuordnung der Notdienstbereitschaft für Apotheken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Dienstbereitschaft von Apotheken als Verwaltungsakt ; Notwendigkeit der Berücksichtigung der örtlichen Situation im Spannungsfeld zwischen den Belangen der Dienstbelastung und der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung; Vorliegen eines Eingriffs in ihren ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Beibehaltung günstiger Notdienstverteilungen

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Notdienstregelung für Apotheken im Bereich Ehingen - Erbach - Laupheim ist rechtmäßig

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.12.1989 - 3 C 30.87

    Ladenschluss - Notdienst von Apotheken - Anordnung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.10.2005 - 9 K 284/04
    Bezüglich der Zumutbarkeit sei entsprechend dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 - auf die konkrete örtliche Situation abzustellen, insbesondere auf die Entfernung zwischen dem Verbraucher und der jeweiligen Apotheke sowie auf die öffentlichen Verkehrsbedingungen.

    Im Übrigen ist mit dem Bundesverwaltungsgericht zu fragen, ob es sich bei der Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken um einen Verwaltungsakt handelt, dem seiner Natur nach die Widerruflichkeit immanent ist, so dass es möglicherweise überhaupt keines besonderen ausdrücklichen Vorbehalts, jedenfalls aber beim Vorliegen dieses Vorbehalts nicht der Hinzufügung einer besonderen Vorbehaltsbegründung, bedarf (BVerwG, Urteil vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, NJW 1991, 766, 767).

    Derartige Anordnungen haben deshalb nicht nur den Arbeitsschutzzielsetzungen des Ladenschlussgesetzes, sondern auch der Sicherung der Arzneimittelversorgung gerecht zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, NJW 1991, 766, 767; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Aufl., 2000, § 4 RdNr. 22 sowie Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, 4. Aufl., 2005, § 23 RdNr. 10).

    Starre Grenzen gibt es in dieser Hinsicht nicht (BVerwG, Urt. vom 14.12.1989 - 3 C 30.87 -, NJW 1991, 766, 767).

  • BVerwG, 16.02.1989 - 3 C 35.86

    Apotheke - Notdienst - Ladenschluss - Handlungsermessen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 25.10.2005 - 9 K 284/04
    Der zuständigen Behörde steht im Rahmen der Entscheidung nach § 4 Abs. 2 LadSchlG hinsichtlich der Ausgestaltung der Anordnungen im Einzelfall ein Auswahlermessen zu (BVerwG, Urteil vom 16.02.1989 - 3 C 35.86 -, NJW 1990, 787; Stober, Ladenschlussgesetz, 4. Aufl., 2000, § 4 RdNr. 22).
  • VG München, 18.12.2018 - M 16 S 18.5013

    Verpflichtung zur Dienstbereitschaft der Apotheken

    Im Übrigen führte, selbst wenn man entgegen der Ansicht der Kammer das Ermessen der Antragstellerin wegen gewisser Erschwernisse, die die Neuregelung insbesondere mit Blick auf den öffentlichen Nahverkehr (trotz Anbindung an den sog. Eibseebus) für die Arzneimittelversorgung der Garmischer Bevölkerung mit sich bringt, überschritten sähe, dies wohl nicht zu einer Verletzung des subjektiven Rechts der Antragstellerin auf eine gerechte Verteilung der Notdienste und auf Berücksichtigung ihrer Belange (vgl. dazu VG Ansbach, U.v. 12.10.2016 - AN 4 K 16.120 - beck-online; zur Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum vgl. auch VG Sigmaringen, U.v. 25.10.2005 - 9 K 284/04 - juris Rn. 25).
  • VG Kassel, 14.03.2006 - 5 G 293/06

    Neuregelung der Notdienstbereitschaft der Apotheken in Kaufungen, Lohfelden,

    Auf die Erreichbarkeit der Notdienstapotheken mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es nicht an, da gerade in der kritischen Zeit zwischen 01.00 Uhr und 05.00 Uhr öffentliche Verkehrsmittel selbst in Großstädten nicht zur Verfügung stehen (so auch VG Sigmaringen, Urteil vom 25.10,2005 - 9 K 284/04 -, juris).
  • VG Saarlouis, 23.01.2007 - 3 K 365/06

    Änderung einer Dienstbereitschaftsregelung für Apotheken und Befreiung von der

    BVerwG, Urteil vom 16.02.1989 - 3 C 35/86 - NJW 1990, 787, 788; VG Sigmaringen, Urteil vom 25.10.2005 - 9 K 284/04 - Cyran/Rotta, Apothekenbetriebsordnung, 4. Aufl. 2005, § 23 Rdnr. 10.
  • VG Ansbach, 12.10.2016 - AN 4 K 16.00120

    Notdienstregelung für Apotheken

    Auch aus der vom Klägervertreter in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (VG Sigmaringen, U.v. 25.10.2016, 9 K 284/04 - juris) ergibt sich letztlich nichts anderes.
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