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   FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02   

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https://dejure.org/2006,12325
FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02 (https://dejure.org/2006,12325)
FG München, Entscheidung vom 08.11.2006 - 9 K 3137/02 (https://dejure.org/2006,12325)
FG München, Entscheidung vom 08. November 2006 - 9 K 3137/02 (https://dejure.org/2006,12325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit; Vollumfängliche Berücksichtigung häuslicher Arbeitsräume als Betriebsstätten; Erfassung von Umzugskosten als Betriebsausgaben; Voraussetzung des steuerlichen Anerkenntnisses eines ...

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § ... 126; ; BGB § 127; ; EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b; ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 11; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 12; ; NachwG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis einer GbR mit Gesellschafterehegatten; Beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von Minderheitsgesellschaftern bei Personengesellschaft; Vermietung von Arbeitszimmer durch Gesellschafter an GbR

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitsverhältnis einer GbR mit Gesellschafterehegatten - Beherrschender Einfluss durch Zusammenwirken von Minderheitsgesellschaftern bei Personengesellschaft - Vermietung von Arbeitszimmer durch Gesellschafter an GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Nach dem Urteil des BFH vom 2. Oktober 2003 IV R 13/03, BStBl II 2004, 985 gebietet eine verfassungskonforme Auslegung des Betriebsvermögensbegriffs, wie er in § 4 EStG verwendet wird, auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung, die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens zuzulassen.

    Dieser Wert entspricht nicht nur der zum Vorsteuerabzug und daher zu einer vergleichbaren Abgrenzungsfrage ergangenen Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes, sondern auch der sonst im Steuerrecht allgemein anerkannten Geringfügigkeitsgrenze (BFH in BStBl II 2004, 985).

  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Er hat keinen neuen, von dieser Rechtsprechung losgelösten Begriff des häuslichen Arbeitszimmers schaffen wollen (BFH-Urteil vom 19. September 2002 VI R 70/01, BStBl II 2003, 139).

    Damit liegt keiner der vom BFH entschiedenen Sonderfälle vor, in denen die Räume in ihrer Ausstattung und Funktion nicht einem Büro entsprechen, wie z.B. eine Werkstatt, die Praxisräume einer Sprachpädagogin oder die Notfallpraxis eines Arztes, und demgemäß nicht als häusliches Arbeitszimmer, sondern als Werkstatt, Lager oder Praxis zu bezeichnen sind und der Umstand, dass diese Räume im Wohnhaus liegen, keinen Einfluss auf die rechtliche Einordnung hat (vgl. z.B. BFH in BStBl II 2003, 139 m.w.N.).

  • BFH, 01.02.1989 - I R 73/85

    Zusammenrechnung der Anteile von Ehegatten an einer Kapitalgesellschaft nur bei

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Die Zusammenrechnung der Anteile ist - entgegen der Ansicht der Kläger - auch in Übereinstimmung mit dem von ihnen zitierten BFH-Urteil vom 1. Februar 1989 I R 73/85, BStBl II 1989, 522 angezeigt.

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall zu dem vom BFH in BStBl II 1989, 522 entschiedenen, in dem dieser darüber zu befinden hatte, ob die Anteile zweier Ehegatten allein aufgrund ihrer Ehegattenstellung zusammengerechnet werden können.

  • BFH, 07.04.2005 - IV R 43/03

    Selbstständiger Arzt; häusliches Arbeitszimmer; Arbeitsplatz in der Praxis

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Da den Klägern für ihre Tätigkeit zusätzlich ein Arbeitsplatz in den Räumen der Klägerin zu 1 zur Verfügung steht, ist der Abzug der Kosten insgesamt ausgeschlossen (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. April 2005 IV R 43/03, BFH/NV 2005, 1541; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 131/04, EFG 2006, 1569).
  • BFH, 21.07.1989 - VI R 102/88

    Aufwendungen für den Transport von Arbeitsmitteln sind bei einem privat

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Trifft dies zu, so sind die bei dem Umzug entstehenden Kosten für den Transport der gesamten Wohnungseinrichtung steuerlich zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 102/88, BStBl II 1989, 972).
  • BFH, 19.12.2005 - VI R 82/04

    Häusliches Arbeitszimmer - Vermietung an Arbeitgeber

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Wird der betreffende Raum jedoch vor allem im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt und geht dieses Interesse - objektiv nachvollziehbar - über die Entlohnung des Arbeitgebers und über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinaus, so ist anzunehmen, dass die betreffenden Zahlungen auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2005 VI R 82/04, BFH/NV 2006, 1076 m.w.N.).
  • BFH, 09.08.2005 - XI B 16/04

    Betriebsstätte als häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Umgekehrt führt die Einordnung als häusliches Arbeitszimmer nicht dazu, dass die betreffenden Räume nicht mehr zu dem jeweiligen Betriebsvermögen gehören könnten und deshalb entnommen werden müssten (BFH-Beschluss vom 9. August 2005 XI B 16/04, BFH/NV 2006, 268 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 28.02.2006 - VI 131/04

    Häusliches Arbeitszimmer eines selbständigen Arztes; tarifbegünstigte

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Da den Klägern für ihre Tätigkeit zusätzlich ein Arbeitsplatz in den Räumen der Klägerin zu 1 zur Verfügung steht, ist der Abzug der Kosten insgesamt ausgeschlossen (vgl. auch BFH-Urteil vom 7. April 2005 IV R 43/03, BFH/NV 2005, 1541; Urteil des FG Hamburg vom 28. Februar 2006 VI 131/04, EFG 2006, 1569).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Hierüber geschlossene Verträge können deshalb steuerlich keine Anerkennung beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 1988 IV R 188/85, BStBl II 1988, 635).
  • BFH, 15.06.2000 - XI B 123/99

    Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG München, 08.11.2006 - 9 K 3137/02
    Darauf, dass der Bundesgerichtshof jetzt - wie der BFH - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsperson anerkennt (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911 und vom 18. Juni 2000 XI B 123/99, BFH/NV 2000, 1467), kommt es im vorliegenden Rechtsstreit insoweit nicht an.
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

  • BFH, 17.03.1988 - IV R 188/85

    Arbeitsverträge über gelegentliche Hilfeleistungen durch Angehörige steuerlich

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

  • FG Nürnberg, 16.06.2010 - 3 K 1992/07

    Berücksichtigung von Aufwendungen für beruflich genutzte Räume als

    24 d) Diese zu Arbeitsverhältnissen ergangene Rechtsprechung ist nach Ansicht des Finanzgerichts München (Urt. v. 8.11.2006 9 K 3137/02, EFG 2007, 338) auch auf das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und Gesellschaft zu übertragen, da die Kernfrage identisch ist.
  • FG München, 24.04.2007 - 13 K 3097/03

    Zulässigkeit der Klage einer nach außen hin als Vermieterin auftretenden

    Diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des erkennenden Senats auf die Verhältnisse bei der Personengesellschaft zu übertragen (ebenso FG München, Urteil vom 8. November 2006, 9 K 3137/02, EFG 2007, 338).
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