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   FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03   

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FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
FG München, Entscheidung vom 29.09.2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
FG München, Entscheidung vom 29. September 2004 - 9 K 3169/03 (https://dejure.org/2004,10864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Kosten für die Unterbringung der Mutter im Altersheim als außergewöhnliche Belastung; Voraussetzungen für die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen; Erfüllen des Tatbestands des § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) im Fall der Heimunterbringung bei ...

  • bdsr.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1 § 33a Abs. 1; SGB XI § 14 § 15
    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als Voraussetzung für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG; Zum Abzug von Kosten einer krankheitsbedingten Heimunterbringung von Angehörigen als außergewöhnliche Belastung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als Voraussetzung für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG - Kosten der Lebensführung - Taschengeldzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 442
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung rechnen regelmäßig auch die Kosten für die altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 III R 80/97, BStBl II 2000, 294 m.w.N.).

    Diese Grundsätze kommen auch zur Anwendung, wenn einem Steuerpflichtigen Kosten für die Heimunterbringung eines Angehörigen entstehen, weil dieser sie nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten kann, mit der Maßgabe, dass es sich bei Kosten für eine lediglich altersbedingte Unterbringung um Unterhaltsaufwendungen handelt, die nur im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden können, während Kosten für eine krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können (BFH in BStBl II 2000, 294 ).

    Allerdings fallen unter die nach § 33 EStG berücksichtigungsfähigen Kosten für die krankheitsbedingte Heimunterbringung nur die vom Heim in Rechnung gestellten Unterbringungskosten einschließlich eventueller Kosten für ärztliche Betreuung und Pflege, nicht dagegen die von der Klägerin gegebenenfalls getragenen Kosten der Lebensführung von Frau H wie Versicherungen, Kleidung etc., deren Abzug die Kläger ebenfalls beantragt haben (BFH in BStBl II 2000, 294 ).

  • BFH, 11.07.1990 - III R 111/86

    Unterhaltsberechtigter - Krankheitskosten - Unterhaltsleistungen -

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Es widerspräche auch der Systematik des Einkommensteuerrechts, bei Kosten, die durch eine krankheitsbedingte Heimunterbringung eines Angehörigen entstanden sind, höhere Anforderungen für eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung zu stellen, als dies bei sonstigen Krankheitskosten der Fall ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1990 - III R 111/86, BStBl II 1991, 62 ).
  • FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 157/00

    Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen; Nachweis der Pflegebedürftigkeit.

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Bestimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636; Schmidt/Drenseck, EStG , 23. Auflage, § 33 Rz. 35 "Altersheim").
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.03.2000 - 4 K 1899/98

    Aufwendungen für Heimunterbringung

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Bestimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636; Schmidt/Drenseck, EStG , 23. Auflage, § 33 Rz. 35 "Altersheim").
  • BFH, 24.05.1991 - III R 28/89

    Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Dazu ist erforderlich, dass die Aufwendungen medizinisch indiziert sind und dass gerade der Besuch des Angehörigen zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beizutragen vermag (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 60/88

    Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen -

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Dagegen sind Aufwendungen für Besuchsfahrten, die der Steuerpflichtige auch ohne Erkrankung des Angehörigen üblicherweise ausgeführt hätte, nicht außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG und daher nicht nach dieser Vorschrift abziehbar (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 ).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 32/01

    Trinkgelder bei Heilbehandlung keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Der Senat verweist auf das Urteil des BFH vom 30. Oktober 2003 III R 32/01, BStBl II 2004, 270 , in dem Gleiches für Trinkgelder anlässlich einer Heilbehandlung entschieden wurde.
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BStBl II 1990, 418 ).
  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Zu den Krankheitskosten gehören nicht nur die Aufwendungen für medizinische Leistungen im engeren Sinn, sondern auch solche für eine krankheitsbedingte Unterbringung (BFH-Urteil vom 18. April 2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70 ).
  • BFH, 03.07.1998 - III B 37/98

    Unterhaltsleistungen an Angehörige; Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen

    Auszug aus FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
    Als unmittelbare Krankheitskosten können Aufwendungen für Besuchsfahrten nur dann anerkannt werden, wenn sie den strengen Anforderungen an die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen genügen (BFH-Beschluss vom 3. Juli 1998 III B 37/98, BFH/NV 1999, 298 ).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2005 - 3 K 635/04

    Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten; Einkommensmindernde

    Der Nachweis i.S. § 33 EStG ist keinerlei an formale Kriterien gebunden (FG Saarland, Urteil vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris; FG Rheinland.Pfalz, Urteil vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRe 2000, 636; FG München, Urteil vom 29. September 2004, Az. 9 K 3169/03, Juris).

    Zu berücksichtigen sind daneben auch die Pflegekosten (so auch die BFH-Urteile vom 24. April 1964 VI 1/63 U, BStBI III 1964, 363; vom 19. Februar 1965 VI 306/64 U BStBI III 1965, 284; vom 11. Februar 1065 IV 213/64 U, BStBI III 1965, 407 und BStBI II 1973, 442).In diesem Fall sind die gesamten vom Heim in Rechnung gestellten Kosten für Unterbringung und Verpflegung abzüglich einer Haushaltsersparnis in Höhe der ersparten Verpflegungs- und Unterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu berücksichtigen (vgl. FG München, Urteil vom 29. September 2004, Az: 9 K 3169/03, Juris).Hat der Steuerpflichtige mit der Unterbringung in einem Pflegeheim seinen bisherigen Hausstand aufgelöst, tritt eine Haushaltsersparnis ein, die die außergewöhnliche Belastung mindert.

  • FG München, 31.07.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

    Be stimmte formale Kriterien sind an den Nachweis der krankheitsbedingten Unterbringung in einem Heim nicht zu stellen (ebenso Urteil des FG Saarland vom 26. November 2002 2 K 157/00, Juris, des FG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2000 4 K 1899/98, DStRE 2000, 636, des FG München vom 29. September 2004 9 K 3169/03, EFG 2005, 442, des FG Köln vom 26. Oktober 2004 1 K 2682/02, EFG 2005, 1773, Rev. eingelegt: BFH III R 39/05, des Hessischen FG vom 23. Mai 2005 13 K 1676/04, EFG 2005, 1869, sowie des Niedersächsischen FG vom 14. September 2005 3 K 635/04, Juris, Rev. eingelegt: BFH III R 64/06).
  • FG München, 10.09.2007 - 2 K 3041/04

    Ansatz von Aufwendungen für die Unterbringung in einem Sozialtherapeutischen

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  • FG Hamburg, 27.04.2005 - II 116/03

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtserheblichkeit neuer

    Eine außergewöhnliche Belastung durch den Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung entsteht nicht bereits deshalb, weil man altersbedingt auf fremde Unterstützung angewiesen ist, sondern nur wenn der Aufenthalt krankheitsbedingt erforderlich ist (vgl. BFH Urteile vom 24.02.2000, III R 80/97, BStBl II 2000, 294 ; vom 18.04.2002, III R 15/00; FG München vom 29.09.2004, 9 K 3169/03, EFG 2005, 442 ).
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