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   FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19 F   

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FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19 F (https://dejure.org/2022,31875)
FG Münster, Entscheidung vom 20.07.2022 - 9 K 3170/19 F (https://dejure.org/2022,31875)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 9 K 3170/19 F (https://dejure.org/2022,31875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer - Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos

  • Betriebs-Berater

    Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos sowie der Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit über die Auflösung des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten nach Betriebsaufgabe der Gesellschaft; Wertberichtigung einer Forderung im Sonderbetriebsvermögen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkünfteermittlung - Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos und Wertberichtigung von Forderungen im Sonderbetriebsvermögen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Dass der Verlust bei Unterstellung einer Betriebsaufgabe am 31.8.2012 berücksichtigt werden müsse, ergebe sich aus den Ausführungen des BFH-Urteils vom 5.6.2003 IV R 36/02.

    Ansprüche eines Gesellschafters aus einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensforderung gehören zwar nicht zu dem in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz) auszuweisenden Eigenkapital, wohl aber zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, das in der aus Gesellschaftsbilanz und Sonderbilanzen zu bildenden Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft als Eigenkapital behandelt wird (BFH-Urteile vom 5.6.2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und vom 16.3.2017 IV R 1/15, BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

    Das Imparitätsprinzip gilt insoweit nicht (BFH-Urteile in BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und in BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

    Vielmehr wird dieser Verlust im Sonderbetriebsvermögen --ebenso wie der Verlust der Einlage in das Gesellschaftsvermögen-- grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung, also beim Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft realisiert (BFH-Urteil in BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und in BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 1/15

    Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Ansprüche eines Gesellschafters aus einer gegenüber der Gesellschaft bestehenden Darlehensforderung gehören zwar nicht zu dem in der Gesellschaftsbilanz (Gesamthandsbilanz) auszuweisenden Eigenkapital, wohl aber zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters, das in der aus Gesellschaftsbilanz und Sonderbilanzen zu bildenden Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft als Eigenkapital behandelt wird (BFH-Urteile vom 5.6.2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und vom 16.3.2017 IV R 1/15, BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

    Das Imparitätsprinzip gilt insoweit nicht (BFH-Urteile in BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und in BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

    Vielmehr wird dieser Verlust im Sonderbetriebsvermögen --ebenso wie der Verlust der Einlage in das Gesellschaftsvermögen-- grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Beendigung der Mitunternehmerstellung, also beim Ausscheiden des Gesellschafters oder bei Beendigung der Gesellschaft realisiert (BFH-Urteil in BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871, und in BFHE 257, 304, BStBl II 2017, 943).

  • BFH, 11.08.1994 - IV R 124/92

    Anwendung des § 52 Abs. 21 (jetzt Abs. 19) Satz 4 EStG bei Auflösung einer KG

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    a) Das Kapitalkonto fällt --mit der Konsequenz des Eintritts der daran geknüpften Folgen-- zu dem Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 10.11.1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164; BFH-Urteil vom 11.8.1994 IV R 124/92, BFHE 176, 15, BStBl II 1995, 253), spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe.

    Ob und in welcher Höhe ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos nicht mehr in Betracht kommt, muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen, etwa aufgrund einer Betriebseinstellung bei fehlenden stillen Reserven im Gesellschaftsvermögen oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (BFH-Urteil in BFHE 176, 15, BStBl. II 1995, 253).

  • FG Hamburg, 04.11.2010 - 3 K 65/10

    Prüfungsanordnung bei vollbeendeter Schifffahrtsgellschaft: Adressierung,

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Im Unterschied zu einem Gewerbesteuermessbescheid oder zu einem Umsatzsteuerbescheid, gegen die der Gesellschaft eigene Einspruchs- und Klagerechte zustehen, die auf ihren Rechtsnachfolger übergehen können, richten sich die Feststellungsbescheide nach ihrem Inhalt und ihren Wirkungen gegen die einzelnen Gesellschafter (Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4.11.2010 - 3 K 65/10, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 774).

    Dass in einem nachfolgenden Satz die Klägerin als Gesamtrechtsnachfolgerin der vollbeendeten D E GmbH & Co. KG bezeichnet wird, mag im Hinblick auf die Feststellungsbescheide eine unrichtige Erläuterung sein, weil es hier keine Gesamtrechtsnachfolge gibt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Hamburg in EFG 2011, 774), ändert aber nichts an dem Umstand, dass die beiden Inhaltsadressatinnen der Feststellungsbescheide zutreffend bezeichnet worden sind (die Klägerin und die Beigeladene) und der Bescheid auch an eine der beiden Inhaltsadressatinnen (nämlich an die Klägerin, vertreten durch ihren Prozessbevollmächtigten) als Empfangsadressatin übermittelt worden ist.

  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Aufgrund dessen sei entsprechend den Grundsätzen des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 11.5.1996 IV R 44/93 der Verlust auf den übernehmenden Gesellschafter übergegangen.
  • BFH, 26.09.1996 - IV R 105/94

    1. Kapitalersetzendes Darlehen bei Auflösung des negativen Kapitalkontos eines

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Maßgeblich sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (BFH-Urteil vom 9.2.1993 VIII R 29/91, BFHE 171, 419, BStBl II 1993, 747) unter Berücksichtigung werterhellender Umstände bis zur Aufstellung der Bilanz (BFH-Urteil vom 26.9.1996 IV R 105/94, BFHE 182, 33, BStBl. II 1997, 277).
  • BFH, 05.12.1995 - VIII R 67/94

    Anforderungen an einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheid

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Die Gesellschaft wird für die Gesellschafter in gesetzlicher Prozessstandschaft tätig (BFH-Beschluss vom 31.1.1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559; BFH-Urteil vom 5.12.1995 VIII R 67/94, BFH/NV 1996, 485).
  • BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90

    Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Die Gesellschaft wird für die Gesellschafter in gesetzlicher Prozessstandschaft tätig (BFH-Beschluss vom 31.1.1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559; BFH-Urteil vom 5.12.1995 VIII R 67/94, BFH/NV 1996, 485).
  • FG München, 07.06.1988 - VII 174/86
    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Die Feststellungslast trägt das FA (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.5.1988 VI 5449/84 F, EFG 1988, 635, rkr.; Lüdemann in Herrmann/Heuer/Raupach, § 15a EStG Rz. 140).
  • BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16

    Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des

    Auszug aus FG Münster, 20.07.2022 - 9 K 3170/19
    Mit der Vollbeendigung der Gesellschaft --hier durch die Anwachsung zum 31.12.2014-- endet diese Rolle indes; die Befugnis zur Prozessstandschaft geht nicht auf die zivilrechtlichen Rechtsnachfolger über (vgl. BFH-Urteil vom 17.4.2019 IV R 12/16, BStBl II 2019, 745, Rz. 27 f.).
  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

  • FG Münster, 17.05.1988 - VI 5449/84
  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine

  • BFH, 09.02.1993 - VIII R 29/91

    1. Zur Ermittlung des Aufgabegewinns bei Wegfall des negativen Kapitalkontos - 2.

  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

  • BFH, 21.08.1996 - X R 78/93

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks

  • BFH, 04.05.1972 - IV 251/64

    Einheitlicher Feststellungsbescheid - Einlegung von Rechtsbehelfen -

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

  • BFH, 25.02.1999 - IV R 36/98

    Erneute Bekanntgabe eines VA aufgrund nicht ordnungsgemäßer vorheriger

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