Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04 E |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 171 Abs. 10 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Grundlagenbescheid; Bindungswirkung; Negativer Feststellungsbescheid; Verlustberücksichtigung; Folgebescheid; Verjährung - Änderung eines Folgebescheides bei Vorliegen eines negativen Feststellungsbescheides - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Änderung eines Folgebescheides bei Vorliegen eines negativen Feststellungsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Ablehnung der gesonderten Feststellung von Einkünften für ein KG; Notwendigkeit der Änderung von Folgebescheiden zur Einkommensteuer ; Anspruch auf Berücksichtigung von Verlusten eines Beteiligten
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04 E
- FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04
- BFH, 03.12.2008 - X R 31/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 388
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.02.1993 - II R 15/91
Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs - von der abzuweichen keine Veranlassung besteht - wird die Verpflichtung des Finanzamtes zur Anpassung eines Folgebescheides auf Grund der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige FA einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (vgl. BFH Urteile vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1 und vom 14.Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52, 53 m.w.N.).(vgl. BFH Urteil vom 17. Februar 1993 II R 15/91, a.a.O.).
- FG Münster, 01.12.2004 - 10 K 553/03
Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO; Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04
Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 1. Dezember 2004, Az.: 10 K 553/03 E. Unabhängig davon, dass die Sachverhalte nicht völlig vergleichbar sind, geht das Gericht in dieser Entscheidung wohl davon aus, dass mit der Aufhebung von Grundlagenbescheide, die eine gesonderte Feststellung ablehnen, zugleich der Zustand bezüglich der Steuerbescheide wiederhergestellt werden müsse, wie er auf Grund der vorläufigen Mitteilungen über die Verluste bestanden habe. - BFH, 14.06.1991 - III R 64/89
1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren …
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs - von der abzuweichen keine Veranlassung besteht - wird die Verpflichtung des Finanzamtes zur Anpassung eines Folgebescheides auf Grund der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige FA einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (…vgl. BFH Urteile vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1 und vom 14.Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52, 53 m.w.N.). - FG Berlin, 11.04.2000 - 5 K 5256/96
Auszug aus FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04
Das Finanzgericht Berlin entschied in einem Parallelverfahren bezüglich der KG II mit Urteil vom 11. April 2000 (Az.: 5 K 5256/96) dass für die Jahre 1978 bis 1981 Feststellungsverjährung eingetreten sei.
- BFH, 24.05.2006 - I R 93/05
Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids
In einem solchen Fall seien nämlich, nachdem es an einer gesonderten Feststellung fehle, jene Einkünfte nunmehr als nicht vorhanden anzusehen oder mit Null anzusetzen (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2005 9 K 3270/04 E, EFG 2006, 388; Wüllenkemper, EFG 2005, 507; Müller, EFG 2005, 1909). - BFH, 24.05.2006 - I R 9/05
Aufhebung eines Feststellungsbescheids
Ebenso führt es nicht dazu, dass nunmehr im Rahmen der Einkommensbesteuerung des Klägers von der Annahme auszugehen wäre, der Kläger habe in den Streitjahren keine Beteiligungseinkünfte oder solche in Höhe von Null erzielt (a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Januar 2005 9 K 3270/04 E, EFG 2006, 388). - BFH, 03.12.2008 - X R 31/05
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten ohne Grundlagenbescheid - Auswertung …
Das FG wies die Klagen mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 388 veröffentlichten Urteil ab. - FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 2 K 1674/07
Wiederaufleben eines aufgehobenen Feststellungsbescheids nach Aufhebung des …
So habe das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 18. Januar 2005 EFG 2006, 388 ) entschieden, dass das Finanzamt gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO zu einer erneuten Änderung der Einkommensteuerveranlagung und Wiederberücksichtigung der Verluste und Ausgleichsbeträge nicht verpflichtet sei, wenn es bei der Einkommensteuerveranlagung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO gesondert festzustellende, aber zunächst allein aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen anerkannte Verluste nach späterem Erlass eines Grundlagenbescheides nicht mehr berücksichtigt habe und wenn dieser Grundlagenbescheid später wegen bereits eingetretener Feststellungsverjährung wieder aufgehoben werde.
Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04 E |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für Steuerfolgebescheide; Verpflichtung des Finanzamtes zur Anpassung eines Folgebescheides bei Änderung des Grundlagenbescheides; Aufgabe eines Grundlagenbescheides; Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für den Folgebescheid; ...
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 18.01.2005 - 9 K 3270/04
- FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04 E
- BFH, 03.12.2008 - X R 31/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.02.1993 - II R 15/91
Wertermittlung bei nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften - Verbrauch …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs - von der abzuweichen keine Veranlassung besteht - wird die Verpflichtung des Finanzamtes zur Anpassung eines Folgebescheides auf Grund der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige FA einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (vgl. BFH Urteile vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1 und vom 14.Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52, 53 m.w.N.).(vgl. BFH Urteil vom 17. Februar 1993 II R 15/91, a.a.O.).
- FG Münster, 01.12.2004 - 10 K 553/03
Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO; Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04
Etwas anderes ergibt sich nicht unter Berücksichtigung des Urteils des Finanzgerichts Münster vom 1. Dezember 2004, Az.: 10 K 553/03 E. Unabhängig davon, dass die Sachverhalte nicht völlig vergleichbar sind, geht das Gericht in dieser Entscheidung wohl davon aus, dass mit der Aufhebung von Grundlagenbescheide, die eine gesonderte Feststellung ablehnen, zugleich der Zustand bezüglich der Steuerbescheide wiederhergestellt werden müsse, wie er auf Grund der vorläufigen Mitteilungen über die Verluste bestanden habe. - BFH, 14.06.1991 - III R 64/89
1. Übersehen eines vorliegenden Grundlagenbescheides führt nicht zur offenbaren …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04
Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs - von der abzuweichen keine Veranlassung besteht - wird die Verpflichtung des Finanzamtes zur Anpassung eines Folgebescheides auf Grund der Bindungswirkung des Grundlagenbescheides nicht dadurch beseitigt, dass das für den Erlass des Folgebescheides zuständige FA einen Grundlagenbescheid übersehen oder dessen Inhalt nicht oder nicht in der richtigen Weise in den Folgebescheid übernommen hat (…vgl. BFH Urteile vom 17. Februar 1993 II R 15/91, BFH/NV 1994, 1 und vom 14.Juni 1991 III R 64/89, BFHE 165, 438, BStBl II 1992, 52, 53 m.w.N.). - FG Berlin, 11.04.2000 - 5 K 5256/96
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.01.2005 - 9 K 3270/04
Das Finanzgericht Berlin entschied in einem Parallelverfahren bezüglich der KG II mit Urteil vom 11. April 2000 (Az.: 5 K 5256/96) dass für die Jahre 1978 bis 1981 Feststellungsverjährung eingetreten sei.