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   FG Niedersachsen, 20.08.2008 - 9 K 352/06   

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https://dejure.org/2008,11522
FG Niedersachsen, 20.08.2008 - 9 K 352/06 (https://dejure.org/2008,11522)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.08.2008 - 9 K 352/06 (https://dejure.org/2008,11522)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. August 2008 - 9 K 352/06 (https://dejure.org/2008,11522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG bei Nichtabgabe der Steuererklärung: Abstellen auf Vollendung der Tat einer Steuerverkürzung bis zum 17. Oktober 2003

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1-2 StraBEG; § 1 Abs. 4 StraBEG; § 1 Abs. 7 StraBEG; § 10 Abs. 2 StraBEG; § 10 Abs. 3 StraBEG; § 370 AO; § 370a AO; § 18 Abs. 1 UStG; § 26c UStG
    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG); Voraussetzungen und zeitlicher Umfang der Befreiungswirkung der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG

  • IWW
  • Judicialis

    StraBEG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; StraBEG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; StraBE... G § 1 Abs. 4; ; StraBEG § 1 Abs. 7; ; StraBEG § 10 Abs. 2; ; StraBEG § 10 Abs. 3; ; AO § 370; ; AO § 370a; ; UStG § 18 Abs. 1; ; UStG § 26c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StraBEG § 1; AO § 370
    Strafbefreiende Erklärung - Zur Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG bei Nichtabgabe der Steuererklärung für 2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG bei Nichtabgabe der Steuererklärung für 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG); Voraussetzungen und zeitlicher Umfang der Befreiungswirkung der Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Strafbefreiende Erklärung nach StraBEG ist nur bei vollendeter Steuerhinterziehung bis zum 17.10.2003 möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus FG Niedersachsen, 20.08.2008 - 9 K 352/06
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 19. März 1991 5 StR 516/90 BGHSt 37, 340 m.w.N.), der sich der erkennende Senat anschließt, tritt eine vollendete Verkürzung einer Veranlagungssteuer bei Nichtabgabe einer Steuererklärung erst dann ein, nachdem die Veranlagungsarbeiten in dem betreffenden Bezirk für den maßgeblichen Zeitraum allgemein abgeschlossen sind.
  • FG München, 23.02.2010 - 13 K 1694/07

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis bei einer Anfechtungsklage gegen einen

    Der Senat kann dabei offen lassen, ob für die Frage, ob die Tat i.S. des § 1 Abs. 1 StraBEG vor dem 18. Oktober 2003 begangen worden ist, der Zeitpunkt der Tathandlung (positives Tun oder Unterlassen) ( so z.B. Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 1 StraBEG Rz. 22; Rüping in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 1 StraBEG Rz. 20; BMF-Merkblatt zur Anwendung des StraBEG vom 3. Februar 2004 IV A 4 - S 1928 - 18/04, BStBl I 2004, 225, Tz 2.5) oder der Zeitpunkt der Tatvollendung (so Burchert, Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - INF - 2004, 297) maßgeblich ist oder ob diesbezüglich zwischen einer Tatbegehung durch Unterlassen oder positives Tun zu differenzieren ist (so Zanzinger, a.a.O., Rz 10; wohl auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. August 2008 9 K 352/06, DStRE 2009, 693, Rev. anhängig unter dem Az. VIII R 31/08).
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