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   VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09   

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https://dejure.org/2010,5070
VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.02.2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 9 K 3681/09 (https://dejure.org/2010,5070)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Betrunkener Radfahrer, Entziehung der Fahrerlaubnis

  • openjur.de

    Kraftfahreignung bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Maßstäbe zur Fahrtauglichkeit eines alkoholisierten Fahrradfahrers im Straßenverkehr hinsichtlich der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach der Nr. 8.1 Anlage 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3; FeV § 46; Anlage 4 FeV Nr. 8 .1.
    Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnisentziehung; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.05.2008 (- 3 C 32/07 -, BVerwGE 131, 163) aufgestellten Maßstäbe, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrerlaubnisinhaber, der nur als Fahrradfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, gelten auch nach der zum 30.10.2008 in Kraft getretenen Änderung von Nr. 8.1.

    Ist nach erfolgter Vergewisserung über die Erfüllung dieser Kriterien vom Betroffenen die Änderung seines Trinkverhaltens zu fordern, muss diese hinreichend stabil sein, damit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bejaht werden kann (BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32/07 -, BVerwGE 131, 163).

    Mit dieser Änderung reagierte der Verordnungsgeber (BR-Drs. 302/08, S. 70) auf die vor Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 21.05.2008, a.a.O.) vertretene Auffassung, der Verordnungsgeber nehme unterhalb der Schwelle der Alkoholabhängigkeit die Risiken für den Straßenverkehr ausdrücklich hin, die allein auf einer Alkoholproblematik eines bislang nicht mit einem Kraftfahrzeug auffällig gewordenen Kraftfahrers beruhten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Der Verordnungsgeber wollte demgegenüber nicht von vornherein unterstellen, ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit einem Fahrrad nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein gezeigt habe, werde auch bereit sein, die Verkehrssicherheit ungleich stärker (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 -, BVerfGE 51, 60; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.09.2009 - 10 B 10930/09 -, DAR 2010, 35) mit einem Kraftfahrzeug zu gefährden.
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09
    Der Verordnungsgeber wollte demgegenüber nicht von vornherein unterstellen, ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit einem Fahrrad nicht das nötige Verantwortungsbewusstsein gezeigt habe, werde auch bereit sein, die Verkehrssicherheit ungleich stärker (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.03.1979 - 2 BvL 7/78 -, BVerfGE 51, 60; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 25.09.2009 - 10 B 10930/09 -, DAR 2010, 35) mit einem Kraftfahrzeug zu gefährden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10

    Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug

    Letztlich kann der Senat vorliegend in der Sache offen lassen, ob mit der Änderung von Ziffer 8.1 der Anlage 4 FeV tatsächlich eine Rechtsänderung in materiell-rechtlicher Hinsicht einhergeht (vgl. dazu ablehnend VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.02.2010 - 9 K 3681/09 -, juris).
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