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   FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10   

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FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10 (https://dejure.org/2011,568)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2011 - 9 K 394/10 (https://dejure.org/2011,568)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2011 - 9 K 394/10 (https://dejure.org/2011,568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG; § 8 Abs. 2 S. 2 EStG
    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen Kfz auf der Basis des inländischen Bruttolistenneupreises i.R.d. Einkommensteuer

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
    Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1%-Regelung) verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1%-Regelung) verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    1%-Regelung ist verfassungsgemäß

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "1%-Regelung" ist verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung und Berechnung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen Kfz auf der Basis des inländischen Bruttolistenneupreises i.R.d. Einkommensteuer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    1-Prozent-Regelung verfassungsgemäß: Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    1%-Regelung nach Ansicht des FG Niedersachsen verfassungsgemäß

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Strenge Regeln für Praxis-Pkw

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Überlassung von Firmenfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    1%-Regelung ist verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Musterverfahren zur sog. 1%-Regelung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Firmenwagenbesteuerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dienstwagen: 1%-Regelung ist verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren zur sog. 1%-Regelung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren zur sog. 1%-Regelung

  • DER BETRIEB (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren zur 1%-Regelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2646
  • EFG 2012, 396
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 18/07

    Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf Grundlage der unverbindlichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Der BFH habe im Urteil vom 17. Juni 2009 ( VI R 18/07 ) bereits darauf hingewiesen, dass spätestens seit der Abschaffung des Rabatt-Gesetzes und der Zugabeverordnung zum 25. Juli 2001 sowie unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung im Kraftfahrzeughandel, die unverbindliche Preisempfehlung in aller Regel nicht der Preis sei, zu dem Fahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten würden.

    Selbst wenn den Klägern konstatiert werden kann, dass nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung der Bruttoneuwagenlistenpreis für ein Neufahrzeug nicht dem Wert entspricht, der am Markt für das Kfz tatsächlich bezahlt wird (so auch BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) und Rabatte - abhängig vom Hersteller, Modell und Sonderfaktoren wie Verkäuflichkeit und Auslauf- oder Sondermodell - zwischen 10% und teilweise über 30% üblich sind, führt dies nach Auffassung des Senats noch nicht zu einer Anpassungsverpflichtung für den Gesetzgeber.

    Der BFH könnte im Rahmen eines Revisionsverfahrens klarstellen, inwieweit seine Entscheidung zur Bewertung eines durch die günstige Überlassung eines Neuwagens an einen Arbeitnehmer gewährten Vorteils ( Urteil vom 17. Juni 2009 - VI R 18/07 , BStBl. II 2010, 67) Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Anpassung der Bemessungsgrundlage "Bruttolistenpreis" hat.

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Die Rechtsprechung hat dabei die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit der 1%-Regelung für zahlreiche Sachverhaltskonstellationen und unter Berücksichtigung verschiedenster (verfassungs-)rechtlicher Aspekte als verfassungsgemäß erachtet ( BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 - III R 59/98 , BStBl II 2000, 273 betr.

    Die Rechtsprechung weist darauf hin, dass der Gesetzgeber sich bei der Typisierung im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums gehalten hat, da es sich um eine widerlegbare Typisierung handelt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 - III R 59/98 , BStBl. II 2000, 273).

    Sind sie widerlegbar, steht dem Gesetzgeber in begünstigenden Regelungen ein weiter Ermessensspielraum zu ( BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 - III R 59/98 , BStBl. II 2000, 273).

  • BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06

    Rechtsanwalt; Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Wird kein Fahrtenbuch geführt, ist die Regelung grds. zwingend; eine abweichende Schätzung ist nicht zulässig (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 706; Schmidt/Kulosa, EStG, 30. Auflage 2011, § 6 Rz. 511).

    grds. Bewertung von Nutzungsentnahmen mit den anteiligen Kosten; BFH-Beschluss vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 706 betr.

    Hierfür stelle der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 , BStBl II 1992, 700; vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 708; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).

  • FG Hamburg, 18.10.2010 - 2 K 305/09

    Bemessungsgrundlage für 1 % Regelung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v., rkr, betr.

    Hierfür stelle der Listenpreis einen geeigneten Maßstab dar (vgl. BFH-Entscheidungen vom 25. Mai 1992 - VI R 146/88 , BStBl II 1992, 700; vom 3. Januar 2007 - XI B 128/06 , BFH/NV 2007, 708; FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).

    Die 1%-Regelung komme daher auch nicht der Sache nach einer unwiderlegbaren Typisierung gleich, für die strengere verfassungsrechtliche Maßstäbe anzulegen seien (so ausdrücklich FG Hamburg, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 2 K 305/09, n.v.).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Für das Einkommensteuerrecht wird dies insbesondere durch den Leistungsfähigkeitsgrundsatz konkretisiert (st. Rspr. des BVerfG, z.B. Beschluss v. 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 , BVerfGE 116, 164).

    Dabei müssen solche Regelungen im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie müssen grundsätzlich erforderlich, geeignet und angemessen sein, um den Zweck der Vereinfachung zu erfüllen, und sie müssen realitätsgerecht sein, was die Zugrundelegung eines atypischen Falles ausschließt (vgl. BVerfG, Beschluss v. 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99 , BVerfGE 116, 164).

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Der Gesetzgeber steht insoweit unter einem ständigen Anpassungszwang (vgl. hierzu insbesondere BVerfG, Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 BvL 20/85 , BStBl II 1994, 59 [BVerfG 08.06.1993 - 1 BvL 20/85] und vom 6. März 2002 - 2 BvL 17/99 , BStBl II 2002, 618 m.w.N.; Tipke/Kruse, Kommentar zur AO /FGO, § 3 AO Tz. 51; Seer, StuW 1996, 323, 329; Druen, StuW 1997, 261, 270).

    So hat das BVerfG (Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 BvL 20/85 , BStBl II 1994, 59) z.B. die Verfassungswidrigkeit des § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG (alte Fassung) festgestellt, weil der Gesetzgeber die ursprünglich verfassungsgemäße Regelung nicht an die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse angepasst hat.

  • BFH, 25.01.2007 - XI B 149/06

    Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    In den Anwendungsbereich der vorgenannten Vorschriften fallen nach allgemeiner Ansicht nicht nur vom Arbeitgeber angeschaffte, sondern auch - wie im Streitfall - geleaste oder mietete Kfz (vgl. BFH-Urteil vom 29. April 2008 - VIII R 67/06 , BFH/NV 2008, 1662; Schmidt/Kulosa, EStG , 30. Auflage 2011, § 6 Rz. 512; Hoffmann in Littmann/Bitz/Putz, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 6 Rz. 736; Bundesministerium der Finanzen - BMF - vom 18. November 2009, IV C 6-S 2177/07/10004, 2009/0725394, BStBl I 2009, 1326, Tz. 1), selbst wenn das Kfz bei Anschaffung oder - wie im Streitfall - Beginn des Leasingverhältnisses gebraucht (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2007 - XI B 178/06 , BFH/NV 2008, 562; Blümich/Ehmke, Kommentar zum EStG , KStG , GewStG , § 6 EStG Rz. 1013h) oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung bereits abgeschrieben ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2007 - XI B 149/06 , BFH/NV 2007, 892).

    Davon abgesehen ist es im vorliegenden Streitfall nicht geboten, die Frage der Zumutbarkeit des Führens eines Fahrtenbuches zu überprüfen, da der Kläger unstreitig kein Fahrtenbuch geführt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2007 - XI B 149/06 , BFH/NV 2007, 892).

  • BFH, 10.04.2008 - VI R 38/06

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Dabei sollte nicht unberücksichtigt bleiben, dass nach der aktuellen Rechtsprechung des BFH kleinere Mängel nicht gleich zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und Anwendung der 1%-Regelung führen, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind und die Aufzeichnungen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2008 - VI R 38/06 , BStBl. II 2008, 768).
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Soweit das BFH-Urteil vom 4. April 2008 ( VI R 68/05 , BFH/NV 2008, 1240) unter II, 2.e die Verweisung auf die Fahrtenbuchmethode allein für den Nachweis der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als unverhältnismäßig ansieht, berührt dies nicht die Verhältnismäßigkeit der Methode bei Anwendung auch für Privatfahrten.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 9 K 394/10
    Das Gebot der Normenklarheit als Aspekt der aus dem Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 , Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleiteten Gebote der Bestimmtheit und Justiziabilität von Rechtsnormen erfordert so klare, bestimmte, in sich schlüssige (widerspruchsfrei), verständliche, einsichtige, exakt formulierte, in ihren Folgen möglichst voraussehbare, praktikable und justiziable Normen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und Normenzwecke möglich ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02 , BFH/NV - Beilage 2005, 340).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98

    Häusliches Arbeitszimmer

  • FG Niedersachsen, 29.03.2011 - 12 K 345/10

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für jeden

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • FG München, 08.04.2002 - 6 K 2850/99

    Zustellung von Einspruchsentscheidungen mit Postzustellungsurkunde

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen

  • BFH, 30.07.2003 - X R 70/01

    Private Pkw-Nutzung

  • BFH, 11.10.2006 - XI B 89/06

    NZB: Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

  • BFH, 18.01.2001 - III R 14/99
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02

    Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise

  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/04

    Bemessungsgrundlage für die 1 v.H.-Regelung umfasst auch den Aufpreis für ein

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 67/06

    Anwendbarkeit der 1 v.H.-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf einen

  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

  • BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88

    Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 12/02

    Umsatzsteuer bei der Listenpreisregelung

  • BFH, 25.05.2005 - IV B 214/03

    1-v. H.-Regelung verfassungsmäßig

  • BFH, 11.03.2002 - XI B 54/01

    Private Nutzung betrieblicher Kfz

  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

  • BVerfG, 30.06.2004 - 2 BvR 1931/03
  • BFH, 13.12.2012 - VI R 51/11

    1 %-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenneupreise

    Das Finanzgericht (FG) hat die dagegen erhobene Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 396 veröffentlichten Gründen abgewiesen und die Revision zugelassen.
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 264/15

    Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der privaten Nutzung eines betrieblichen

    Bemessungsgrundlage ist auch in solchen Fällen der inländische Bruttolistenpreis (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11 BFHE 240, 69, BStBl. II 2013, 385, m.w.N.; vorgehend FG Niedersachsen Urteil vom 14. September 2011 9 K 394/10, EFG 2012, 396).
  • BFH, 16.05.2013 - X B 172/11

    1 %-Regelung

    Das Niedersächsische FG habe mit Urteil vom 14. September 2011  9 K 394/10 (EFG 2012, 396) die Vorschrift für verfassungsgemäß erachtet, während dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juni 2009 VI R 18/07 (BFHE 225, 388, BStBl II 2010, 67) der Rechtssatz zu entnehmen sei, dass die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage sei, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabattes für Jahreswagen zu berechnen.

    Die Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2012, 396 sei beim BFH unter VI R 51/11 anhängig.

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