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   FG München, 15.10.2003 - 9 K 4184/02   

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https://dejure.org/2003,16511
FG München, 15.10.2003 - 9 K 4184/02 (https://dejure.org/2003,16511)
FG München, Entscheidung vom 15.10.2003 - 9 K 4184/02 (https://dejure.org/2003,16511)
FG München, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 9 K 4184/02 (https://dejure.org/2003,16511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches Kind; Besuch der Berufsschule als Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches Kind - Besuch der Berufsschule als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besuch einer Berufsschule zur Erfüllung einer Berufsschulpflicht ohne Vorliegen eines Berufsausbildungverhältnisses; Anspruch auf Kindergeld für Kind in Ausbildung; Begriff der Berufsausbildung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus FG München, 15.10.2003 - 9 K 4184/02
    Eine Unterschreitung dieser Grenze ist nur dann unschädlich, wenn Umstände bestehen, nach denen der zusätzliche ausbildungsbezogene Zeitaufwand über das übliche Maß hinausgeht, z.B. bei besonders umfangreicher Vor- und Nacharbeit, oder wenn zusätzliche ausbildungsfördernde Aktivitäten neben den Unterrichtseinheiten entfaltet werden (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 469; Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs - DA-FamEStG - vom 13. März 2002 Ziff. 63.3.2 Abs. 5).
  • FG Nürnberg, 12.11.2008 - III 103/06

    Anspruch auf Kindergeld bei Besuch der Jungarbeiterklasse im Rahmen der

    Nach der Entscheidung des Finanzgerichts München vom 15.10.2003, Az. 9 K 4184/02 (veröffentlicht in [...]) und den Verwaltungsanweisungen (vgl. DA-FAM EStG 63.3.2 Abs. 5, 63.3.2.5 Abs. 2 i.d.F. vom 05.08.2004, BStBl. I 2004, 742) wird ein zeitlicher Umfang der Ausbildung bzw. des Schulbesuchs von wöchentlich mindestens 10 Unterrichtsstunden gefordert.
  • FG München, 14.04.2010 - 9 K 211/10

    Vorkurs der Berufsoberschule mit sechs Wochenstunden als Ausbildung i.S.v. § 32

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2003 - 9 K 4184/02 (juris) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12. November 2008 - III 103/2006, EFG 2009, 597; Revision eingelegt: III R 93/08).
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