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   VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04   

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https://dejure.org/2005,6318
VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04 (https://dejure.org/2005,6318)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.05.2005 - 9 K 4986/04 (https://dejure.org/2005,6318)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 (https://dejure.org/2005,6318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vereinbarkeit des Dosenpfandes mit Gemeinschaftsrecht in Bezug aus ausländische Getränkehersteller und Importeure

  • nomos.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit des Dosenpfands nach dem EuGH-Urteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht eines Getränkeherstellers zur Erhebung eines Pfandes auf Einwegverpackungen; Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote als Verwaltungsakt; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Rechtliche Einordnung der Position des Getränkeherstellers zu ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Pfandgegner scheitern erneut vor Gericht

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Dosenpfand - Urteilsbegründungen liegen jetzt vor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klagen wegen Dosenpfand abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über die Klagen wegen Dosenpfand

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Rechtmäßigkeit des Dosenpfands nach dem EuGH-Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 24.09.2002 - 4 E 1282/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Bei der vorliegenden Fallkonstellation sind zwei verschiedene Rechtsverhältnisse denkbar und zu unterscheiden: ein Rechtsverhältnis zum beigeladenen Bund, der die wiederholte Unterschreitung der Mehrwegquoten feststellt und damit die Pfand- und Rücknahmepflichten aus der Verpackungsverordnung in Kraft setzt (das Verwaltungsgericht Wiesbaden spricht in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 24.9.2002, - 4 E 1282/02 -, vom "Mehrwegquotenfeststellungsverhältnis") und ein Rechtsverhältnis zum Land, das als Träger der Exekutive verpflichtet ist, die Einhaltung der Rechtspflichten aus der Verpackungsverordnung zu überwachen und gegebenenfalls durch Verwaltungsakte durchzusetzen (das Verwaltungsgericht Wiesbaden spricht insoweit vom "Rücknahme-, Verwertungs- und Pfandpflichten-Vollzugsverhältnis").
  • OVG Berlin, 20.02.2002 - 2 S 6.01

    Zulässigkeit des Dosenpfandes

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Vorliegend wird aber nur letzteres geltend gemacht, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes "Bekanntgabe" und der ihr zu Grunde liegenden Verordnungsregelung jedoch gerade nicht (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin. B. v. 20.2.2002, - 2 S 6.01 -, DVBl 2002, 630; a.A VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2005, - 6 K 2340/02 -).
  • VG Hamburg, 15.03.2005 - 6 K 2340/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Vorliegend wird aber nur letzteres geltend gemacht, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes "Bekanntgabe" und der ihr zu Grunde liegenden Verordnungsregelung jedoch gerade nicht (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin. B. v. 20.2.2002, - 2 S 6.01 -, DVBl 2002, 630; a.A VG Hamburg, Urt. v. 15.3.2005, - 6 K 2340/02 -).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 11.02

    DDR-Recht, Revisibilität übergeleiteten bzw. ausgelaufenen DDR-Rechts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.1.2003, - 7 C 31/02 - BVerwGE 117, 233; NVwZ 2003, 864) bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S.v. § 9 Abs. 2 VerpackV um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, so dass die Erhebung einer Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage grundsätzlich in Betracht kommt.
  • BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02

    Einweg-Getränkeverpackungen; Dosenpfand; Rücknahmepflicht; Pfandpflicht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Zwar handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.1.2003, - 7 C 31/02 - BVerwGE 117, 233; NVwZ 2003, 864) bei der Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S.v. § 9 Abs. 2 VerpackV um einen anfechtbaren Verwaltungsakt, so dass die Erhebung einer Gestaltungsklage in Form einer Anfechtungsklage grundsätzlich in Betracht kommt.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02

    Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Dosenpfandgegner ab

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Der Einwand, das Bundesverwaltungsgericht habe bereits mit Beschluss vom 19.12.2002 (Az.: 7 VR 1/02) entschieden, dass ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis in Fällen wie diesem ausschließlich zum Bund, nicht aber zum Land bestehe, greift nicht durch.
  • EuGH, 14.12.2004 - C-309/02

    Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz - Umwelt - Freier Warenverkehr -

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.05.2005 - 9 K 4986/04
    Mit Urteil vom 14.12.2004 (Az.: C-309/02) hat der Europäische Gerichtshof entschieden, Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 94/62/EG verwehre es den Mitgliedstaaten nicht, Maßnahmen einzuführen, mit denen die Systeme der Wiederverwendung von Verpackungen gefördert werden sollen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07

    Pfand- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen - Dosenpfand -;

    Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - werden zurückgewiesen.

    Die Klägerinnen haben beantragt, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - zu ändern und festzustellen, dass die von ihr hergestellten und in Baden-Württemberg in PET-Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachten Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Wässer bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden müssen und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - zu ändern und festzustellen, dass die von ihnen hergestellten und in Baden-Württemberg in PET-Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachten Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Wässer bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden müssen und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05

    Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit

    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2005 - 9 K 4986/04 - zu ändern und festzustellen, dass die von ihnen hergestellten und in Baden-Württemberg in PET-Einwegverpackungen in den Verkehr gebrachten Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und Wässer bei Beteiligung an einem gemäß § 6 Abs. 3 Satz 11 VerpackV festgestellten Dualen System in Baden-Württemberg nicht mit einem Zwangspfand vertrieben werden müssen und die gebrauchten Verpackungen nicht gegen Erstattung des Zwangspfands zurückgenommen und nicht gegen Nachweis verwertet werden müssen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Ferner hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in zwei Urteilen vom 23. Mai 2005 (19 K 3650/03 und 9 K 4986/04) die Gemeinschaftsrechtskonformität der Einführung des Einwegpfands bejaht.
  • OLG Köln, 09.08.2007 - 7 U 147/06

    Vereinbarkeit der deutschen Pfanderhebungspflicht und Rücknahmepflicht mit

    Lediglich das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 21.08.2002 (NVwZ 2002, 1274) die genannte Vorabentscheidung des EuGH in der Rechtssache C-309/02 eingeholt, nach Ergehen dieser Entscheidung sodann aber ebenfalls die Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht im Urteil vom 23.05.2005 (ZUR 2005, 490) für gegeben erachtet.
  • VGH Hessen, 09.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht nach der VerpackV; unzulässige Feststellungsklage

    Entgegen der Auffassung der Klägerinnen und anders als das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.02.2002 - 2 S 6.01 -, DVBl 2002, 630) und das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 23.05.2005 - 9 K 4986/04 -) meinen, verhält es sich keineswegs so, dass der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht im Rahmen einer Anfechtung der Bekanntgabe, sondern nur durch vorbeugende Feststellungsklage geltend gemacht werden konnte.
  • VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

    Entgegen der Auffassung der Klägerinnen und anders als das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20.02.2002 - 2 S 6.01 -, DVBl 2002, 630) und das Verwaltungsgericht Stuttgart (Urteil vom 23.05.2005 - 9 K 4986/04 -) meinen, verhält es sich keineswegs so, dass der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts nicht im Rahmen einer Anfechtung der Bekanntgabe, sondern nur durch vorbeugende Feststellungsklage geltend gemacht werden konnte.
  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 19 K 3650/03

    Verpflichtung einer Brauerei zur Erhebung eines Pfandes auf Einwegverpackungen;

    Bereits in einem anderen gleich gelagerten Verfahren (Az nach Aussetzung des Verfahrens: 9 K 4986/04) hatte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 21.8.2002 eine Vorabanfrage nach Art. 234 Abs. 2 EG über die Vereinbarkeit der Quoten- und Pfandregelungen der Verpackungsverordnung mit Art. 28 EG und den Artikeln 1 Abs. 2, 7 und 18 der Richtlinie 94/62/EG an den Europäischen Gerichtshof gerichtet.
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