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   FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04   

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https://dejure.org/2006,20556
FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04 (https://dejure.org/2006,20556)
FG München, Entscheidung vom 29.03.2006 - 9 K 5214/04 (https://dejure.org/2006,20556)
FG München, Entscheidung vom 29. März 2006 - 9 K 5214/04 (https://dejure.org/2006,20556)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch für ein in den USA lebendes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit; Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Ermittlungspflichtverletzung der Behörde bei ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen; Wohnsitzbegriff im Sinne des § 8 Abgabenordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für im Ausland lebende Kinder; inländischer Wohnsitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für im Ausland lebende Kinder - inländischer Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld, wenn das Kind in den USA lebt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken oder ein Aufenthalt, der nur Besuchscharakter hat, reicht nicht aus (Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 107/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 294 mit weiteren Nachweisen).

    Damit reicht auch eine eventuell geäußerte Absicht, nach Abschluss des Studiums nach Deutschland "zurückzukehren" nicht zur Begründung eines inländische Wohnsitzes aus (BFH in BStBl II 2001, 294 ).

  • FG Hessen, 16.02.2005 - 9 K 1246/02

    Kindergeld; Wohnsitz; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Ausland;

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04
    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 16.10.2002 - 9 K 1526/98

    Kindergeldanspruch für Kinder, die im Ausland eine Schule besuchen; Wohnsitz im

    Auszug aus FG München, 29.03.2006 - 9 K 5214/04
    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (vgl. Urteile des FG München vom 16. Oktober 2002 9 K 1526/98, juris; Hessisches FG vom 16. Februar 2005 9 K 1246/02, juris).
  • FG München, 14.02.2007 - 9 K 4252/06

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen neuer Tatsachen; Zehnjährige

    Über die Klage betreffend Kindergeld ab 2000 (Az. 9 K 5214/04) hat das Gericht mit Urteil vom 29. März 2006 entschieden.

    Zur Begründung wird auf das den Kindergeldzeitraum ab dem Jahr 2000 betreffende Urteil vom 29. März 2006 Az. 9 K 5214/04 verwiesen.

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