Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 17.06.1999

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   FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96 E   

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https://dejure.org/1999,4636
FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96 E (https://dejure.org/1999,4636)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1999 - 9 K 5414/96 E (https://dejure.org/1999,4636)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1999 - 9 K 5414/96 E (https://dejure.org/1999,4636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Sonderausgaben bei Ehegatten; Gemeinsame Ermittlung des Abzugsbetrages; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gemeinsame Ermittlung des Kürzungsbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zusammenveranlagung; Ehegatten - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gemeinsame Ermittlung des Kürzungsbetrages des Vorwegabzug bei Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96
    Die BFH-Entscheidung vom 4.3.1998 X R 109/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/VN- 1998, S. 1466 spreche nur scheinbar gegen die Erfolgsaussichten der Klage, da der BFH nicht den hier geltend gemachten Fall, sondern einen anderen entschieden habe, nämlich ausdrücklich Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG.

    Dies gilt nicht nur für die Vorläufervorschrift, für die der BFH in ständiger Rechtsprechung eine gemeinsame Berechnung durchgeführt hat (s. hierzu die Rechtsprechungsnachweise im BFH - Urteil X R 109/95 a.a.O.), sondern in gleicher Weise für die hier anzuwendende Fassung des Gesetzes.

    Es würde dem Zweck der Neuregelung, der in einer Vereinfachung des Vorwegabzug - Verfahrens liegt, geradezu widersprechen, wenn in einer Höchstbetragsgemeinschaft nunmehr danach differenziert werden müßte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang einer oder beide Ehegatten die Voraussetzung eine Kürzung erfüllen, so auch BFH X R 109/95 a.a.O.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96
    Weiterhin berufen sich die Kläger auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91; 1226/91; 980/91 zum Kinderlastenausgleich und vom 28.11.1998 2 BvL 26/91 u.a. zur Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber verheirateten Beamten mit unterhaltsberechtigten Kindern.

    Er folgt den Klägern und den genannten Entscheidungen des BVerfGs, besonders 2 BvR 1057/91 u.a., darin, daß Art. 6 Grundgesetz -GG- einen besonderen Gleichheitssatz enthält, der es verbietet, Ehe und Familie gegenüber anderen Lebens- und Erziehungsgemeinschaften schlechter zu stellen.

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96
    Weiterhin berufen sich die Kläger auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91; 1226/91; 980/91 zum Kinderlastenausgleich und vom 28.11.1998 2 BvL 26/91 u.a. zur Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber verheirateten Beamten mit unterhaltsberechtigten Kindern.
  • FG Düsseldorf, 30.11.1990 - 15 K 444/85
    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.1999 - 9 K 5414/96
    Dies sei auch im Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.11.1990 15 K 444/85 E so gesehen worden.
  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    aa) Mit der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 587/01 wendet sich der dortige Beschwerdeführer gegen den BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773 und gegen das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des FG Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (juris Nr: STRE200271814).
  • BFH, 02.07.2008 - X B 39/08

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks

    Zu Recht hat das FG darauf abgestellt, dass die Streitfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, weder Gegenstand des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2001, 773 noch der zugrunde liegenden Entscheidung des FG Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (nicht veröffentlicht) war.
  • BFH, 29.09.2006 - X B 189/05

    Aussetzung eines Verfahrens bei Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde beim

    Hinsichtlich dieser Frage ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde anhängig (Az. des BVerfG: 2 BvR 587/01), die sich gegen den BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) und gegen das diesem Beschluss vorausgegangene Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. April 1999 9 K 5414/96 E (juris Nr: STRE200271814) wendet.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.06.1999 - 9 K 5414/96   

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FG Düsseldorf, 17.06.1999 - 9 K 5414/96 (https://dejure.org/1999,22822)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.1999 - 9 K 5414/96 (https://dejure.org/1999,22822)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 9 K 5414/96 (https://dejure.org/1999,22822)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01

    Verfassungsmäßigkeit der sogenannten übergreifenden Kürzung des Vorwegabzugs gem

    b) den Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Juni 1999 - 9 K 5414/96 E -,.

    c) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. April 1999 - 9 K 5414/96 E -,.

    Die hiergegen gerichtete Klage wurde vom Finanzgericht Düsseldorf durch Urteil vom 21. April 1999 - 9 K 5414/96 - abgewiesen.

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