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   FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00   

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https://dejure.org/2003,21658
FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00 (https://dejure.org/2003,21658)
FG München, Entscheidung vom 02.04.2003 - 9 K 5494/00 (https://dejure.org/2003,21658)
FG München, Entscheidung vom 02. April 2003 - 9 K 5494/00 (https://dejure.org/2003,21658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung von Kapitaleinkünften eines Steuerpflichtigen bei Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch in Österreich; Bestimmung des Wohnsitzes nach § 8 Abgabenordnung (AO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Doppelwohnsitz; Einkommensteuer 1986 bis 1991 (2. Rechtsgang)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Besteuerung von Kapitaleinkünften bei Doppelwohnsitz - Einkommensteuer 1986 bis 1991 (2. Rechtsgang)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00
    Dem Steuerpflichtigen muss die Wohnung dadurch als Bleibe dienen, dass er sie ständig oder doch mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Gewohnheit benutzt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. November 1988 II R 139/87, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1989, 182).
  • BFH, 19.12.2001 - I R 63/00

    Anwendung des Progressionsvorbehaltes bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

    Auszug aus FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00
    d) Nach der geänderten Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2001 I R 63/00, BFH/NV 2002, 584 ), der sich der Senat anschließt, ist auf die ausländischen Einkünfte des Klägers nach § 32 b Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 EStG jedoch der Progressionsvorbehalt anzuwenden, da das DBA österreich 1954 insoweit die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts nicht verbietet.
  • FG München, 23.05.1996 - 9 K 1756/95

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines nichtverheirateten

    Auszug aus FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00
    Die hiergegen nach erfolglosen Einsprüchen beim Finanzgericht (FG) München unter Az. 9 K 1638/95 (wegen Einkommensteuer 1990) bzw. 9 K 1756/95 (wegen Einkommensteuer 1986 bis 1989 und 1991) erhobenen Klagen wurden jeweils mit Urteilen vom 23. Mai 1996 abgewiesen.
  • BFH, 31.10.1990 - I R 24/89

    Der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt in dem Vertragsstaat, zu dem die

    Auszug aus FG München, 02.04.2003 - 9 K 5494/00
    Wirtschaftliche Beziehungen bestehen vor allem zu örtlich gebundenen Tätigkeiten, Einnahmequellen und Vermögensgegenständen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BStBl II 1991, 562).
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 4 K 251/09

    Bei Aufenthalt von Ehefrau und minderjährigen Kindern in Deutschland liegt hier

    (1) Zu welchem der Vertragsstaaten ein in mehreren Staaten über eine ständige Wohnstätte verfügender Steuerpflichtiger die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der das Gericht folgt, nicht an den subjektiven Befindlichkeiten des Steuerpflichtigen, sondern an objektiven Kriterien zu messen (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BFHE 163, 411, BStBl II 1991, 562, unter 2.; gleicher Ansicht: FG München, Urteil vom 2. April 2003 9 K 5494/00, nicht veröffentlicht - n. v. -, [...], unter 2. a.; Wassermeyer in Debatin/Wassermeyer, a.a.O., Art. 4 MA Rz. 67; Lehner in Vogel/Lehner, a.a.O., Art. 4 Rz. 79).
  • BFH, 15.07.2005 - I E 2/05

    Streitwert - mehrere Veranlagungszeiträume

    Durch Beschluss vom 19. November 2003 I B 96/03 hat der beschließende Senat die Beschwerde des Erinnerungsführers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München vom 2. April 2003 9 K 5494/00 als unzulässig verworfen und entschieden, dass der Erinnerungsführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen habe.
  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

    a.) Zu welchem der Vertragsstaaten ein in mehreren Staaten über eine ständige Wohnstätte verfügender Steuerpflichtiger die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der das Gericht folgt, nicht an den subjektiven Befindlichkeiten des Steuerpflichtigen, sondern an objektiven Kriterien zu messen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1990 I R 24/89, BFHE 163, 411, BStBl II 1991, 562, unter 2.; gleicher Ansicht: FG München, Urteil vom 2. April 2003 9 K 5494/00, nicht veröffentlicht - n. v. -, juris, unter 2. a.; Wassermeyer, in Debatin/Wassermeyer, a. a. O., Art. 4 MA Rz. 67; Lehner in Vogel/Lehner, a. a. O., Art. 4 Rz. 79).
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