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   FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17 L   

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FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17 L (https://dejure.org/2018,10397)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2018 - 9 K 580/17 L (https://dejure.org/2018,10397)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 9 K 580/17 L (https://dejure.org/2018,10397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines Unternehmens; Einbeziehung der Kosten eines für die Jubiläumsfeier eingesetzten Bus-Shuttles in die Berechnung des geldwerten Vorteils

  • Betriebs-Berater

    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 1; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines Unternehmens; Einbeziehung der Kosten eines für die Jubiläumsfeier eingesetzten Bus-Shuttles in die Berechnung des geldwerten Vorteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Transferkosten kein geldwerter Vorteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Ehrungen von Jubilaren eines Unternehmens ? Einbeziehung der Kosten eines für die Jubiläumsfeier eingesetzten Bus-Shuttles in die Berechnung des geldwerten Vorteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Der Bustransfer zur Betriebsfeier und die Lohnsteuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bustransfer zu Betriebsveranstaltung - geldwerter Vorteil?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung kein geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Transferkosten kein geldwerter Vorteil

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Lohnversteuerung von Zuwendungen im Zusammenhang mit Betriebsveranstaltungen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Transferkosten gehören (grundsätzlich) nicht zum geldwerten Vorteil

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Aufwendungen bei einer Betriebsveranstaltung gehören zum geldwerten Vorteil

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn - Shuttlebus-Fahrt stellt Teil der Betriebsveranstaltung ohne eigenen Konsumwert für Arbeitnehmer dar

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveranstaltungen ab VZ 2015
    Begriff der Zuwendung
    Grundsätzliches
    Betriebsveranstaltungen (Rechtslage bis VZ 2014)
    Zuwendungen
    Übliche Zuwendungen

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1110
  • DB 2018, 1444
  • EFG 2018, 966
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.2012 - VI R 79/10

    Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn - Bedeutung und Wirksamkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Danach waren im Streitjahr erst bei Überschreiten einer Freigrenze von 110 EUR die Zuwendungen des Arbeitgebers in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren (vgl. BFH Urteil vom 12.12.2012 VI R 79/10, BFH/NV 2013, 637).

    Bereits im Ausgangspunkt unzutreffend hat der Beklagte die Transferkosten allen 160 teilnehmenden Arbeitnehmern zugerechnet, die jedoch nur den Arbeitnehmern zu Gute kamen, die sich hierfür angemeldet hatten (vgl. BFH Urteil vom 12.12.2012, VI R 79/10, BFHE 240, 44, BFH/NV 2013, 637, am Ende: Taxikosten).

    Allerdings hatte der BFH (aaO. BFH/NV 2013, 637) bereits zum Veranlagungszeitraum 2007 geäußert, "dass die Finanzverwaltung erwägen sollte, alsbald den Höchstbetrag, ..., neu und auf der Grundlage von Erfahrungswissen zu bemessen".

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Arbeitslohn liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen des Arbeitgebers zwar bereichert werden, der Arbeitgeber jedoch mit seinen Leistungen ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt (vgl. z.B. BFH Urteile vom 21.1.2010 VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639; VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, jeweils m.w.N).
  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Der daraus resultierende Betrag von 112, 67 Euro lag über der sogenannten 110 Euro-Grenze (Lohnsteuerrichtlinien -LStR- 2008 R 19.5; ständige Rechtsprechung vgl. Finanzgericht -FG- Düsseldorf Urteil vom 7.10.2010 16 K 1298/09 L, juris Datenbank m.w.N.; § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes -EStG- ab 2015) und führte zur Lohnversteuerung.
  • BFH, 16.05.2013 - VI R 94/10

    Zuwendungen aus Anlass einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nicht zu beanstanden, wenn der Wert der dem Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung zugewandten Leistungen anhand der entstandenen Kosten geschätzt wird (z.B. BFH Urteil vom 16.5.2013 VI R 94/10, BFHE 241, 519, BStBl II 2015, 186).
  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers liegt auch vor, wenn die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 EStG gegeben sind (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 30.4.2009 VI R 55/07, BFHE 225, 58, BStBl II 2009, 726).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08

    Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.02.2018 - 9 K 580/17
    Arbeitslohn liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Arbeitnehmer durch Sachzuwendungen des Arbeitgebers zwar bereichert werden, der Arbeitgeber jedoch mit seinen Leistungen ganz überwiegend ein eigenbetriebliches Interesse verfolgt (vgl. z.B. BFH Urteile vom 21.1.2010 VI R 2/08, BFHE 228, 80, BStBl II 2010, 639; VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, jeweils m.w.N).
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