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   VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03   

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VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03 (https://dejure.org/2004,17400)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2004 - 9 K 597/03 (https://dejure.org/2004,17400)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 9 K 597/03 (https://dejure.org/2004,17400)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Der Bestimmtheitsgrundsatz verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch nicht, in der Ermächtigungsnorm Generalklauseln oder unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (BVerfG, B. v. 08.08.1978, BVerfGE 49, 89).

    Als wesentlich sind dabei Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben (vgl. BVerfG, B. v. 08.08.1978, BVerfGE 49, 89; Urt. v. 08.04.1997, BVerfGE 95, 267, 307 f.; BVerwG, Urt. v. 15.04.1999. BVerwGE 109, 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 9 B 1277/01

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines die Gewährung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Eine solche Berichtigung ist mit der 8. Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor der bovinen spongiformen Enzephalopathie vom 23. Mai 2001 (BGBl. I S. 982, ausgegeben am 28.05.01) erfolgt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 21.12.2001, NVwZ 02, 617, OVG Hamburg, B. v. 29.04.2002, 4 Bs 371/01).

    Denn die Freiwilligkeit bezieht sich nur darauf, dass weitergehende Untersuchungen den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 21.12.2001, a.a.O.; OVG Hamburg, B. v. 29.04.2002).

  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Zu hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung dürfen insoweit nicht gestellt werden, da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsrisiken rasch ändern, die Sachverhalte vielgestaltig sind und eine schnelle Anpassung der einschlägigen Regelungen durch die Anordnung zusätzlicher, gegebenenfalls auch zwangsweiser Untersuchungen erforderlich machen können (vgl. zu den geringeren Anforderungen insoweit BVerfGE 11, 234, 237; 14, 245, 251; 21, 1, 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.1983 - 1 S 2590/82

    Kreistag; zur Mandatsniederlegung aus Gewissensgründen; zum wichtigen Grund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Liegt somit die Regelung der Gebühren in der Gesetzgebungskompetenz des Landes, kann die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung oder Gebührenpraxis nicht allein deshalb in Zweifel gezogen werden, weil sie von einer vergleichbaren Regelung oder  Gebührenpraxis eines anderen Landes abweicht (BVerfG, B. v. 25.02.1960, BVerfGE 10, 354, 371; VGH Bad.-Württ., Urt. v.19.09.1983, VBlBW 1984, 281, 282).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Zu hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung dürfen insoweit nicht gestellt werden, da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsrisiken rasch ändern, die Sachverhalte vielgestaltig sind und eine schnelle Anpassung der einschlägigen Regelungen durch die Anordnung zusätzlicher, gegebenenfalls auch zwangsweiser Untersuchungen erforderlich machen können (vgl. zu den geringeren Anforderungen insoweit BVerfGE 11, 234, 237; 14, 245, 251; 21, 1, 4).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Zu hohe Anforderungen an die Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung dürfen insoweit nicht gestellt werden, da sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über mögliche Gesundheitsrisiken rasch ändern, die Sachverhalte vielgestaltig sind und eine schnelle Anpassung der einschlägigen Regelungen durch die Anordnung zusätzlicher, gegebenenfalls auch zwangsweiser Untersuchungen erforderlich machen können (vgl. zu den geringeren Anforderungen insoweit BVerfGE 11, 234, 237; 14, 245, 251; 21, 1, 4).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Liegt somit die Regelung der Gebühren in der Gesetzgebungskompetenz des Landes, kann die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung oder Gebührenpraxis nicht allein deshalb in Zweifel gezogen werden, weil sie von einer vergleichbaren Regelung oder  Gebührenpraxis eines anderen Landes abweicht (BVerfG, B. v. 25.02.1960, BVerfGE 10, 354, 371; VGH Bad.-Württ., Urt. v.19.09.1983, VBlBW 1984, 281, 282).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 3 C 9.00

    Tötungsanordnung im Tierseuchenrecht; BSE; generelle Tötungsanordnung für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Daraus wird deutlich, dass die BSEUntersV vom 1. Dezember 2000 in erster Linie der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren durch den Verzehr des Fleisches von BSE befallener Rinder durch den Menschen dient und nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, der Verhinderung der weiteren Ausbreitung dieser Seuche (zur Einstufung von BSE als Seuche vgl. BVerwG; U. v. 15.02.2001, NJW 01, 1592; VGH BW, U. v. 07.12.1999, VBlBW 2000, 369).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1999 - 10 S 2690/98

    BSE - Tierseuche: Nichtigkeit der generellen Tötungsanordnung in BSESchutzV 2 § 2

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Daraus wird deutlich, dass die BSEUntersV vom 1. Dezember 2000 in erster Linie der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren durch den Verzehr des Fleisches von BSE befallener Rinder durch den Menschen dient und nicht, jedenfalls nicht in erster Linie, der Verhinderung der weiteren Ausbreitung dieser Seuche (zur Einstufung von BSE als Seuche vgl. BVerwG; U. v. 15.02.2001, NJW 01, 1592; VGH BW, U. v. 07.12.1999, VBlBW 2000, 369).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 02.02.2004 - 9 K 597/03
    Als wesentlich sind dabei Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben (vgl. BVerfG, B. v. 08.08.1978, BVerfGE 49, 89; Urt. v. 08.04.1997, BVerfGE 95, 267, 307 f.; BVerwG, Urt. v. 15.04.1999. BVerwGE 109, 29).
  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • OVG Hamburg, 29.04.2002 - 4 Bs 371/01

    VO zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE

  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

  • BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98

    Oberfinanzdirektionen

  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 4 K 3944/02

    Gebühren nach dem Fleischhygienerecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 10092/05

    Kommune muss BSE-Untersuchungen bezahlen

    Eine Verpflichtung der die Untersuchung durchführenden Behörde, die Kosten dafür selbst zu tragen, ist Nr. 1 5 des Anhangs III Kapitel A der EG-Verordnung Nr. 999/2001 in der Fassung der Änderung durch die EG-Verordnung Nr. 1248/2001, der die vorgenannte Begründungserwägung umsetzt, nicht zu entnehmen (vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2004 - 9 K 597/03 -).
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