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Rechtsprechung
   VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16   

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VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16 (https://dejure.org/2017,8069)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2017 - 9 K 8589/16 (https://dejure.org/2017,8069)
VG Köln, Entscheidung vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 (https://dejure.org/2017,8069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    A0-Anschlüsse, Abwehrrecht, Anfechtungsklage, Ausbauzusage, Drittanfechtung, Er-satzprodukte, Gebot der Konfliktbewältigung, Hauptverteiler, Hinkender Aus-tauschvertrag, Kabelverzweiger, Layer 2-Bitstrom, Marktfestlegung, Nahbereich, NGA-Ausbau, Öffentlich-rechtlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regulierungsverfügung mit Widerruf oder Änderung einer zuvor durch Regulierungsverfügung angeordneten Zugangsverpflichtung; Aufrechterhalten des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung im bisherigen Umfang als Rechtsschutzziel; Regulierungsermessen der Bundesnetzagentur; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag auch bei Marktregulierung in Telekommunikation möglich

  • datev.de (Kurzinformation)

    Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 788
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 7870/16
    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    Daraufhin brachten auch verschiedene Wettbewerber - darunter mehrere Klägerinnen aus dem Verfahren 9 K 8635/16 sowie die Klägerinnen in den Verfahren 9 K 7870/16 und 9 K 8633/16 - Ausbauzusagen bzw. deren Entwürfe in das Verfahren ein, die das jeweilige regionale Versorgungsgebiet der Wettbewerber zum Gegenstand haben.

    Die Entscheidung beruhe insofern bereits auf einer fehlerhaften Sachverhaltsermittlung, da die Beschlusskammer geänderte und nachgebesserte Ausbauzusagen - so diejenige der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 vom 20. April 2016 und der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 vom 11. April 2016 - im angefochtenen Beschluss nicht berücksichtigt habe, obwohl diese mangels Ausschlussfrist oder Präklusion nicht verspätet gewesen seien; zudem würden Inhalte von Ausbauzusagen fehlerhaft wiedergegeben.

    Die mehrfachen Änderungen der Schwellenwerte im Konsultations- und Konsolidierungsentwurf sowie im angegriffenen Beschluss zeigten, dass diese Festlegungen willkürlich seien; zum einen fehle eine Begründung, warum die Schwellenwerte gerade auf 40% und 33% festgelegt worden seien, zum anderen zeige sich im Fall der Klägerinnen in den Verfahren 9 K 8633/16 und 9 K 7870/16, dass sich die Mehrheitsbedingungen gegenüber einer 50%-Regel ohne kumulative Vorsprungsregelung verschlechtert hätten.

    Dieses Problem habe die Beschlusskammer erkannt und hingenommen, weil es in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle zu einer Verbesserung kommen werde; auch im Falle der Klägerinnen in den Verfahren 9 K 8633/16 und 9 K 7870/16 habe sich die Zahl der Ausbaugebiete insgesamt erhöht.

    Die Beigeladene hat hierzu (im Schriftsatz vom 8. März 2017 im Verfahren 9 K 7870/16, in dem dieser Einwand erhoben wurde) ausgeführt, sie habe zum Zweck des störungsfreien, wirtschaftlichen und raschen Ausbaus der VDSL2-Technik bei deren Einführung festgelegt, dass an solchen Kabelverzweigern, deren Hauptkabelanbindung nicht länger als 550 m sei, kein VDSL2 eingespeist werden dürfe.

    Zwar erwähnt der Beschluss lediglich Ausbauzusagen, die zwischen dem 22. November 2015 und dem 26. Februar 2016 vorgelegt worden sind und lässt daher später abgegebene Ausbauzusagen (insbesondere diejenigen der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 vom 21. April 2016 und der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 vom 11. April 2016) außer Betracht.

    Eine Aussage, dass damit dem Eigentumsrecht der Beigeladenen grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Zugangsrecht der Zugangsnachfrager eingeräumt werde, ist entgegen der Kritik der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 damit nicht verbunden.

    Vorsorglich sei jedoch erwähnt, dass die Beklagte unter Nennung konkreter Prozentwerte dargelegt hat, dass sich sowohl im Fall der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 als auch der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 die Zahl der vom Abwehrrecht betroffenen Ausbaugebiete deutlich erhöht habe; diesen Angaben sind die betreffenden Klägerinnen nicht substantiiert entgegengetreten.

    Die von der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 angesprochene Konsequenz, dass die Zugangsnachfrager bei etwaigen Streitigkeiten die Beweislast für das Erreichen der Schwellenwerte treffe, ist eine Nebenfolge der hier gewählten Konstruktion von Zugangsverweigerungs- und Abwehrrecht; es handelt sich bei der Beweislastfrage nicht um einen Aspekt, mit dem sich die Beschlusskammer gesondert in ihrem Beschluss hätte auseinandersetzen müssen.

  • BVerwG, 27.01.2010 - 6 C 22.08

    Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Behörde beim Erlass des Verwaltungsakts ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zukommt, BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, NVwZ 2010, 1359-1366, juris Rn. 53 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, NVwZ 2010, 1359 ff., juris Rn. 15; EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - C-424/07, juris Rn. 89 ff.

    BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, NVwZ 2010, 1359-1366, juris Rn. 26; VG Köln, Urteil vom 13. April 2011 - 21 K 3061/07 -, juris Rn. 95.

    Ebenfalls offen gelassen wurde die Frage von BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, juris Rn. 21.

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 -, NVwZ-RR 2003, 874 ff. = juris Rn. 24.

    BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 -, NVwZ-RR 2003, 874-875, juris Rn. 26.

    BVerwG, Urteil vom 20. März 2003, a.a.O., juris Rn. 25; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14.93 -, BVerwGE 96, 326 ff., juris Rn. 19.

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 23.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 -, CR 2014 2014, 300-306, juris Rn. 76.

    BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 -, juris Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 17.07 -, juris Rn. 44 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 -, CR 2014, 300-306, juris Rn. 76.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39-52, juris Rn. 31.

    BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39-52, juris Rn. 13 ff.

    BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 C 42.06 -, BVerwGE 130, 39-52, juris Rn. 15, so dass keine Bedenken dagegen bestehen, dass sich ein Zugangsnachfrager auch isoliert gegen Änderungen der Zugangsverpflichtung wenden kann.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 17.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 17.07 -, juris Rn. 39 f.

    BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 6 C 23.12 -, juris Rn. 24 m.w.N.; Urteil vom 2. April 2008 - 6 C 17.07 -, juris Rn. 44 m.w.N.

  • EuGH, 03.12.2009 - C-424/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2010 - 6 C 22.08 -, NVwZ 2010, 1359 ff., juris Rn. 15; EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - C-424/07, juris Rn. 89 ff.

    EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - C-424/07 -, NVwZ 2010, 370-373, juris Rn. 94.

  • BVerwG, 12.06.2013 - 6 C 10.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Verpflichtungsklage eines

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2013 - 6 C 10.12 -, juris Rn. 57 m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2013 - 6 C 10.12 -, juris Rn. 34 m.w.N.

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    VG Köln, Urteil vom 21. Januar 2009 - 21 K 2048/07 -, juris Rn. 173 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160/164, juris Rn. 13.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    BVerwG, Urteil vom 20. März 2003, a.a.O., juris Rn. 25; Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 14.93 -, BVerwGE 96, 326 ff., juris Rn. 19.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • VG Köln, 21.01.2009 - 21 K 2048/07

    Angebot von digitalen Rundfunksignalen gegen Entgelt über Kabelkopfstationen;

  • VG Köln, 13.04.2011 - 21 K 3061/07

    Anspruch auf Unterbringung der Systemtechnik (DSLAM) in einem separaten Fach im

  • BVerwG, 11.12.2013 - 6 C 24.12

    Telekommunikation; Regulierungsverfügung; Teilnehmeranschlussleitung;

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

  • VG Köln, 21.04.1999 - 1 L 366/99
  • BVerwG, 16.12.2015 - 6 C 27.14

    Mobilfunk; Terminierungsentgelt; Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung;

  • VG Köln, 22.09.2016 - 1 K 5991/13

    Rechtmäßigkeit der Änderung einer Regulierungsverfügung gegenüber einem regional

  • VG Köln, 21.12.2016 - 21 K 5914/13

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung der Zugänge zu

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8635/16

    Umgruppierung eines Teilabschnitts einer Straße im Straßenreinigungsverzeichnis

  • VG Berlin, 05.11.2019 - 1 K 543.17
  • VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 5581/15
    vgl. Zur Reichweite von Zugangsverpflichtungen: VG Köln, Urteil vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 -, juris Rn. 512.

    vgl. VG Köln, Urteile vom 11. April 2018 - 21 K 952/15 -, juris Rn. 66, und vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 - , juris Rn. 261 ff.

  • VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 4229/18
    vgl. zur Reichweite von Zugangsverpflichtungen: VG Köln, Urteil vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 -, juris Rn. 512.

    vgl. VG Köln, Urteile vom 11. April 2018 - 21 K 952/15 -, juris Rn. 66, und vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 - , juris Rn. 261 ff.

  • VG Köln, 13.11.2018 - 1 K 5583/15
    vgl. zur Reichweite von Zugangsverpflichtungen: VG Köln, Urteil vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 -, juris Rn. 512.

    vgl. VG Köln, Urteile vom 11. April 2018 - 21 K 952/15 -, juris Rn. 66, und vom 17. März 2017 - 9 K 8589/16 - , juris Rn. 261 ff.

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   VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 7870/16   

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https://dejure.org/2017,6882
VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 7870/16 (https://dejure.org/2017,6882)
VG Köln, Entscheidung vom 17.03.2017 - 9 K 7870/16 (https://dejure.org/2017,6882)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vectoring II-Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt - Netzbetreiber scheitern mit Klage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Telekom darf Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einsetzen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8589/16
    Daraufhin brachten auch verschiedene Wettbewerber - darunter mehrere Klägerinnen aus dem Verfahren 9 K 8635/16 sowie die Klägerinnen in den Verfahren 9 K 7870/16 und 9 K 8633/16 - Ausbauzusagen bzw. deren Entwürfe in das Verfahren ein, die das jeweilige regionale Versorgungsgebiet der Wettbewerber zum Gegenstand haben.

    Die Entscheidung beruhe insofern bereits auf einer fehlerhaften Sachverhaltsermittlung, da die Beschlusskammer geänderte und nachgebesserte Ausbauzusagen - so diejenige der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 vom 20. April 2016 und der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 vom 11. April 2016 - im angefochtenen Beschluss nicht berücksichtigt habe, obwohl diese mangels Ausschlussfrist oder Präklusion nicht verspätet gewesen seien; zudem würden Inhalte von Ausbauzusagen fehlerhaft wiedergegeben.

    Die mehrfachen Änderungen der Schwellenwerte im Konsultations- und Konsolidierungsentwurf sowie im angegriffenen Beschluss zeigten, dass diese Festlegungen willkürlich seien; zum einen fehle eine Begründung, warum die Schwellenwerte gerade auf 40% und 33% festgelegt worden seien, zum anderen zeige sich im Fall der Klägerinnen in den Verfahren 9 K 8633/16 und 9 K 7870/16, dass sich die Mehrheitsbedingungen gegenüber einer 50%-Regel ohne kumulative Vorsprungsregelung verschlechtert hätten.

    Dieses Problem habe die Beschlusskammer erkannt und hingenommen, weil es in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle zu einer Verbesserung kommen werde; auch im Falle der Klägerinnen in den Verfahren 9 K 8633/16 und 9 K 7870/16 habe sich die Zahl der Ausbaugebiete insgesamt erhöht.

    Die Beigeladene hat hierzu (im Schriftsatz vom 8. März 2017 im Verfahren 9 K 7870/16, in dem dieser Einwand erhoben wurde) ausgeführt, sie habe zum Zweck des störungsfreien, wirtschaftlichen und raschen Ausbaus der VDSL2-Technik bei deren Einführung festgelegt, dass an solchen Kabelverzweigern, deren Hauptkabelanbindung nicht länger als 550 m sei, kein VDSL2 eingespeist werden dürfe.

    Zwar erwähnt der Beschluss lediglich Ausbauzusagen, die zwischen dem 22. November 2015 und dem 26. Februar 2016 vorgelegt worden sind und lässt daher später abgegebene Ausbauzusagen (insbesondere diejenigen der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 vom 21. April 2016 und der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 vom 11. April 2016) außer Betracht.

    Eine Aussage, dass damit dem Eigentumsrecht der Beigeladenen grundsätzlich Vorrang gegenüber dem Zugangsrecht der Zugangsnachfrager eingeräumt werde, ist entgegen der Kritik der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 damit nicht verbunden.

    Vorsorglich sei jedoch erwähnt, dass die Beklagte unter Nennung konkreter Prozentwerte dargelegt hat, dass sich sowohl im Fall der Klägerin im Verfahren 9 K 8633/16 als auch der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 die Zahl der vom Abwehrrecht betroffenen Ausbaugebiete deutlich erhöht habe; diesen Angaben sind die betreffenden Klägerinnen nicht substantiiert entgegengetreten.

    Die von der Klägerin im Verfahren 9 K 7870/16 angesprochene Konsequenz, dass die Zugangsnachfrager bei etwaigen Streitigkeiten die Beweislast für das Erreichen der Schwellenwerte treffe, ist eine Nebenfolge der hier gewählten Konstruktion von Zugangsverweigerungs- und Abwehrrecht; es handelt sich bei der Beweislastfrage nicht um einen Aspekt, mit dem sich die Beschlusskammer gesondert in ihrem Beschluss hätte auseinandersetzen müssen.

  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8635/16
    Az: 9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16.
  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8633/16
    Az: 9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16.
  • VG Köln, 17.03.2017 - 9 K 8634/16
    Az: 9 K 7870/16; 9 K 8589/16; 9 K 8633/16; 9 K 8634/16; 9 K 8635/16.
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