Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Bildung einer Ansparrücklage für einen ruhenden Betrieb
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Bildung einer Rücklage für einen unentgeltlich im Ganzen zur Nutzung überlassenen Betrieb; Anforderungen an eine "voraussichtliche" förderungswürdige Investition
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g
Ansparrücklage; Ruhender Betrieb - Bildung einer Ansparrücklage für einen ruhenden Betrieb - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Bildung einer Ansparrücklage für einen ruhenden Betrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bildung einer Rücklage für einen unentgeltlich im Ganzen zur Nutzung überlassenen Betrieb; Anforderungen an eine "voraussichtliche" förderungswürdige Investition
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06
Im Rahmen der zur Annahme einer "voraussichtlichen" Investition aber erforderlichen Prognose ist insbesondere zu prüfen, ob der Ansparrücklage eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition zugrunde liegt (Urteil des BFH vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848 m.w.N. für den Fall der Betriebsaufgabe).Vielmehr trifft der Steuerpflichtige seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz (Urteil des BFH vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848 m.w.N.).
Kommt es danach für die Bildung der Ansparrücklage entscheidend auf den Zeitpunkt der Bilanzerstellung und -feststellung bzw. auf deren Manifestierung durch Einreichung der Bilanz beim FA an, so ist auch für das Erfordernis der objektiven Möglichkeit zur Durchführung der geplanten Investitionen auf diesen Zeitpunkt abzustellen (Urteil des BFH vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848 m.w.N.).
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04
Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06
(vgl. insb. Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 9. November 2005 1 K 201/03, EFG 2006, 229 m.w.N., Urteil des Finanzgerichts München vom 26. September 2006 13 K 3004/04, EFG 2007, 173). - FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 1 K 201/03
Möglichkeit der Sonderabschreibung für aktiv am wirtschaftlichen Verkehr …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06
(vgl. insb. Urteil des Nieders. Finanzgerichts vom 9. November 2005 1 K 201/03, EFG 2006, 229 m.w.N., Urteil des Finanzgerichts München vom 26. September 2006 13 K 3004/04, EFG 2007, 173). - BFH, 27.09.2001 - X R 4/99
Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für solche Wirtschaftsgüter, die nach …
Auszug aus FG Niedersachsen, 29.10.2008 - 9 K 92/06
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in seiner Entscheidung vom 27. September 2001 X R 4/99, BFHE 196, 563, BStBl II 2002, 136 die Auffassung vertreten, die Sonderabschreibung nach Abs. 1 der Norm sei nur für Betriebe möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine werbende Tätigkeit ausüben.
- FG Saarland, 30.07.2009 - 1 V 1185/09
Investitionsabzug für PKW nach § 7 g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14. …
Die zu § 7 g EStG alter Fassung ergangene Rechtsprechung hatte für einige in der Praxis wichtige Fallgruppen zwar eine hinreichende Konkretisierung der "Investitionsabsicht" gefordert (vgl. z.B. BFH vom 19. September 2002 X R 51/00, BStBl II 2004, 184 sowie Hess. FG vom 2. September 2008 1 V 1068/08, [...], zu einem erst zu eröffnenden Betrieb; Nieders. FG vom 29. Oktober 2008 9 K 92/06, DStRE 2009, 782 zu unentgeltlich überlassenem Betrieb; vgl. weitere Beispiele bei Dötsch, FR 2007, 589, 592 f.).