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   LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18   

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LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18 (https://dejure.org/2020,45094)
LG München I, Entscheidung vom 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18 (https://dejure.org/2020,45094)
LG München I, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18 (https://dejure.org/2020,45094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 95 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2a und Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 b); i. V.m. §§ 5, ... 6a Abs. 1 und 2 sowie § 43 Abs. 1 S. 2, § 48 Abs. 2 AMG a.F. i.V.m.; § 1 und Anlage 1 zu § 1 AMVV; §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 10, 12, 14 Abs. 1, 2 und 3 WStG (ab dem 18.12.2015); §§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 5 i. V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 3 AntiDopG; § 95 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. §§ 43 Abs. 1 S. 2, § 48 Abs. 2 AMG; §§ 2 Abs. 1, 8, 22, 23, 52, 53, 54 StGB; §§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 3 i. V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Abs. 3 AntiDopG; §§ 27, 28 Abs. 2, 22, 23, 52, 53, 54 StGB; § 95 Abs. 1 Nr. 2b i.V.m. §§ 6a Abs. 2a S. 1 a.F.; §§ 2 Abs. 1, 53, 54 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 BtMG
    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (100)

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Zwar werden sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Dopingmittelmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden (stRspr BGH NStZ 2017, 711 mwN; BGH NStZ 2020, 42).

    Dabei ist jedoch entscheidend, dass sich die Bemühungen des Täters auf dieselbe Dopingmittelmenge beziehen (BGH NStZ 1997, 344; BGH NStZ 2020, 42).

    verschiedene Dopingmittelrohstoffe zu verschiedenen Zeitpunkten bestellt, erworben, weiterverarbeitet, gelagert und verkauft oder selbst angewendet hat, weil die Dopingmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (BGH NStZ 2008, 470 mwN; BGH NStZ 2020, 42).

    Allerdings stehen mehrere Taten des Handeltreibens unabhängig vom Vorliegen einer Bewertungseinheit jedenfalls dann zueinander in Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 StGB, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - jedenfalls teilweise - überschneiden (BGH NStZ 2020, 42 mwN; BGH NStZ 2017, 711 mwN; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2011, 19180; BGH NStZ 2017, 711).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit i.S.d. § 52 StGB zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (BGH NStZ 2020, 42; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ 2017, 711) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH NStZ 2020, 42; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ-RR 1999, 119 mwN; Weber BtMG Vorbem. zu §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; BGH BeckRS 2019, 4754, BGH BeckRS 2018, 22775; BGH NStZ-RR 2018, 352; BGH NStZ 2017, 711).

  • BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Vollendetes Handeltreiben kommt daher auch dann noch in Betracht, wenn die Dopingmittel zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Beteiligten bereits unter polizeilicher Kontrolle standen, sichergestellt oder beschlagnahmt waren oder gar erst nach der Bestellung beschlagnahmt wurden (Weber BtMG § 29 Rn. 285; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4 Rn. 86; Münchener Kommentar / Rahlf BtMG § 29 Rn. 369; BGH NJW 2004, 2162; BGH NStZ 2007, 635; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82; aA BGH NJW 2008, 2276).

    So bemühte er sich u.a. über die Kontaktaufnahme mit der Händlerin in China weiter darum, in den Besitz der bestellten Dopingmittel zu gelangen, und setzte damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - die eigennützige auf den Umsatz von Dopingmitteln gerichtete Tätigkeit fort (BGH NJW 2008, 2276; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (BGH NStZ 2010, 522; BGH NJW 1994, 2162; BGH NJW 2008, 2276; aA BGH NStZ 2008, 465 für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

    (Fälle Ziff. III. 2. e) (1) (d) (bb) bis (dd)) kann es dahinstehen, ob diese nach der Sicherstellung der Dopingmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (BGH NJW 2008, 1460; BGH NJW 2008, 2276; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4. Rn. 261).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    a) Das in § 95 Abs. 1 Nr. 2b und § 6a Abs. 2a AMG a.F. enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken im Sport" sowie das in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 3 AntiDopG enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken beim Menschen im Sport" setzt keinen irgendwie gearteten Wettkampfbezug voraus (Weber BtMG § 2 AntiDopG Rn. 26; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Es ist danach unerheblich, ob die intendierte Leistungssteigerung im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit erreicht werden soll (Weber aaO; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

    Im Rahmen der konkreten Strafzumessung ist jedoch zu berücksichtigen, ob die Dopingmittel - über die Selbstgefährdung des Einnehmenden hinaus - auch zu Wettkampfzwecken bestimmt waren, wodurch die Chancengleichheit und Fairness im Sport, u.U. auch Belange von möglichen Konkurrenten, beeinträchtigt sein könnten (BGH NStZ 2012, 218).

  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Die Begründung der Mitgliedschaft folgt nicht aus der Bandentat, sondern geht dieser regelmäßig voraus (Weber BtMG § 30 Rn. 44; BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2012, 518), was einen spontanen Zusammenschluss nicht ausschließt (Weber BtMG § 30 Rn. 47).

    Die für die Mitgliedschaft konstitutive Vereinbarung (BGH NStZ 2012, 518) muss darauf gerichtet sein, künftig für eine gewisse Dauer im Einzelnen noch ungewisse Straftaten - hier das Handeltreiben mit Dopingmitteln - zu begehen (Weber BtMG § 30 Rn. 45; BGHSt 46, 321; BGHSt 50, 160; BGHSt 49, 177; BGH StV 2001, 407).

    Hinsichtlich einer Bandenabrede ist zwar jede Form stillschweigender Vereinbarung ausreichend (Weber BtMG § 30 Rn. 50 und 51 mwN; stRspr BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2009, 35; BGH NStZ-RR 2012, 90).

    Eine solche stillschweigende Vereinbarung, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGHSt 47, 214 BGH NStZ-RR 2012, 90), kann auch dadurch erfolgen, dass sich ein Bandenmitglied unter gemeinsamer oder wechselnder Beteiligung der Dienste anderer Bandenmitglieder bedient.

  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Die Begründung der Mitgliedschaft folgt nicht aus der Bandentat, sondern geht dieser regelmäßig voraus (Weber BtMG § 30 Rn. 44; BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2012, 518), was einen spontanen Zusammenschluss nicht ausschließt (Weber BtMG § 30 Rn. 47).

    Hinsichtlich einer Bandenabrede ist zwar jede Form stillschweigender Vereinbarung ausreichend (Weber BtMG § 30 Rn. 50 und 51 mwN; stRspr BGHSt 47, 214; BGH NStZ 2009, 35; BGH NStZ-RR 2012, 90).

    Eine solche stillschweigende Vereinbarung, die auch aus dem konkret feststellbaren wiederholten deliktischen Zusammenwirken mehrerer Personen hergeleitet werden kann (BGHSt 47, 214 BGH NStZ-RR 2012, 90), kann auch dadurch erfolgen, dass sich ein Bandenmitglied unter gemeinsamer oder wechselnder Beteiligung der Dienste anderer Bandenmitglieder bedient.

    Mitglied einer Bande kann daher auch sein, wem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (Weber BtMG § 30 Rn. 31; BGHSt 47, 214; BGH NStZ-RR 2012, 121), oder wer sogar jeweils nur ad hoc zugezogen wird (Weber aaO; BGH NStZ 2007, 288).

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    erleichtern oder fördern (BGH aaO; BGH NJW 2008, 1460, 1461; BGH NStZ 2008, 284 jeweils mwN).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (BGH NStZ 2010, 522; BGH NJW 1994, 2162; BGH NJW 2008, 2276; aA BGH NStZ 2008, 465 für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

    (Fälle Ziff. III. 2. e) (1) (d) (bb) bis (dd)) kann es dahinstehen, ob diese nach der Sicherstellung der Dopingmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (BGH NJW 2008, 1460; BGH NJW 2008, 2276; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4. Rn. 261).

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Zwar werden sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Dopingmittelmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden (stRspr BGH NStZ 2017, 711 mwN; BGH NStZ 2020, 42).

    Allerdings stehen mehrere Taten des Handeltreibens unabhängig vom Vorliegen einer Bewertungseinheit jedenfalls dann zueinander in Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 StGB, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - jedenfalls teilweise - überschneiden (BGH NStZ 2020, 42 mwN; BGH NStZ 2017, 711 mwN; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2011, 19180; BGH NStZ 2017, 711).

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit i.S.d. § 52 StGB zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs (BGH NStZ 2020, 42; BGH GSSt NJW 2018, 2905; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ 2017, 711) - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH NStZ 2020, 42; BGH BeckRS 2015, 9411; BGH NStZ-RR 1999, 119 mwN; Weber BtMG Vorbem. zu §§ 29 ff. Rn. 628 ff.; BGH BeckRS 2019, 4754, BGH BeckRS 2018, 22775; BGH NStZ-RR 2018, 352; BGH NStZ 2017, 711).

  • BGH, 05.08.2009 - 5 StR 248/09

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bodybuilding);

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    a) Das in § 95 Abs. 1 Nr. 2b und § 6a Abs. 2a AMG a.F. enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken im Sport" sowie das in § 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 2 Abs. 3 AntiDopG enthaltene Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken beim Menschen im Sport" setzt keinen irgendwie gearteten Wettkampfbezug voraus (Weber BtMG § 2 AntiDopG Rn. 26; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Es ist danach unerheblich, ob die intendierte Leistungssteigerung im Wettkampf, im Training oder in der Freizeit erreicht werden soll (Weber aaO; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13).

    Namentlich genügt zur Tatbestandsverwirklichung bereits, dass - wie auch vorliegend bis auf einen Fall (siehe dazu D. III.) geschehen - die von dem Anhang zum Übereinkommen vom 16.11.1989 gegen Doping und von der Dopingmittelmengenverordnung (DmMV) erfassten Wirkstoffe zum Zwecke des gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Kraftsportbereich erworben, besessen bzw. abgegeben werden (BGHSt 59, 11; BGH NStZ 2010, 170; BGH NStZ 2012, 218; BT-Dr 13/9996 S. 13; Erbs / Kohlhaas / Wußler AntiDopG § 2 Rn. 6; Weber aaO).

  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Es liegt auch keine Zäsur (zum Begriff: BGH NStZ-RR 2020, 82; BGH NStZ 2015, 571) durch die erste Sicherstellung vor, mit der Folge, dass - anders als von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und im Plädoyer angenommen - kein infolge der Sicherstellung der Dopingmittel untauglicher - (erneuter) Versuch des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen ist.

    Von den hiervon abweichenden Konstellationen, in denen entweder einem Täter die Dopingmittel entwendet werden, mit der Folge dass aus seiner Sicht ein Verkauf nicht mehr möglich war und vielmehr nunmehr zunächst der Besitz wiedererlangt werden musste (BGH NStZ-RR 2020, 82) oder ein Täter sich die von ihm zum Verkauf bestimmten Dopingmittel durch Diebstahl beschaffen will, hierzu ansetzt, aber bereits vor Besitzerlangung scheitert und hierbei nur den Tatbestand des versuchten Handeltreibens verwirklicht (BGH NStZ 2015, 571) unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt, in dem die Dopingmittel sichergestellt wurden, dadurch dass dem Täter die Sicherstellungen nicht bekannt sind, er aber sein weiterhin auf Dopingmittelumsatz gerichtetes Tun fortsetzt (BGH NStZ-RR 2020, 82).

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18
    Die Abgabe zum Selbstkostenpreis erfüllt aber nicht den - zwar weit auszulegenden - Tatbestand des Handeltreibens (BGH NStZ 2004, 457; Weber BtMG § 43 Rn. 43 AMG).

    Wollte man § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG wie die Staatsanwaltschaft dahin interpretieren, dass jede Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel außerhalb von Apotheken strafbar wäre, würde danach die Strafbarkeit weiter reichen als das arzneimittelrechtliche, nur bußgeldbewehrte Verbot in § 43 Abs. 1 S. 1 AMG, das lediglich das berufs- und gewerbsmäßige Inverkehrbringen für den Endverbrauch erfasst (BGH NStZ 2004, 457).

  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

  • BGH, 18.09.2013 - 2 StR 365/12

    Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 14.09.2016 - 2 StR 376/16

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe (Eigennützigkeit des Handeltreibens

  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 13/07

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer

  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 411/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen)

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 636/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit: keine Verklammerung durch

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 296/05

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Verfahrensdauer; Vereinbarung zwischen den

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 604/16

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont bei Tötungsdelikten: beendeter und

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 564/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
  • BGH, 17.07.2007 - 1 StR 312/07

    Sukzessive Beihilfe nach Sicherstellung; Strafzumessung (Ermittlungsverhalten und

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln;

  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 257/96

    Schutz der Öffentlichkeit - Gefährliche Täter - Drogensüchtiger - Durch

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 445/09

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Wirkungen der Strafe für das künftige Leben

  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 08.12.2009 - 1 StR 277/09

    Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken nach dem Arzneimittelgesetz

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

  • BGH, 07.11.2018 - 1 StR 481/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

  • BGH, 20.12.2018 - 1 StR 600/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 301/18

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von Handeltreiben und

  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen

  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16

    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 265/15

    Abänderung des Strafausspruchs

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 90/81

    Bewertung der Einlassung eines Angeklagten als Schutzbehauptung ohne nähere

  • BGH, 05.03.2019 - 3 StR 552/18

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags bei Geltendmachung von

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 746/68

    Leserbrief

  • BGH, 26.03.1996 - 1 StR 89/96

    Berufliche Konsequenzen der Tat - Künftiges Leben des Täters - Minder schwerer

  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

  • BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot

  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

  • BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98

    Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des

  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 428/15

    Keine automatische strafschärfende Wirkung der Begehung in Mittäterschaft

  • BGH, 25.02.2016 - 3 StR 513/15

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (widersprüchliche Ausführungen zur Frage eines

  • BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03

    Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige;

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

  • BGH, 24.11.1998 - 4 StR 557/98

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten nach BtMG; Anforderungen an die

  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 154/05

    Abfassung der Urteilsformel (entbehrliche Aufnahme der Tatbegehungsform; Ermessen

  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

  • OLG München, 03.11.2008 - 5St RR 209/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Unterbleiben einer

  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RVs 2/13

    Anforderungen an die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit

  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 421/06

    Bandenmitgliedschaft (Feststellungen) und Täterschaft und Teilnahme bei

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

  • BGH, 09.05.2012 - 4 StR 67/12

    Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Feststellungen;

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

  • BGH, 19.04.2006 - 4 StR 395/05

    (Schwerer) Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft des Gehilfen; Beendigung und

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07

    Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut

  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 601/08

    Geldfälschung (Gewerbsmäßigkeit)

  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 153/22

    Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge zum Eigendoping

    Allerdings hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass in der DmMV jeweils die nicht geringe Menge für die freie Verbindung der betreffenden Stoffe ausgewiesen ist (vgl. LG München I vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18, BeckRS 2020, 31978 Rdnr. 217; dazu Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Aufl. 2022, § 4 AntiDopG Rdnr. 53).
  • BGH, 19.05.2022 - 3 StR 322/21

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Verurteilung wegen Handeltreibens mit

    Zwar ist das im Fall II.3 ausschließlich inmitten stehende Testosteronenantat selbst nicht in der genannten Liste aufgeführt; jedoch enthält diese Substanz das dort gelistete Testosteron (s. dazu LG München I, Urteil vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18, BeckRS 2020, 31978 Rn. 54; Wußler in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 238. EL, AntiDopG § 2 Rn. 21).

    Unter der für den Senat nachvollziehbaren Prämisse, dass Testosteronenantat weder transdermal noch oral dargereicht wird, ist angesichts dessen, dass die Strafkammer im Fall II.3 angenommen hat, 1.701,3 Gramm Testosteronenanat überschritten die nicht geringe Menge um das 1.938-fache, noch hinreichend erkennbar, dass sie den Umrechnungsfaktor mit 0, 72 angesetzt hat (s. auch LG München I, Urteil vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18, BeckRS 2020, 31978 Rn. 54; nachfolgend BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 336/20, NStZ 2021, 185; ferner Wußler in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 238. EL, AntiDopG § 2 Rn. 21).

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