Rechtsprechung
LG Augsburg, 13.01.2016 - 9 KLs 501 Js 113815/08 |
Kurzfassungen/Presse (6)
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 13.01.2016)
Schottdorf: Labor-Unternehmer freigesprochen
- br.de (Pressebericht, 13.01.2016)
Freispruch für Schottdorf
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.01.2016)
Schottdorf soll viereinhalb Jahre in Haft
- br.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.09.2015)
Prozessauftakt: Bernd Schottdorf weist Betrugsvorwurf zurück
- augsburger-allgemeine.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.03.2014)
78 Millionen falsch abgerechnet? Laborarzt muss vor Gericht
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2009)
Augsburger Ärztekrieg
Besprechungen u.ä.
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 14.01.2016)
Schottdorf - der gewiefteste Laborunternehmer Deutschlands
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Augsburg, 13.01.2016 - 9 KLs 501 Js 113815/08
Bernd Schottdorf
LG Augsburg, 23.10.2000 - 9 KLs 502 Js 114771/98Labormedizin: Schottdorf freigesprochen
Bernd Schottdorf
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 13.01.2016 - 9 KLs 501 Js 113815/08
- LG Augsburg, 13.01.2016 - 14 Ss 412/16
- BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
Wird zitiert von ...
- VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14
Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen …
Der Bayerische Landtag sehe sich ausweislich des angegriffenen Beschlusses berufen, den Ermittlungsgegenstand der derzeit gegen die Beschwerdeführer beim Landgericht Augsburg anhängigen Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 30. Januar 2012 (Az. 9 KLs 501 Js 113815/08) mit den Mitteln der Strafprozessordnung, aber ohne Einschaltung von Verteidigern zu untersuchen.Es ist auch nicht nachvollziehbar dargelegt, inwiefern durch die beabsichtigten parlamentarischen Untersuchungen zu einem (möglichen) früheren Fehlverhalten von Polizei- oder Justizbehörden oder politischen Funktionsträgern grundrechtlich geschützte Verfahrensrechte des Beschwerdeführers zu 1 in dem gegenwärtig gegen ihn anhängigen Strafprozess vor dem Landgericht Augsburg (Az. 9 KLs 501 Js 113815/08) verletzt sein könnten.
Darüber hinaus macht sie allerdings geltend, als Mitangeklagte in dem gegenwärtig anhängigen Strafverfahren vor dem Landgericht Augsburg (Az. 9 KLs 501 Js 113815/08) und als ehemalige Beschuldigte in einem von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit Verfügung vom 24. Mai 2012 nach § 154 StPO eingestellten Ermittlungsverfahren werde sie durch die zu denselben Tatkomplexen vorgesehene parlamentarische Untersuchung insbesondere in ihrem grundrechtlich geschützten Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren und in einer Reihe weiterer Justizgrundrechte verletzt.