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   OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10   

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OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10 (https://dejure.org/2012,361)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 (https://dejure.org/2012,361)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 (https://dejure.org/2012,361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prüfung der Dichtheit von Grundstücksentwässerungsanlagen; Vereinbarkeit der Satzungsregelungen mit EU-Recht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomZG; § 2 Abs. 3 Hs. 1 NKomZG; § 6 Abs. 1 S. 1 NGO; § 8 Nr. 2 NGO; § 10 Abs. 2 S. 2 a, b ABS
    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986-30 auf Dichtheit erlassenen kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung mit höherrangigem Recht

  • alles-dicht-in-nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986-30 auf Dichtheit erlassenen kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung mit höherrangigem Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunale Satzung kann Dichtheitsprüfung vorsehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Überprüfung der Dichtheit von Entwässerungsanlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dichtigkeitsprüfung für Abwasseranlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vereinbarkeit einer mit dem Inhalt der Verpflichtung zur Überprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend der DIN 1986-30 auf Dichtheit erlassenen kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung mit höherrangigem Recht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Überprüfung der Dichtheit von Entwässerungsanlagen rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückseigentümer müssen Dichtheit von Entwässerungsanlagen prüfen - Urteil zur DIN 1986 30

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 286
  • BauR 2012, 1284
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Zulässig sind insoweit alle Bestimmungen, die im Interesse einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, insbesondere einer schadlosen Ableitung und Behandlung des Abwassers, erforderlich sind (vgl. Schneider, ZfW 2005, 69, 72 f. und 75 f.; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 16.10.2002 - 15 B 1355/02 - DÖV 2003, 418).

    Undichte Leitungen bringen die Gefahr mit sich, dass das Grundwasser durch den Eintritt von Schadstoffen beeinträchtigt wird (vgl. hierzu Schneider, ZfW 2005, 69).

  • OVG Niedersachsen, 24.11.1992 - 9 K 1828/92

    Normenkontrollantrag; Benutzungsvorschriften; Haftungsvorschriften;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Wegen der Vielfalt der möglichen Schadenseintritte und der Notwendigkeit eines auch vorbeugenden Schutzes kann eine Eigenkontrolle nicht nur bei denjenigen Grundstücken, bei denen sich eine allgemeine Gefährdungslage bereits konkretisiert hat, sondern für alle an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücke satzungsmäßig vorgeschrieben werden (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.).

    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.) kommunale Satzungsregelungen, die Grundstückseigentümer verpflichten, auf ihre Kosten die Einhaltung der Benutzungsbedingungen durch Eigenkontrolle sicherzustellen und die Vorschriften der DIN 1986 Teile 3 und 30 zu beachten, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

  • BVerwG, 03.11.1993 - 7 NB 3.93

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Gültigkeit von Vorschriften in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Wegen der Vielfalt der möglichen Schadenseintritte und der Notwendigkeit eines auch vorbeugenden Schutzes kann eine Eigenkontrolle nicht nur bei denjenigen Grundstücken, bei denen sich eine allgemeine Gefährdungslage bereits konkretisiert hat, sondern für alle an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Grundstücke satzungsmäßig vorgeschrieben werden (vgl. hierzu auch Nds. OVG, Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.).

    Der erkennende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.1992 - 9 K 1828/92 - NSt-N 1993, 79 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3.11.1993 - 7 NB 3.93 - ZfW 1994, 392 f.) kommunale Satzungsregelungen, die Grundstückseigentümer verpflichten, auf ihre Kosten die Einhaltung der Benutzungsbedingungen durch Eigenkontrolle sicherzustellen und die Vorschriften der DIN 1986 Teile 3 und 30 zu beachten, als mit höherrangigem Recht vereinbar angesehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2002 - 15 B 1355/02

    Sanierungsverfügung für Abwasserleitung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Zulässig sind insoweit alle Bestimmungen, die im Interesse einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, insbesondere einer schadlosen Ableitung und Behandlung des Abwassers, erforderlich sind (vgl. Schneider, ZfW 2005, 69, 72 f. und 75 f.; siehe auch OVG Münster, Beschluss vom 16.10.2002 - 15 B 1355/02 - DÖV 2003, 418).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Damit genügt sie den Grundsätzen der Normenklarheit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.9. 1978 - 1 BvR 525/77 - BVerfGE 49, 168, 181; von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz II, 2005, Art. 20 Rdn. 289).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 9 L 44/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Durch die DIN 1996 wird die den abwasserbeseitigungspflichtigen Gemeinden obliegende Ermessensausübung weitgehend gelenkt und in bestimmter Weise vorgegeben (vgl. Urt. d. Sen. vom 18. Mai 1992, 9 L 44/90).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 9 L 1414/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2012 - 9 KN 162/10
    Zu einem solchen Einwand hat der Senat in seinem Beschluss vom 1. März 2010 (- 9 LA 336/08 -, ähnlich zuvor bereits Urteile vom 29.11.1996 - 9 L 1412/95 und 9 L 1414/95 - siehe auch Urteil des Senats vom 9.12.1997 - 9 L 210/96 -) ausgeführt:.
  • VG Göttingen, 05.11.2018 - 3 A 248/17

    Anschluss- und Benutzungszwang; Dichtheit; Nießbrauch; Zwangsgeldandrohung

    Rechtliche Grundlage für die von der Beklagten geforderten Sanierung und Dichtheitsprüfung der privaten Schmutzwasserleitung ist der Anschluss- und Benutzungszwang (§§ 10 Abs. 1, 13 Satz 1 Nr. 1a und 2a NKomVG; früher §§ 6 Abs. 1 Satz 1, 8 Nr. 2 NGO) in Verbindung mit der auf dieser Grundlage erlassenen ABS, nicht aber das Wasserrecht (Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rn 71).

    (Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rn 71f; Beschluss vom 17.11.2015 - 9 LA 313/14 -, S. 3; Beschluss vom 07.04.2017 - 9 ME 179/16 -).

    Dagegen könnte allerdings sprechen, dass die generelle Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in gebundenen Entscheidungen des eigenen Wirkungskreises der Kommunen vom Gesetzgeber beabsichtigt war und die Rechtsgrundlage der angegriffenen Maßnahmen im Anschluss- und Benutzungszwang, also im Kommunalrecht und nicht im Wasserrecht, liegt (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012, aaO., Rn 71), und das Kommunalrecht im Ausnahmekatalog des § 80 Abs. 2 NJG nicht genannt ist.

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 4 N 12.2074

    Keine Abwälzung von Kosten für Abwasseruntersuchungen auf Grundstückseigentümer;

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Inhalte der DIN 1986-30 immer die sachverständige Konkretisierung desjenigen darstellen, was bei der Herstellung von Kanälen und Grundstücksanschlüssen anerkanntermaßen als regelgerecht gilt (woran Zweifel bestehen, weil einzelne Vorgaben dieser DIN, etwa starre Prüfpflichten bis 31.12.2015, auch wieder zurückgezogen wurden; vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1996, a.a.O.: DIN-Norm ist anerkannte Regel der Technik nicht schon kraft ihrer Existenz, sie hat keinen Ausschließlichkeitsanspruch; siehe aber OVG Lüneburg, U.v. 10.1.2012 - 9 KN 162/10 - NVwZ-RR 2012, 286/289).

    Dabei kann die Antragsgegnerin auch Satzungsvorschriften erlassen, die sicherstellen, dass die angeschlossenen Grundstückseigentümer ihr gesamtes Abwasser (d.h. also ohne Versickerungsverluste, vgl. Apfelbeck, KommP BY 5/2012, S. 171; OVG Lüneburg, U.v. 10.1.2012 - 9 KN 162/10 - NVwZ-RR 2012, 286/287) der Entwässerungsanlage der Antragsgegnerin zuführen und dass möglichst wenig Fremdwasser in die Anlage eindringt (vgl. Pannier, KommJur 2012, 291).

  • OVG Sachsen, 26.05.2015 - 4 A 236/13

    Grundstücksentwässerungsleitung, Dichtheitsprüfung, Kamerabefahrung, Druckprobe

    27 Im Rahmen der verliehenen Rechtsetzungsbefugnis dürfen Bestimmungen erlassen werden, die Art und Weise des Anschlusses an den Abwasserkanal festlegen (NdsOVG, Urt. v. 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, NVwZ-RR 2012, 286, 287).

    Das NdsOVG hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 - (NVwZ-RR 2012, 286, 287) ausgeführt:.

    Nicht von der Satzungsermächtigung gedeckt sind hingegen Regelungen, die allein auf die Einhaltung eines wasserrechtlich ordnungsgemäßen Zustands und den Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen abzielen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, NVwZ-RR 2012, 286, 287).

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Befugnis zum Erlass von Satzungen stellt eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 5/16 -, juris Rn. 26-27; so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris Rn. 71; VG Neustadt , Beschluss vom 28. Februar 2013 - 4 L 44/13.NW -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2018 - 4 L 139/18

    Zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs an eine öffentliche

    Es handelt sich bei der Befugnis der jeweiligen Körperschaft, einen zur öffentlichen Einrichtung gehörenden Revisionsschacht auf dem Grundstück des Anschlusspflichtigen errichten zu können, um eine notwendige Annexkompetenz zur Durchsetzung des in diesen Bestimmungen geregelten Anschluss- und Benutzungszwangs (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 16. November 2007 - 4 CS 07.1940 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 29. November 1996 - 9 L 1414/95 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, zit. nach JURIS, m.w.N.; so i.E. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14. Oktober 2009 - 4 L 203/09 - und Urt. v. 30. Januar 2003 - 1 L 459/02 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 5/16

    Pflicht des Grundstückseigentümers zur Sanierung einer gemeinschaftlichen

    Die Befugnis zum Erlass von Satzungen (hier § 30 LWG und § 17 Abs. 2 GO) stellt eine ausreichende Grundlage für die Regelung von Eingriffen dar, die mit dem Einrichtungszweck notwendigerweise verbunden sind (so auch OVG Lüneburg, Urt. v. 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, Juris Rn. 71; VG Neustadt , Beschl. v. 28.02.2013 - 4 L 44/13.NW -, Juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Zulässig sind insoweit alle Bestimmungen, die im Interesse einer ordnungsgemäßen und störungsfreien Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht, insbesondere einer schadlosen Ableitung und Behandlung des Abwassers, erforderlich sind (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris, Rdnr. 71).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 9 KN 125/17

    Benutzungsgebühren; Bestimmtheitsgrundsatz; Betreuung; Betreuungsangebote,

    Eine solche Ermächtigung ergibt sich hier betreffend die Satzungskompetenz der Antragsgegnerin aus dem im Einleitungssatz ebenfalls aufgeführten § 10 NKomVG (vgl. das Senatsurteil vom 10.1.2012 - 9 KN 162/10 - juris Rn. 71).
  • VG Göttingen, 11.01.2023 - 3 A 86/20

    Anschluss- und Benutzungszwang; Dichtheitsprüfung; Kosten; unrichtige

    Kommunale Satzungsregelungen, insbesondere auch die Anordnung einer Dichtheitsprüfung, mit dem Ziel, das Grundwasser vor Beeinträchtigungen zu bewahren, sind wegen des hinsichtlich des Grundwasserschutzes abschließenden Charakters des Wasserrechts nicht zulässig ( Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris Rn. 71-73).

    Auch bei periodisch und vorsorglich erfolgenden, also ohne konkreten Anlass vorgenommenen Überprüfungen der Dichtheit von privaten Entwässerungsanlagen, selbst wenn sie nicht im Grundwasser liegen und letztlich dicht sind, besteht eine ausreichende gesetzliche Ermächtigung ( Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2012 - 9 KN 162/10 -, juris Rn. 74 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2016 - 15 A 872/15

    Kostentragung der Wartung und Instandsetzung der Druckstation durch den

    Aus den klägerseits ins G. geführten Urteilen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 - 9 KN 162/10 -, juris, sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2011 - 4 N 10.2660 -, juris, folgt nichts Gegenteiliges.
  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

  • VG Neustadt, 23.07.2015 - 4 K 72/15

    Umbau der Entwässerungsanlage im ehemaligen Sparkassengebäude in Neustadt bedarf

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